Finanzhilfe zugunsten der Biodiversität, der Landschaft und der Anpassung an den Klimawandel im Siedlungsraum

Um dem Rückgang der Biodiversität und dem Klimawandel im Siedlungsraum entgegenzuwirken, bietet die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft (DWNL) Finanzhilfen für die Umsetzung von Gartengestaltungen an, die der Tier- und Pflanzenwelt zugutekommen und gleichzeitig das Klima und die Landschaft in Städten und Dörfern verbessern.

Diese Unterstützung richtet sich in erster Linie an Privateigentümerinnen und -eigentümer und betrifft verschiedene Massnahmen, wie die Anlage von Teichen oder Naturwiesen, das Pflanzen von einheimischen Bäumen und Hecken oder das Einrichten von Nistkästen und wildtierfreundlichen Strukturen.

Allgemeiner Rahmen

Erhalt der Biodiversität, eine wesentliche Herausforderung für unsere Zukunft

Die Biodiversität spielt eine zentrale Rolle für die Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts und für das reibungslose Funktionieren von Ökosystemleistungen, die für die Gesellschaft unerlässlich sind, wie beispielsweise Bestäubung, Klimaregulierung oder Bodenfruchtbarkeit.

Deshalb gibt ihr rascher Rückgang in der Schweiz, insbesondere im Siedlungsraum, Anlass zu grosser Besorgnis: Fast die Hälfte der natürlichen Lebensräume und mehr als ein Drittel der Arten sind heute bedroht.

Urbane Räume können diese Verluste teilweise ausgleichen. Gärten, Flachdächer, begrünte Fassaden und sogar Balkone können wertvolle Naturräume mit vielfältigen Mikrohabitaten bieten, die vielen Arten als Zufluchtsort dienen. Jeder Quadratmeter zählt. So schliessen sich immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gemeinden der Garten-Charta an und verpflichten sich, ihre Grundstücke so anzulegen und zu pflegen, dass sie damit die Biodiversität fördern.

Gleichzeitig trägt die Präsenz der Natur im Siedlungsraum aktiv zur Anpassung an den Klimawandel bei indem sie beispielsweise Hitzeinseln mildert, Regenwasser zurückhält und die Luftqualität verbessert. Dadurch verbessert sich nicht zuletzt die Lebensqualität.

Kantonale Unterstützung für konkretes Handeln

Der Kanton Wallis ermutigt Privateigentümerinnen und -eigentümer, Aussenflächen so zu gestalten, dass sie die Biodiversität fördern und kühlend wirken. Finanzielle Unterstützung gibt es für Massnahmen wie das Anlegen von Teichen, die Schaffung von Naturwiesen, das Pflanzen von einheimischen Hecken und Bäumen sowie das Einrichten von Nistkästen und Strukturen für Wildtiere.

Sie haben ein Projekt und möchten von einer kantonalen Unterstützung profitieren?

Lesen Sie die Bedingungen für die Subventionierung von Massnahmen und das Reglement sorgfältig durch und füllen Sie dann das Online-Formular aus.

Die Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete (FDDM) betreut die Gesuche und steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. [Kontakt]

Verfahren


 

Rahmen für finanzielle Unterstützung

Die folgenden Informationen sind zusammengefasst. Die vollständigen und detaillierten Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Reglement: [Link]

Subventionierte Massnahmen

Die Fördergelder beziehen sich ausschliesslich auf Massnahmen, die in den Merkblättern beschrieben sind.

Pro Jahr und Grundstück ist nur ein Antrag zulässig, es können jedoch mehrere Massnahmen einbezogen werden – beispielsweise die Pflanzung eines Baumes und einer vielfältigen Hecke in einem Projekt.

Anträge auf Unterstützungsbeiträge müssen vor Beginn der Arbeiten von der betreffenden Eigentümerschaft eingereicht werden und beziehen sich nur auf Grundstücke in Bauzonen. Die Eigentümerschaft (Privatpersonen oder Vereinigungen) muss den Antrag unterzeichnen.

Obligatorische Massnahmen, die mit einer Baugenehmigung verbunden sind (z.B. Ausgleichsmassnahmen), sind nicht beitragsberechtigt.

Förderkriterien und Informationen

Für jede Massnahme wurden spezifische Kriterien festgelegt, um die Qualität und Funktionalität der biodiversitätsfördernden Gartengestaltungen zu gewährleisten. Sie beziehen sich insbesondere auf den Umfang der Neugestaltung, die Pflanzenwahl, die Prinzipien der Gestaltung und Pflege sowie die Dauer der Verbindlichkeit.

Diese Kriterien sind in den Merkblättern unter der Rubrik "Bedingungen für die Umsetzung" aufgeführt. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung, um Beiträge zu erhalten. Bei der Eingabe des Antrags wird für jede Massnahme die Beitragsberechtigung geprüft. Gegebenenfalls können Anpassungen verlangt werden.

Jede Massnahme enthält ausserdem unter "Informationen und bewährte Verfahren» Hinweise auf Referenzdokumente. Seit 2025 wird die Ausbildung zum/zur "Berater/in für biodiversitätsfördende und klimaresiliente Aussenraumgestaltung" vom Kanton Wallis organisiert und mehrere Fachpersonen haben das entsprechende Zertifikat erhalten.

Bearbeitung von Anträgen

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs im Rahmen des verfügbaren Jahresbudgets bearbeitet. Die Unterstützungsbeiträge werden nach Überprüfung der Umsetzungen und nach dem Vorliegen der Umsetzungsnachweise ausbezahlt.

Vorstudien

Ein Beitrag kann rückwirkend für eine Umweltstudie eines Umweltbüros oder einer Umweltfachperson gewährt werden mit dem Ziel, Massnahmen zur Förderung der Biodiversität auf einem Grundstück zu identifizieren. Der Beitrag wird nur gewährt, wenn mindestens eine der vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt wird.

Die finanzielle Beteiligung kann bis zu 25 % der Kosten für die Vorstudie betragen und ist auf 1'500 CHF begrenzt.

Die Studie muss eine Analyse der Ausgangssituation, Gestaltungsvorschläge und Empfehlungen für den Unterhalt enthalten. Ein Leistungsangebot für die Durchführung einer Massnahme oder einer Gestaltung gilt nicht als Vorstudie.

Reglement

Règlement en cours de validation. 

Wichtige Informationen

Die Anträge auf Finanzhilfe sind noch nicht geöffnet. Die Formulare werden in Kürze freigeschaltet.

Wenn Sie informiert werden möchten, sobald die Anträge offiziell eröffnet werden, können Sie unten Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald die Anträge eingereicht werden können.

sfnp-subventionsnature@admin.vs.ch

Pilotphase

Das Programm ist auf drei Jahre angelegt, mit einer ersten Pilotphase im Jahr 2026.

In dieser Phase können nur die Gemeinden des Klimaplans der Region Sitten – Arbaz, Ayent, Grimisuat, Savièse, Sion, St-Léonard und Veysonnaz – sowie jene in den Regionalparks Pfyn-Finges, Trient und Binntal von den Subventionen profitieren. Wenn die Pilotphase erfolgreich verläuft, wird das Programm auf den gesamten Kanton ausgeweitet.

Falls Ihre Gemeinde nicht zu den Pilotgemeinden gehört, können Sie sich hier anmelden, um über die Ausweitung des Programms informiert zu werden:

informiert werden

Les mesures

Anlegen eines Teiches

Stillgewässer sind ökologisch wertvolle Lebensräume, die zahlreichen Arten wie Libellen einen Lebensraum bieten. Im Siedlungsraum tragen sie durch ihre Rückhalte- und Versickerungsfunktion zur Temperaturregulierung und zu einer besseren Bewirtschaftung des Oberflächenwassers bei.

Unterstützungsbeitrag

Der Beitrag beträgt maximal CHF 80.- pro m² (Obergrenze CHF 3'000.- pro Massnahme, vorbehaltlich des verfügbaren Budgets). Der Beitrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) bis maximal 50 % der Kosten berechnet.

Bedingungen für die Umsetzung und Pflege

Für die Subventionierung der Arbeiten durch die DWNL sind folgende Bedingungen einzuhalten (Stand: 01.12.2025):

Merkmale der Neugestaltung

  • Fläche von mindestens 4 m²
  • Gewässertiefe von mindestens 30 cm und maximal 1 m
  • Uferneigung geringer als 10 % (auf mindestens der Hälfte des Umfangs)
  • Der Teich muss bis August mit Wasser gefüllt bleiben
  • Einhaltung der BFU-Empfehlungen zur Sicherheit gegen Ertrinken
  • Für die Neugestaltung ist eine Baugenehmigung erforderlich (Kosten zu Lasten der Antragstellenden)

Bepflanzung

  • Optional (erfolgt häufig spontan)
  • Ausschliesslich mit einheimischen Pflanzen

Pflege

  • Keine Fische im Teich und keine exotischen Arten
  • Keine Pump- oder Springbrunnensysteme
  • Kein Einleiten von verschmutztem Oberflächenwasser (z.B. Strassenwasser)
  • Keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Umfeld, die in den Teich fliessen könnten
  • Keine direkte Beleuchtung des Teiches oder der Ufer
  • Bekämpfung invasiver Neophyten

Dauer der Verbindlichkeit

  • 8 Jahre
Informationen und bewährte Praktiken

Massnahme herunterladen

Informationen und bewährte Praktiken

Einzureichende Unterlagen

* Obligatorisch

  • Fläche des Teiches ()*
  • Fotos vom Standort der Massnahme* 
  • Schematische Darstellung des Teiches* 
  • Bei Bepflanzung: Artenliste* 
  • Studie und Offerte des Umweltplanungsbüros oder des/der Landschaftsarchitekten/-architektin (falls beauftragt*)
  • Offerte der Fachperson für Landschaftsgestaltung (falls beauftragt*)

Anpflanzung einer einheimischen und vielfältigen Hecke

Einheimische Hecken bieten vielen Arten Nahrung und Schutz und sind wichtige Brut- und Nistplätze. Sie sind auch wichtige Verbindungselemente zwischen natürlichen Lebensräumen.

Unterstützungsbeitrag

Der Beitrag beträgt maximal CHF 20.– pro Laufmeter lfm (Obergrenze CHF 3'000.– pro Massnahme, vorbehaltlich des verfügbaren Budgets). Der Beitrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) bis maximal 50 % der Kosten berechnet.

Bedingungen für die Durchführung und Pflege

Für die Subventionierung der Arbeiten durch die DWNL sind folgende Bedingungen einzuhalten (Stand: 01.12.2025):

Merkmale des Bauwerks

Pflanzungen

  • Die gepflanzten Gehölzarten sind einheimisch
  • Die Hecke besteht aus mindestens 5 verschiedenen einheimischen Baumarten pro 10 Laufmeter, wobei mindestens 20 % davon Dornensträucher sein müssen
  • Pflanzen aus Schweizer Produktion

Pflege

  • Pflege der Fläche am Fuss der Pflanzungen ohne Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel
  • Bekämpfung invasiver Neophyten
  • Kein Schnitt oder Eingriff in die Hecke zwischen März und November
  • Einhaltung der Pflegeempfehlungen gemäss Leitfaden «Einheimische Sträucher – Vielfältige Hecken» (siehe Link unten).

Verpflichtungsdauer

  • 8 Jahre
Informationen und bewährte Praktiken

Massnahme herunterladen

Informationen und bewährte Praktiken

Einzureichende Unterlagen

* Obligatorisch

  • Pflanzplan und Länge der Hecke (in Laufmetern) * 
  • Liste und Anzahl der vorgesehenen Arten für die Bepflanzung *
  • Foto vom Standort der Massnahme* 
  • Studie und Offerte des Umweltplanungsbüros oder des/der Landschaftsarchitekten/-architektin (falls beauftragt*)
  • Offerte der Fachperson für Landschaftsgestaltung (falls beauftragt*) 

Ersetzen von Hecken aus exotischen Baumarten

Im Vergleich zu vielfältigen Hecken aus einheimischen Baumarten sind Hecken aus exotischen Arten für die Biodiversität nur von geringem Nutzen. Wenn sie zudem aus invasiven Arten bestehen, können sich diese ausbreiten – mit negativen Folgen für Biodiversität und Wirtschaft.

Unterstützungsbeitrag

Der Beitrag beträgt maximal CHF 60.- pro Laufmeter lfm (Obergrenze CHF 5'000.- pro Massnahme, vorbehaltlich des verfügbaren Budgets). Der Beitrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) bis maximal 50 % der Kosten berechnet.

Bedingungen für die Umsetzung und Pflege

Für die Subventionierung der Arbeiten durch die DWNL sind die folgenden Bedingungen einzuhalten (Stand: 01.12.2025):

Merkmale der Neugestaltung

Bepflanzung

  • Die zu ersetzende Hecke besteht aus exotischen Baumarten (z.B. Kirschlorbeer, Thuja oder Glanzmispeln (Photinia))
  • Entfernen und Entsorgen der problematischen Abfälle in einer Verbrennungsanlage oder einer professionellen Kompostieranlage
  • Die gepflanzten Arten sind einheimisch
  • Die Hecke besteht aus mindestens 5 einheimischen Sträuchern pro 10 Laufmeter, wobei mindestens 20 % davon Dornsträucher sein müssen
  • Pflanzen aus Schweizer Produktion

Pflege

  • Pflege der Fläche am Fuss der Pflanzungen ohne Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel
  • Bekämpfung invasiver Neophyten
  • Kein Schnitt und keine Eingriffe in die Hecke zwischen März und November
  • Einhaltung der Pflegeempfehlungen gemäss Leitfaden «Einheimische Sträucher – Vielfältige Hecken» (siehe Link unten).

Dauer der Verbindlichkeit

8 Jahre

* Vorschläge für andere Massnahmen zum Ersatz der Hecke (Teich, einheimische Bäume, tierfreundliche Strukturen usw.) werden ebenfalls geprüft.

Informationen und bewährte Praktiken

Massnahme herunterladen

Informationen und bewährte Praktiken

Einzureichende Unterlagen

* Obligatorisch

  • Pflanzplan und Länge der Hecke (in Laufmetern) * 
  • Liste und Anzahl der für die Bepflanzung vorgesehenen Arten*
  • Fotos vom Standort der Massnahme* 
  • Studie und Offerte des Umweltplanungsbüros oder des/der Landschaftsarchitekten/-architektin (falls beauftragt*)
  • Offerte der Fachperson für Landschaftsgestaltung (falls beauftragt*)

Tierfreundliche Strukturen

Stein- oder Holzhaufen bieten zahlreichen Arten wie Reptilien, Igeln, Hermelinen und Insekten Schutz und Nahrung. Sie sind einfach anzulegen und können mit lokal verfügbaren Materialien erstellt werden.

Unterstützungsbeitrag

Der Beitrag beträgt maximal CHF 80.- pro m3 (Obergrenze CHF 1'500.- pro Massnahme, vorbehaltlich des verfügbaren Budgets). Der Beitrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) bis maximal 50 % der Kosten berechnet.

Bedingungen für die Umsetzung und Pflege

Für die Subventionierung der Arbeiten durch die DWNL sind die folgenden Bedingungen einzuhalten (Stand: 01.12.2025):

Merkmale der Neugestaltung

Steinhaufen

  • Mindestvolumen von 2 m3
  • Mindesttiefe der Steinhaufen: 80 cm im Boden
  • Steine in der Grösse zwischen 20 und 40 cm zu rund 80% verwenden
  • Kein verschmutztes Material verwenden

Asthaufen

  • Mindestvolumen von 2 m3

Sandhaufen

  • Mindestvolumen von 2 m3
  • Mindesttiefe des Sandhaufens: 30 cm im Boden

Pflege

  • Es ist zu verhindern, dass die gesamte Struktur überwuchert wird

Dauer der Verbindlichkeit

  • 8 Jahre
Informationen und bewährte Praktiken

Massnahme herunterladen

Informationen und bewährte Praktiken                                                                                       

Einzureichende Unterlagen

* Obligatorisch

  • Kosten der Gestaltung (CHF) * 
  • Beschreibung der Umsetzung (Anzahl, Art und ungefähre Grösse der geplanten Massnahmen) *
  • Fotos vom Standort der Massnahme * 
  • Lageplan mit aufgeführter Massnahme * 
  • Studie und Offerte des Umweltplanungsbüros oder des/der Landschaftsarchitekten/-architektin (falls beauftragt*)
  • Offerte der Fachperson für Landschaftsgestaltung (falls beauftragt*) 

Anlegen von artenreichen Blumenwiesen

Artenreiche Naturwiesen eignen sich besonders gut für die Gestaltung im Siedlungsraum, insbesondere als Ersatz für wenig beanspruchte Grasflächen. Sie sind pflegeleicht und beherbergen eine sehr vielfältige Flora und Fauna.

Unterstützungsbeitrag

Der Beitrag beträgt maximal CHF 10.- pro m² Blumenwiese (Obergrenze CHF 3'000.- pro Massnahme, vorbehaltlich des verfügbaren Budgets). Der Beitrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) bis maximal 50 % der Kosten berechnet.

Bedingungen für die Umsetzung und Pflege

Für die Subventionierung der Arbeiten durch die DWNL sind folgende Bedingungen einzuhalten (Stand: 01.12.2025):

Ausmass der Umgestaltung

  • Mindestfläche von 25 m2 (oder weniger, wenn mit anderen Massnahmen kombiniert)

Bepflanzung

  • Ansaat durch Mahdgutübertragung (Heublumen) oder durch eine Saatmischung aus einheimischen Arten (wenn möglich aus Walliser Ökotypen, auf jeden Fall aus der Schweiz) und hauptsächlich mehrjährigen Arten. Blumenmischungen, die hauptsächlich aus einjährigen Arten bestehen, wie Mohn- und Kornblumenfelder, sind nicht beitragsberechtigt.

Pflege

Pflege im Jahr nach der Aussaat:

  • Mähen zur Unkrautbekämpfung (2–3 Schnitte im ersten Jahr) mit Entfernung des Schnittguts.
  • Bekämpfung invasiver Neophyten

Pflege in den folgenden Jahren:

  • Extensive Pflege mit maximal zwei Schnitten pro Jahr (erster Schnitt ab Mitte Juni, zweiter Schnitt im Oktober), Trocknen des Schnittguts auf der Fläche und Entsorgung des Mahdguts (Haufenbildung möglich)
  • Rückzugsstreifen für die Fauna auf etwa 10 % der Gesamtfläche stehen lassen, jedes Jahr an einer anderen Stelle
  • Keine Bewässerung der Wiese und keine Düngung
  • Bekämpfung invasiver Neophyten

Dauer der Verbindlichkeit

  • 8 Jahre
Informationen und bewährte Praktiken

Massnahme herunterladen

Informationen und bewährte Praktiken

Einzureichende Unterlagen

* Obligatorisch

  • Fläche der Wiese (m2) * 
  • Angabe der Saatgutmischung oder der Herkunft des Mahdgutes*
  • Fotos vom Standort der Massnahme *
  • Lageplan mit aufgeführter Massnahme* 
  • Studie und Offerte des Umweltplanungsbüros oder des/der Landschaftsarchitekten/-architektin (falls beauftragt*)
  • Offerte der Fachperson für Landschaftsgestaltung (falls beauftragt*) 

Anpflanzung einheimischer Bäume

Bäume erfüllen wichtige klimatische und ökologische Funktionen, indem sie Lebensräume, Zufluchtsorte und Nahrungsquellen für Tiere wie Käfer, Schmetterlinge, Vögel und kleine Säugetiere wie Eichhörnchen bieten. Sie sind auch für die Regulierung des Stadtklimas von entscheidender Bedeutung.

Unterstützungsbeitrag

Der Beitrag beträgt 50% des Preises der Bäume (maximal CHF 200.- pro Baum, für Stützmaterial CHF 50.- pro Baum und CHF 2'000.- für die gesamte Massnahme, vorbehaltlich des verfügbaren Budgets). Der Beitrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) berechnet.

Bedingungen für die Umsetzung und Pflege

Für die Subventionierung der Arbeiten durch die DWNL sind die folgenden Bedingungen einzuhalten (Stand: 01.12.2025):

Merkmale der Neugestaltung 

  • Der Baum wird im Freiland gepflanzt. Ein Baum ist definiert als eine Pflanze mit einem verholzten, senkrechten Stamm, der im ausgewachsenen Zustand eine Mindesthöhe von fünf Metern erreicht, sofern sein Wachstum nicht beeinträchtigt wird.
  • Es muss ausreichend Raum für den Baum und sein Wachstum vorgesehen werden (Berücksichtigung seiner Grösse im ausgewachsenen Zustand, Höhe und Breite)
  • Einhaltung der Pflanzabstände zu Gebäuden, Strassen und Nachbargrundstücken gemäss den kommunalen Vorschriften

Bepflanzung

  • Die gepflanzten Baumarten müssen einheimisch und standortgerecht gewählt sein. Beispiele: Hängebirke (Betula pendula), Süsskirsche (Prunus avium), Waldföhre (Pinus sylvestris) oder Winterlinde (Tilia cordata)
  • Obstbäume werden nicht subventioniert.

Pflege

  • Für die Pflege des Baumfusses dürfen keine synthetischen Pflanzenschutzmittel oder Herbizide verwendet werden.

Dauer der Verbindlichkeit

  • 15 Jahre
Informationen und bewährte Praktiken

Massnahme herunterladen

Informationen und bewährte Praktiken

Einzureichende Unterlagen

* Obligatorisch

  • Anzahl und Preis der Bäume* 
  • Anzahl und Preis der Baumstützen* 
  • Fotos vom Standort der Massnahme* 
  • Angaben zu den vorgesehenen Baumarten (Artenauswahl)*
  • Studie und Offerte des Umweltplanungsbüros oder des/der Landschaftsarchitekten/-architektin (falls beauftragt*)
  • Offerte der Fachperson für Landschaftsgestaltung (falls beauftragt*)

Nistkästen und Fledermauskästen

Nistkästen und Fledermauskästen bieten eine Alternative zu natürlichen Nistplätzen und Rückzugsmöglichkeiten, die für viele Vögel und Fledermäuse immer seltener werden. Sie sind kostengünstig und können an zahlreichen Strukturen (Gebäuden, Bäumen usw.) angebracht werden.

Unterstützungsbeitrag

Der Beitrag beträgt maximal CHF 20.– pro Kasten (maximal CHF 400.–, vorbehaltlich des verfügbaren Budgets). Der Beitrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) bis maximal 50 % der Kosten berechnet.

Bedingungen für die Umsetzung und Pflege

Für die Subventionierung der Arbeiten durch die DWNL sind die folgenden Bedingungen einzuhalten (Stand: 01.12.2025):

Merkmale der Neugestaltung

Fledermäuse:

  • Kasten in einer Höhe von mindestens 3 m anbringen
  • Der Kasten ist vor Wind und Regen geschützt anzubringen
  • Freien Zugang zum Kasten gewährleisten

Mauersegler:

  • Nistkasten in einer Höhe von mindestens 3 m anbringen
  • Geschützt vor Regen und direkter Sonneneinstrahlung
  • Freien Zugang zum Nistkasten gewährleisten

Mehlschwalben:

  • Nistkasten unter dem Dach anbringen
  • Brett unter dem Nistkasten anbringen, um Fassadenverschmutzung zu vermeiden (falls notwendig)
  • Freien Zugang zum Nistkasten gewährleisten

* Vorschläge für andere Nistkästen werden ebenfalls geprüft.

Dauer der Verbindlichkeit

  • 5 Jahre
Informationen und bewährte Praktiken

Massnahme herunterladen

Informationen und bewährte Praktiken

Einzureichende Unterlagen

* Obligatorisch

  • Anzahl und Art der Nistkästen oder Fledermauskästen*
  • Fotos vom Standort der Massnahme* 
  • Studie und Offerte des Umweltplanungsbüros oder des/der Landschaftsarchitekten/-architektin (falls beauftragt*)
  • Offerte der Fachperson für Landschaftsgestaltung (falls beauftragt*)