Lärm von Wärmepumpen

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Im Wallis werden jedes Jahr mehrere hundert Wärmepumpen - WP - neu installiert. Die meisten davon sind vom Typ Luft/Wasser und stellen potenzielle Quellen von Lärmbelästigungen dar. Gemäss der Bundesgesetzgebung über den Lärmschutz können sie nur genehmigt werden, wenn die von ihnen verursachten Lärmemissionen präventiv begrenzt werden und wenn bestimmte Schwellenwerte, die sogenannten "Planungswerte", bei den Nachbarn eingehalten werden.

Es gibt verschiedene Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen von Luft/Wasser-Wärmepumpen: Wahl eines geräuscharmen Geräts, Wahl eines geeigneten Standorts, Lufteinlass in einer Lichtschächte, lärmabsorbierende Beschichtung an den Wänden der Lüftungskanäle usw.

In Bauzonen sind die Gemeinden für die Genehmigung neuer WP zuständig; in diesem Rahmen müssen sie dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz eingehalten werden. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) unterstützt und berät die Gemeinden bei der Erfüllung dieser Aufgabe, insbesondere bei der Bewertung des erzeugten Lärms.

Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, muss der Lärm der WP gemeldet bzw. bewertet werden. Wenn Sie sich für eine besonders geräuscharme WP entscheiden, vereinfachen Sie die Meldung und Bewertung und haben die Gewähr, dass die gesetzlichen Lärmschutzanforderungen erfüllt werden.

Den Lärm von Wärmepumpen melden und beurteilen

Privatpersonen

Wenn Ihr Luft/Wasser-Wärmepumpenprojekt in eine der in den nachstehenden Tabellen definierten Kategorien fällt, fügen Sie Ihrem Baugesuch einfach Folgendes bei

  • das angekreuzte und unterschriebene Meldeformular für eine geräuscharme WP ;
  • einen Lageplan mit dem Standort der WP und den Massen (WP aussen);
  • einen Plan der Fassaden, die von den Öffnungen betroffen sind, und einen Plan des betroffenen Stockwerks mit der Lage der WP (WP innen);
  • das Datenblatt Ihrer WP.

Andernfalls müssen Sie das Formular des Cercle Bruit für die Lärmbeurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen ausfüllen.

 

Behörden

Ihre Aufgabe ist es, den Inhalt der erhaltenen Formulare zu überprüfen, indem Sie sich auf die hier verfügbare Vollzugshilfe beziehen.

Wenn Sie ein vereinfachtes Meldeformular erhalten, müssen Sie lediglich

  • prüfen, ob die Lärmleistung der gemeldeten WP mit der im Datenblatt angegebenen übereinstimmt.
  • prüfen, ob der Abstand zwischen der geplanten WP und dem nächsten benachbarten empfindlichen Raum (oder dem nächsten benachbarten Baugrundstück) korrekt ist.
  • überprüfen, ob der Standort der WP so gewählt wurde, dass der Lärm für alle Nachbarn minimiert wird (unter Berücksichtigung der technischen Einschränkungen und sofern diese Anforderung nicht unangemessen ist).

Wenn die geplante WP-Installation die Kriterien für eine vereinfachte Beurteilung nicht erfüllt, muss die Bewertung mit der vollständigen Methode des Cercle Bruit durchgeführt werden.

 

 

Kriterien für eine vereinfachte Eingabe und Lärmbeurteilung von Luft/-Wasser-Wärmepumpen 


Empfindlichkeitsstufe II (2)1

Heizleistung A-7/W35 Maximaler nächtlicher Schall- leistung- spegel LwA, max. Nacht2 [dB(A)] Mindest- abstand zum lärm- exponier- testen Empfang- sort3[m]
<10 [kW] 49 6
Zwischen
10 et 15 [kW]
53 9
Zwischen
16 et 20 [kW]
57 15
Zwischen
20 et 30 [kW]
59 18
> 30 [kW] 61 23


Empfindlichkeitsstufe III (3) und IV (4)

Heizleistung A-7/W35 Maximaler nächtlicher Schall- leistung- spegel LwA, max. Nacht2 [dB(A)] Mindest- abstand zum lärm- exponier- testen Empfang- sort3[m]
<10 [kW] 49 4
Zwischen
10 et 15 [kW]
53 6
Zwischen
16 et 20 [kW]
57 9
Zwischen
20 et 30 [kW]
59 11
> 30 [kW] 61 14

 

Darüber hinaus sollte der Standort der Wärmepumpe so gewählt werden, dass die Lärmimmissionen für alle Nachbarn so gering wie möglich sind (unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und unter der Voraussetzung, dass diese Anforderungen nicht unverhältnismäßig sind).

1 Die Empfindlichkeitsstufe wird durch den Zonennutzungsplan oder die Bauvorschriften der Gemeinde bestimmt. Ausschlaggebend ist die Lärmempfindlichkeit der Zone, in welcher sich der lärmexponierteste Empfangsort (Ermittlungsort im Sinne von Art. 39 LSV) befindet, und nicht die Empfindlichkeitsstufe der Parzelle, auf welcher die Wärmepumpe projektiert wird.
2 Der maximale nächtliche Schallleistungspegel (LwA,max. nacht) kann der FWS-Modellliste entnommen werden, siehe https://www.fws.ch/laermschutznachweis/ 
3 Die Entfernung zwischen der Lärmquelle (Außenanlage, Gitter oder Lichtschacht für eine Innenanlage) und dem lärmexponiertesten Empfangsort (am stärksten exponiertes Fenster eines lärmempfindlichen Raums - Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Büro usw.) - oder ein Ort auf einer unüberbauten Bauparzelle, an welchem ein lärmempfindlicher Raum errichtet werden könnte.

 

Kontakt

Yannick BISSON

Route de Chandoline 3
1950 Sitten