Steuern optimieren

Dank Steueroptimierungen können sich Ihre Investitionen in erneuerbare Energien oder in die Sanierung Ihrer Immobilie lohnen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick.

INHALT

Der «Katalog zur Ausscheidung der Unterhaltskosten für Liegenschaften» steht auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung (KSV) zur Verfügung. Er ist das Referenzwerk in Sachen Steuern und enthält alles, was Sie über Steuerabzüge im Zusammenhang mit Liegenschaften wissen müssen.

Er erläutert die geltenden steuerrechtlichen Grundlagen und richtet sich insbesondere an Steuerpflichtige, die vom Abzug der effektiven Kosten für Liegenschaften in ihrem Privatvermögen profitieren möchten. Er zeigt auch auf, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang, insbesondere bei Sanierungen, Investitionen als Energiesparmassnahmen vom Einkommen abgezogen werden können.

Den Katalog sowie weitere nützliche Informationen finden Sie in der «Einschätzungshilfe» im Abschnitt «1110 Einkommen aus Liegenschaften im Wallis».

Zu den abzugsberechtigten Kosten zählen insbesondere:

  • Energieanalysen und Energieberatungen
  • Erneuerung grosser Elektrogeräte (Ofen, Kühlschrank, Spülmaschine usw.)
  • Beleuchtungseinrichtungen
  • Wärmedämmung von Fassade, Dach, Dachgeschoss und Kellerdecke
  • Ersatz der Fenster
  • Sanierung des Sonnenschutzes (Storen oder Rollläden)
  • Ersatz der Heizung
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz
  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Ersatz eines Wassererwärmers
  • Sanierung eines Cheminées
  • Einbau von solarthermischen oder photovoltaischen Anlagen
  • für Energieabrechnungen benötigte Geräte
  • Sanierung und Einbau einer Lüftungsanlage
  • Installation eines Wärmerückgewinnungssystems
  • usw.

Bei Neubauten gilt eine Frist von fünf Jahren, bevor energiesparende Investitionen steuerlich abgesetzt werden können. Seit der Steuerperiode 2019 wird eine Ausnahme bei Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen gemacht. Für diese Anlagen gilt die 5-Jahres-Frist nicht. Steuerpflichtige können die Kosten für die Installation direkt zum Zeitpunkt des Neubaus in Abzug bringen, indem sie diese entweder auf Grundlage der Rechnung oder der Zahlung belegen.

Ab der Steuerperiode 2020 ermöglicht eine Verordnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung Steuerpflichtigen, alle dem Energiesparen dienenden Kosten sowie Rückbaukosten maximal über drei Jahre zu verteilen, sofern das Einkommen unter der «Kennzahl 2400 der Steuererklärung» negativ ist. Steuerpflichtige können sie als Energiekosten zum Abzug bringen, aber nur beim Bau, bei der Sanierung oder beim Erwerb einer Liegenschaft des Privatvermögens, die als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Der Kanton hat originelle Steuermassnahmen zur Förderung der Energiewende umgesetzt Weisung der KSV.

Steigt der Steuerwert meiner Liegenschaft nach der Sanierung ?

Der Steuerwert einer Liegenschaft ändert sich bei Sanierungen nicht, sofern die Investitionen keine finanzielle Wertvermehrung zur Folge haben. Eine Ausnahme bilden Photovoltaikinstallationen: Liegt die Energieproduktion unter 10 000 kWh pro Jahr, ändert sich der Steuerwert nicht. Liegt die Energieproduktion über 10 000 kWh pro Jahr, nimmt das Katasteramt eine Anpassung des Steuerwerts vor.

Steigt der Eigenmietwert meiner Liegenschaft nach der Sanierung ?

Sofern es sich um Liegenschaftsunterhaltskosten und Sanierungskosten handelt, wird der Eigenmietwert nicht geändert. Wird jedoch eine Wertvermehrung aufgrund einer Vergrösserung von Wohnvolumen und Wohnfläche festgestellt, nimmt die Steuerbehörde eine Neubewertung des Eigenmietwerts vor.

Siehe Artikel «Wer kann mir helfen ?».