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Walderhaltung
Walderhaltung
Der Wald in der Schweiz darf in seiner Fläche nicht verkleinert und in seinen Funktionen nicht beeinträchtigt werden.
Der Gesetzgeber verbietet Rodungen und Bauten im Wald, Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können in Form von Rodungsbewilligungen, Dienstbarkeiten oder Bewilligungen für Kleinbauten gewährt werden. In Bauzonen werden die Waldgrenzen durch ein Waldfeststellungsverfahren gesetzlich festgelegt.
Kontakt
Céline Müller
Rue de la Dent-Blanche 18A
1950 Sion
027 606 32 30
079 293 04 92
celine.muller@admin.vs.ch
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