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Sozialhilfebestätigung
Die Sozialhilfebestätigungen werden durch die Koordinationsstelle für soziale Leistungen ausgestellt.
Diese Bestätigungen sind insbesondere bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung erforderlich.
Um diese Anfragen effizient bearbeiten zu können, benötigen wir den Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie die derzeit gültige Wohnadresse des Antragstellers.
Die Anträge können unter folgender E-Mail bestellt werden:
Nach Bearbeitung werden die Bestätigungen per Post an den Gesuchsteller gesandt.