Wärmepumpen
Wärmepumpen
Im Wallis werden jedes Jahr mehrere hundert Wärmepumpen (WP) neu installiert. Meistens handelt es sich um Luft/Wasser-Wärmepumpen, welche potentiellen Lärmquellen entsprechen. Gemäss Lärmschutzgesetzgebung des Bundes dürfen sie nur genehmigt werden, wenn die verursachten Lärmemissionen vorsorglich begrenzt werden und wenn die sogenannten „Planungswerte" in der Nachbarschaft eingehalten werden.
Es gibt mehrere Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen von Wärmepumpen: Wahl eines lärmarmen Gerätes, Wahl eines geeigneten Standortes, Lichtschacht, Auskleidung von Schächten oder Kanälen mit absorbierenden Materialien usw.
Innerhalb von Bauzonen sind die Gemeinden für die Genehmigung neuer Wärmepumpen zuständig; dabei müssen sie prüfen, dass die lärmspezifischen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die DUW unterstützt und berät die Gemeinden beim Vollzug dieser Aufgabe, insbesondere was die Lärmbeurteilung betrifft.
Kontakt
Patricia Felley
Lärm Berater
Dienststelle für Umwelt
Route de Chandoline 3
1950 Sitten
027 606 31 84
patricia.felley@admin.vs.ch
www.vs.ch/laerm