Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes an Baugesuchsunterlagen

Die Richtlinie „Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes an Baugesuchsunterlagen“ ist als Arbeitshilfe für Gesuchsteller und die von ihnen beauftragten Fachleute gedacht und steht im Entwurf für eine erste Testphase bereit. Mit der Richtlinie sollen geplante Eingriffe in die Natur und Landschaft wie auch deren gesetzlich notwendiger Ersatz beurteilt werden können. Dazu wurden für beide Bereiche – Natur und Landschaft – eigene Beurteilungshilfen entwickelt.

Für den Bereich Natur wird ein auf den Delarze-Lebensraumtypen basierendes Bewertungstools zur Verfügung gestellt, mit dem der Gesuchsteller das Ausmass der Projekteingriffe berechnen und dieser „zu ersetzenden Eingriffsfläche“ allfällige Ersatzflächen und -massnahmen gegenüberstellen kann. Ausgangspunkt sowohl für die Berechnung der Eingriffs- wie auch der Ersatzfläche ist der Standardwert eines Lebensraumtyps

Für den Bereich Landschaft wurde im Rahmen der Richtlinie eine Bewertungsmethodik erarbeitet, die sich stark an der Bundesrichtlinie „Arbeitshilfe Landschaftsästhetik“ orientiert, diese aber wesentlich vereinfacht.