Die Finanzierung der R3

2/3 der Kosten übernimmt der Bund

Die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion erfolgt nach den Grundsätzen, die im Bundesgesetz über den Wasserbau festgelegt sind. Die Finanzierung der Massnahmen wird von den Kantonen Waadt und Wallis sichergestellt.

Für das Wallis legt das vom Grossen Rat 2018 verabschiedete Gesetz über die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion (GFinR3) die Kostenverteilung für die R3 fest. Der Anteil der Gemeinden liegt bei 2 %, jener der Bahnkonzessionäre bei 6.1 %.

Das Bundesgericht hat im April 2021 entschieden, dass aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots die Eisenbahnkonzessionäre keinen Betrag von 6.1% von Fr. 2.4 Mia., respektive Fr. 146 Mio. an das Projekt der 3. RK zu leisten haben. Dieser Betrag von Fr. 146 Mio. geht zu Lasten des Kantons bis vom Staatsrat das weitere Vorgehen bezüglich einer eventuellen Aktualisierung des GFinR3 festgelegt wird.

Bauherren sind die Kantone. Diese finanzieren und realisieren den Bau und beziehen dann vom Bund eine Subvention in der Form eines Verpflichtungskredits. Für das Wallis liegt dieser Beitrag bei rund 65 %. Angesichts des Umfangs der Arbeiten erfolgt die Beitragsleistung des Bundes durch separate Kredite, je einen für die drei Bauphasen.

Ende 2019 haben National- und Ständerat beschlossen, einen Kredit über 1.022 Milliarden zur Finanzierung der zweiten R3-Bauetappe bereitzustellen. Mit diesem Kredit werden Projektierungen, Bauarbeiten, landwirtschaftliche Begleitmassnahmen und Grundstückakquisitionen, hauptsächlich in Zusammenhang mit den Prioritären Massnahmen Visp, Siders-Chippis, Sitten, Martigny, Chablais und Rhonedelta, finanziert.