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brandschutzvorschriften

Der Brandschutz orientiert sich an den gesamtschweizerischen Vorschriften. Für die Erarbeitung dieser Vorschriften ist die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) verantwortlich, während die Umsetzung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Im Kanton Wallis hat der Staatsrat diese Befugnis ans KAF und die Gemeinden delegiert, die die Befugnisse untereinander aufgeteilt haben. Bei Objekten, die in die Zuständigkeit des Kantons oder der Gemeinde fallen, nimmt der Kanton oder die Gemeinde die Arbeiten ab, die einer Baubewilligung bedürfen.

 

Die Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Die Norm enthält Grundsätze für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz. Die Richtlinien regeln einzelne Massnahmen im Rahmen der Brandschutznorm. Diese Vorschriften werden ergänzt durch Anhänge, Erläuterungen, Arbeitshilfen, Merkblätter und andere technische Bestimmungen, die als «Stand der Technik Papiere» bezeichnet werden und die bei der Einhaltung der Vorschriften hilfreich sind.

 

Es können auch andere «Stand der Technik Papiere» zur Hand genommen werden, sofern diese von der zuständigen Brandschutzbehörde als gleichwertig eingestuft werden. Wird ein «Stand der Technik Papier» als Referenz gewählt, muss es umfassend angewendet werden und darf nicht mit einem anderen Papier kombiniert werden.

 

In der Richtlinie wird zwischen drei grossen Schutzmassnahmen unterschieden: dem baulichen Brandschutz, wie Tragwerke, Brandabschnittsbildung und Türen; dem technischen Brandschutz zu dem die Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelder, Sprinkleranlagen und Blitzschutzsysteme gehören und dem organisatorischen Brandschutz, bei dem Evakuierungspläne, Einsatzpläne und die Umsetzung des Brandschutzkonzepts im Fokus stehen. Die seit 1. Januar 2015 geltenden Vorschriften enthalten neu einen QS-Verantwortlichen Brandschutz für alle neuen Projekte. Für jedes Bauvorhaben, das einer Baubewilligung bedarf, muss damit ein QS-Verantwortlicher Brandschutz bestimmt werden. Er schreibt vor, welche Brandschutzmassnahmen notwendig sind, begründet dies und kontrolliert während der Planungsarbeiten und nach Abschluss des Projekts, ob diese korrekt ausgeführt wurden. 

 

Sämtliche genannten Dokumente sind auf der Website der VKF verfügbar. Auf der Website finden sich auch ein Register mit allen homologierten und auf ihre Reaktion und/oder ihre Feuerbeständigkeit geprüften Bauprodukten sowie ein Verzeichnis mit den anerkannten Lieferanten.

Auf kantonaler Ebene ergänzen eine Richtlinie, Merkblätter und Erläuterungen die Vorschriften der VKF, namentlich was die nicht definierten oder auszulegenden Elemente betrifft. Der Kanton bietet ausserdem Modelle einer Übereinstimmungserklärung an, die den Bedürfnissen der Bauabnahme entsprechen (Bestätigung über die Sicherheitsbeleuchtung, Bestätigung der Überdruckbelüftungsanlage usw.).

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