Vorschriften bezüglich Tankanlagen
Vorschriften bezüglich Tankanlagen
Gemäss Art. 19 Abs. 2 und 22 Abs. 1 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) hat der Inhaber einer Lageranlage für gewässergefährdende Flüssigkeiten dafür zu sorgen, dass die Anlagen und Geräte zum Schutz unserer Gewässer periodisch kontrolliert und jederzeit ordnungsgemäss betrieben und unterhalten werden.
Jede Anlage mit einem Fassungsvermögen von über 2.000 Litern (pro Behälter) und welche im Gewässerschutzbereich Au/Ao liegt oder mit einem Inhalt von 450 Litern (pro Behälter) und sich in einer der Grundwasser-Schutzzonen S befindet (Ihre Zone können Sie hier überprüfen), muss alle 10 Jahre von einer anerkannten Tankreinigungs-Firma (Liste siehe unten) revidiert werden, welche den entsprechenden Rapport nach Abschluss der Arbeiten an die DUW übermittelt. Besitzer erdverlegter Tankanlagen müssen darüber hinaus das Leckanzeigesystem alle 2 Jahre von einem ebenfalls anerkannten Betrieb überprüfen lassen.
Das kantonale Gewässerschutzgesetz (kGSchG, Art. 35 Abs. 2-4) verpflichtet zudem jeden Eigentümer, Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 450 Litern mit einer Vignette ausrüsten zu lassen. Letztere bescheinigt die Konformität der Anlage und ist 10 Jahre gültig.
Nächster Termin für Besitzer von Ölheizungen: 1. Juni 2023
Ab diesem Datum dürfen Öltanks nur noch Öko-Heizöl enthalten.
- Die DUW empfiehlt ausdrücklich vor der Umstellung auf Öko-Qualität, Tank und Leitungen reinigen zu lassen
- Gleichzeitig bringt die Fachfirma die neue kantonale Vignette an
- Ohne diese Vignette darf der Heizöllieferant Ihren Tank nicht mehr befüllen
- Geben Sie diese Arbeiten rechtzeitig in Auftrag
Für weitere Information können Sie unseren untenstehenden Flyer anzeigen oder sich direkt mit einer anerkannten Fachfirma in Verbindung setzen.
Kontakt
Mathieu Baud
Heizung und Tankanlagen
027 606 31 58
sen-tank@admin.vs.ch
www.vs.ch/wasser
Dienststelle für Umwelt
Route de Chandoline 3
1950 Sitten