Energiepolitik des Kantons

Das Wichtigste zur Energiepolitik

INHALT

Als Reaktion auf die Bedrohung, die der Klimawandel für die Menschen und Ökosysteme darstellt, hat die internationale Gemeinschaft 2015 das Pariser Klimaabkommen beschlossen, das die Staaten dazu verpflichtet, Massnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) zu ergreifen. Mit diesem Übereinkommen soll die durchschnittliche globale Erderwärmung unter 2 °C gehalten werden, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 °C angestrebt wird. Das Übereinkommen von Paris wurde von 192 Staaten ratifiziert, darunter auch von der Schweiz. Gleichzeitig wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einstimmig von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.

2021 fand in Glasgow die 26. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP26) statt. Bei dieser Gelegenheit wurde der «Glasgower Klimapakt» ratifiziert, der zu mehr Ehrgeiz bei der Emissionsreduzierung aufruft. Um die Erwärmung auf 1,5 °C zu beschränken, müssen die weltweiten Emissionen bis 2030 um 45 % im Vergleich zu 2010 gesenkt werden. Die Staaten werden ausserdem dazu aufgerufen, ihre Energieerzeugung aus Kohle zu reduzieren und die ineffizienten Subventionen für fossile Brennstoffe einzustellen.

In der Schweiz wird die Klimagesetzgebung periodisch angepasst, um die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Gemäss der Bundesverfassung erlässt der Bund Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Der Bundesrat hat sein Klimaengagement in der langfristigen Klimastrategie 2050 vom 27. Januar 2021 konkretisiert. In dieser wird aufgezeigt, wie das Ziel von netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 erreicht werden kann.

Artikel 89 der Bundesverfassung bildet die Grundlage der Energiepolitik: Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein.

Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.  Die Energiepolitik spielt eine wichtige Rolle für das Erreichen der Klimaziele. Die beiden Politikbereiche Klima und Energie werden jeweils durch eine eigene Bundesgesetzgebung geregelt. Da die Treibhausgasemissionen in der Schweiz vorwiegend aus der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, tragen die Massnahmen zur effizienten Nutzung dieser Energieträger sowohl zum Erreichen der energiepolitischen als auch der klimapolitischen Ziele bei.

2011 beschloss der Bundesrat in seiner Energiestrategie 2050 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Die Energiestrategie beruht auf den folgenden 3 Säulen:

  • schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie;
  • Nutzung erneuerbarer Energien;
  • Steigerung der Energieeffizienz.

Ausserdem sollen Photovoltaik und Windkraft stark ausgebaut werden, und die Wasserkraft soll einen zusätzlichen Beitrag leisten. Bis 2050 soll fast die gesamte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammen. Dies erfordert eine vollständige Umgestaltung der Stromversorgung. Das neue Energiegesetz (EnG), das am 21. Mai 2017 vom Schweizer Volk angenommen wurde, ist Teil der ersten Etappe der Energiestrategie 2050 des Bundes.

Mit den im Herbst 2020 veröffentlichten Energieperspektiven 2050+ zeigt das Bundesamt für Energie (BFE) insbesondere im folgenden Szenario, wie die Ziele der Klimaneutralität bis 2050 umgesetzt werden könnten:

 

Das Wallis und die Alpen sind vom Klimawandel besonders betroffen, da die Temperaturen hier doppelt so stark ansteigen wie im weltweiten Durchschnitt. Insbesondere der Rückzug der Gletscher ist ein grosses Problem für unseren Kanton, der im Sommer auf das Schmelzwasser der Gletscher angewiesen ist.

Die Klimaproblematik hat für die Walliser Regierung Priorität. Der Staatsrat strebt eine schnellstmögliche Klimaneutralität (netto null Emissionen) im Wallis an und will so zu den nationalen Zielen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG) beitragen. In diesem Sinne hat er ein kantonales Klimagesetz und einen kantonalen Klimaplan mit konkreten Massnahmen ausgearbeitet. Wie alle Kantone muss auch das Wallis in Zukunft die CO2-Emissionen seines Gebäudeparks signifikant reduzieren. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die bestehenden, sanierungsbedürftigen Gebäude.

Was die kantonale Energiepolitik betrifft, so verfügt der Kanton über gesetzliche Grundlagen und mehrere strategische Berichte. Der letzte Bericht von April 2019 enthält die Vision einer 100 % erneuerbaren und einheimischen Stromversorgung 2060 und legt konkrete Zwischenziele für 2035 fest. Diese Vision setzt voraus, dass:

  • sich der Energieverbrauch durch Veränderungen im Konsumverhalten wie auch durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, technischen Anlagen und Fahrzeugen drastisch vermindert;
  • der Restenergieverbrauch durch erneuerbare, lokal produzierte Energien (Elektrizität und Wärme), sowie durch die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sichergestellt wird;
  • die Produktionsanlagen für erneuerbare Energie, die Transport- und Verteilungsnetze sowie Einheiten zur Energiespeicherung mehrheitlich in Walliser Hand sind.

Es soll eine sichere und wirtschaftsfördernde Versorgung sowie Nutzung der Energie angestrebt werden, wobei gleichzeitig die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen sind.. 

Energieziele für 2035

Die Vision 2060 ist ein längerfristiges Ziel, weswegen konkrete Zwischenziele festgelegt werden, die sich auf kürzere Fristen beziehen, um die Wirksamkeit getroffener Massnahmen überprüfen zu können. Diese Ziele stehen im Einklang mit der Energie- und Klimapolitik. Sie berücksichtigen die einheimischen und erneuerbaren Ressourcen sowie die im Kanton verfügbare Abwärme.

Ziele zum Energieverbrauch
Die im Energiegesetz des Bundes festgelegten Ziele zum Energieverbrauch wurden vom Kanton übernommen. Es handelt sich dabei um die folgenden Ziele:

  • der Endenergieverbrauch pro Einwohner muss von 2000 bis 2035 um 43 % gesenkt werden;
  • der Stromverbrauch pro Einwohner muss sich zwischen 2000 und 2035 um 13 % vermindern.

Zwischen 2000 und 2019 ist der Endenergieverbrauch pro Einwohner um 14 % gesunken. Um die Ziele für 2035 zu erreichen, muss er um weitere 33 % sinken. Der Stromverbrauch pro Einwohner wiederum ist zwischen 2000 und 2019 um 7 % gesunken. Um die Ziele für 2035 zu erreichen, muss er um weitere 6 % sinken, was aufgrund der Elektrifizierung der Gesellschaft eine Herausforderung darstellt. Um den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren, erfordert die Energiewende namentlich mehr elektrische Energie, um die zunehmende Zahl an Wärmepumpen und Fahrzeugen versorgen zu können. Nettostromeinsparungen müssen im Bereich der spezifischen Nutzanwendungen von Strom sowie bei der Wärmeerzeugung erzielt werden. Der Energieverbrauch nach Verwendungszweck zwischen 2019 und 2035 (ohne Grossindustrie) könnte sich wie folgt entwickeln:

Ziele zur Energieproduktion
Die Produktion einheimischer und erneuerbarer Energie sollte stark zunehmen, auch im Bereich der Wasserkraft. 

Für die Stromproduktion präsentieren sich die Produktionsziele nach Energieträgern für den Zeitraum 2019 bis 2035 folgendermassen:
 

Für die einheimische Produktion von Wärme und Treibstoffen sowie die Verwertung der Abwärme gelten zwischen 2019 und 2035 die folgenden zusätzlichen Produktionsziele:

Gebäudeprogramm
Gebäude sind für 40 % des Endenergieverbrauchs und für rund einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Im Wallis sind fast 70 % des Gebäudeparks älter als 40 Jahre (vor 1980 gebaut) und in der Regel schlecht oder gar nicht gedämmt. Eine Sanierung kann mehrere positive Auswirkungen haben: In manchen Gebäuden sinkt der Energiebedarf dank einer besseren Dämmung um mehr als die Hälfte. Mit dem Umstieg von einer fossilen Heizung auf erneuerbare Energien können die CO2-Emissionen auf nahezu null gesenkt werden. Die energetische Erneuerung des Gebäudeparks birgt daher ein grosses Einsparungspotenzial und spielt eine wesentliche Rolle in der Energie- und Klimapolitik von Bund und Kantonen.

Das 2010 ins Leben gerufene Gebäudeprogramm fördert die Erreichung der energiepolitischen Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes und der Energiestrategie 2060 des Kantons Wallis. Die Akteure und darunter die Eigentümer und Fachleute der Baubranche erkennen die Vorteile einer Verbesserung der Energieeffizienz nach den Vorgaben der verschiedenen Energieförderungsprogramme. Das Walliser Gebäudeprogramm Förderprogramme / Finanzhilfe hat grossen Erfolg, insbesondere die Programme folgender Bereiche:

  • die teilweise Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden;
  • Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch Wärmepumpen;
  • umfassende energetische Renovierungen (Wärmedämmung und Heizung).

Einige Gemeinden sind sich ihrer wichtigen Rolle für eine erfolgreiche Energiewende bewusst und ergänzen die durch den Kanton gewährten Hilfen. Link: Finanzhilfen der Gemeinden

Steuerabzüge für Energiesanierungen stellen wichtige zusätzliche Hilfen dar.

Link: Leitfaden Steuern