Einbürgerung / Schweizer Staatsangehörigkeit
Die Schweizer Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung, durch Adoption oder durch (ordentliche oder erleichterte) Einbürgerung erworben. Auf Bundesebene wird der Erwerb und der Verlust der Schweizer Staatsangehörigkeit durch das Bürgerrechtsgesetz (BüG) geregelt. Die Walliser Gesetzesgrundlagen sind das Gesetz über das Walliser Bürgerrecht und das Gesetz über die Bürgerschaften.
Sie möchten die Schweizer Staatsangehörigkeit (wieder)erwerben oder davon verzichten? Die nötigen Informationen finden Sie hier unten in der Rubrik Schweizer Staatsangehörigkeit und auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Die Einbürgerung verleiht dem Gesuchsteller die Schweizer Staatsangehörigkeit, das Kantonsbürgerrecht sowie eines oder mehrere Heimatorte.
Sie sind in einem anderen Schweizer Kanton heimatberechtigt und möchten Walliser oder Walliserin werden? Die Rubrik Kantonsbürgerrecht gibt Ihnen alle nützlichen Informationen zur kantonalen Einbürgerung, die Wiedereinbürgerung oder die Entlassung.
Die letzte Rubrik informiert sie über das Gemeindebürgerrecht.
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