Informationen für Gemeinden
Der Brandschutz orientiert sich an den gesamtschweizerischen Vorschriften. Für die Erarbeitung dieser Vorschriften ist die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) verantwortlich, während die Umsetzung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Im Kanton Wallis hat der Staatsrat diese Befugnis ans KAF und die Gemeinden delegiert, die die Befugnisse untereinander aufgeteilt haben. Bei Objekten, die in die Zuständigkeit des Kantons oder der Gemeinde fallen, nimmt der Kanton oder die Gemeinde die Arbeiten ab, die einer Baubewilligung bedürfen.
Die Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Die Norm enthält Grundsätze für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz. Die Richtlinien regeln einzelne Massnahmen im Rahmen der Brandschutznorm. Diese Vorschriften werden ergänzt durch Anhänge, Erläuterungen, Arbeitshilfen, Merkblätter und andere technische Bestimmungen, die als «Stand der Technik Papiere» bezeichnet werden und die bei der Einhaltung der Vorschriften hilfreich sind.
Es können auch andere «Stand der Technik Papiere» zur Hand genommen werden, sofern diese von der zuständigen Brandschutzbehörde als gleichwertig eingestuft werden. Wird ein «Stand der Technik Papier» als Referenz gewählt, muss es umfassend angewendet werden und darf nicht mit einem anderen Papier kombiniert werden.
In der Richtlinie wird zwischen drei grossen Schutzmassnahmen unterschieden: dem baulichen Brandschutz, wie Tragwerke, Brandabschnittsbildung und Türen; dem technischen Brandschutz zu dem die Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelder, Sprinkleranlagen und Blitzschutzsysteme gehören und dem organisatorischen Brandschutz, bei dem Evakuierungspläne, Einsatzpläne und die Umsetzung des Brandschutzkonzepts im Fokus stehen. Die seit 1. Januar 2015 geltenden Vorschriften enthalten neu einen QS-Verantwortlichen Brandschutz für alle neuen Projekte. Für jedes Bauvorhaben, das einer Baubewilligung bedarf, muss damit ein QS-Verantwortlicher Brandschutz bestimmt werden. Er schreibt vor, welche Brandschutzmassnahmen notwendig sind, begründet dies und kontrolliert während der Planungsarbeiten und nach Abschluss des Projekts, ob diese korrekt ausgeführt wurden.
Sämtliche genannten Dokumente sind auf der Website der VKF verfügbar. Auf der Website finden sich auch ein Register mit allen homologierten und auf ihre Reaktion und/oder ihre Feuerbeständigkeit geprüften Bauprodukten sowie ein Verzeichnis mit den anerkannten Lieferanten.
Auf kantonaler Ebene ergänzen eine Richtlinie, Merkblätter und Erläuterungen die Vorschriften der VKF, namentlich was die nicht definierten oder auszulegenden Elemente betrifft. Der Kanton bietet ausserdem Modelle einer Übereinstimmungserklärung an, die den Bedürfnissen der Bauabnahme entsprechen (Bestätigung über die Sicherheitsbeleuchtung, Bestätigung der Überdruckbelüftungsanlage usw.).
Laut Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) sind die Befugnisse des Kantons und der Gemeinde in Sachen Brandschutz klar verteilt. Mit Ausnahme von Einfamilienhäusern mit einem oder zwei Stockwerken und kleineren Umbauten darf kein Bau erstellt, vergrössert oder umgebaut werden, ohne dass das KAF seine Vormeinung in Bezug auf Lage, Baumaterialien und gebäudeinterne Brandschutzmittel sowie Sicherheitseinrichtungen für Personen abgegeben hat.
Bei Einfamilienhäusern mit einem oder zwei Stockwerken und kleineren Umbauten wird diese Vormeinung von der Feuerkommission abgegeben.
Jedes Projekt, für das ein Baugesuch eingereicht wird, benötigt :
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eine Auflistung der geplanten Brandschutzmassnahmen, die vom Sicherheitsbeauftragten ausgefüllt und unterzeichnet wird
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eine Qualitätssicherungsstufe (QSS) und einen QS-Verantwortlichen Brandschutz
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ein Brandschutzkonzept
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Brandschutzpläne (für Einfamilienhäuser und Gebäude mit geringen Abmessungen nicht nötig)
Die Brandschutzmassnahmen müssen auf den Plänen mithilfe von Symbolen und Anmerkungen präzise eingezeichnet sein. Die Form der Darstellung ist frei. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgeführt:
Brandschutz
Temporäre Veranstaltungen
Temporäre Veranstaltungen und Anlässe müssen in gewissen Fällen Brandschutzanforderungen erfüllen.
Welche dies sind, wird im folgenden Dokument beschrieben: