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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 1

13/02/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

Bodenanalysen - Bestellung von Rebsetzlingen - Periodische Kontrolle der Spritzgeräte

 

Weinbau

Bodenanalysen

Der gegenwärtige Zeitpunkt ist ideal um Bodenproben zu entnehmen. Denken Sie daran, die Gültigkeit Ihrer Bodenanalysen zu überprüfen. Im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und des Zertifikates Vitiswiss sind die Analysen zur Nährstoffversorgung des Bodens mindestens alle 10 Jahre durchzuführen. Deshalb sind Bodenanalysen, welche vor Herbst 2009 letztmals gemacht wurden, in diesem Frühling zu wiederholen.

Bestellung von Rebsetzlingen für die Pflanzungen von 2020

Damit die Rebschulen ihre Produktion von Setzlingen an Ihren Bedarf anpassen können, empfehlen wir Ihnen, die Setzlinge für die Pflanzungen 2020 in den kommenden Tagen zu bestellen. So können die Rebschulen das gewünschte Rebmaterial (Rebsorte, Klone, Unterlage) bereitstellen.

Periodische Kontrolle der Spritzgeräte

Im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) müssen die fahrbaren Pflanzenschutzgeräte alle 4 Jahre durch eine anerkannte Stelle kontrolliert werden. Schlauch und Rückenspritzen sowie Rückennebelbläser sind davon nicht betroffen.
Im Wallis sind die zwei einzigen dafür zugelassenen Stellen: Fischer Nouvelle Sàrl in Collombey und die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft. Die vollständige Liste für die Schweiz ist zu finden unter: www.agrartechnik.ch.
Falls die letzte Kontrolle im Frühling 2015 stattgefunden hat, bitten wir Sie, sich bis zum 2. März 2019 mittels beiliegender Antwortkarte oder mit einer E-Mail (michele.favre@admin.vs.ch) anzumelden um durch unsere Dienststelle kontrolliert zu werden. Die Angabe der Maschinenmarke und des Maschinentyps ist unerlässlich.
Umgehend werden Sie ein Aufgebot für eine der Kontrollen erhalten, die Mitte April stattfinden werden.

 

 

Kantonales Weinbauamt - S. Emery