Aufenthaltsbewilligungen

Wer länger als drei Monate im Wallis lebt oder arbeitet, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung.

Für Personen aus Ländern der Europäischen Union oder der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) stehen folgende Bewilligungen zur Verfügung:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L, bis zu 1 Jahr)
  • Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, in der Regel 5 Jahre gültig)
  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C, unbefristet)
  • Bewilligung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G, in der Regel 5 Jahre gültig)

Personen aus anderen Ländern können die folgenden Bewilligungen beantragen. Ihr Aufenthalt in der Schweiz unterliegt strengen Auflagen.

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L Drittstaaten, bis zu 1 Jahr)
  • Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B Drittstaaten, gültig für 1 Jahr)
  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C Drittstaaten, unbefristet)

Das beigefügte Dokument enthält detaillierte Informationen zu diesen verschiedenen Bewilligungen sowie zu den Voraussetzungen für deren Erteilung.

Hinweis: Asylsuchende oder schutzbedürftige Personen erhalten je nach ihrer Situation eine Aufenthaltsbewilligung N (Asylsuchende), F (vorläufige Aufnahme) oder S (Schutz). Asylgesuche sind bei einem Bundeszentrum für Asylsuchende einzureichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite Asylwesen.  

 

Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung

Wenn Sie Ihre Ankunft melden oder eine Verlängerung Ihrer Bewilligung beantragen, müssen Sie dieses Formular ausgefüllt, datiert und unterschrieben an das Büro der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde zurücksenden. Dies muss innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum Ihrer Ankunft erfolgen.

Änderungen Ihrer persönlichen Situation

Jede Änderung Ihrer persönlichen Situation (Umzug, Heirat, Arbeitgeberwechsel usw.) muss uns innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden. Füllen Sie dazu bitte dieses Formular aus.

Bescheinigungen

Während Ihr Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung geprüft wird, können Sie eine Bescheinigung beantragen. Diese dient als Nachweis für Ihren Aufenthalt und gegebenenfalls für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Um eine Bescheinigung zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Kontakt

Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Avenue de la Gare 39
1950 Sitten

Unser Schalter befindet sich im ersten Stock und ist von Montag bis Freitag: von 08:30 bis 11:30 Uhr geöffnet.

Bei Fragen zu einem laufenden Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde.

Adresse

Link Kontaktformular
@ E-Mail Adresse spm-dbm-migration@admin.vs.ch
Telefon 027 606 55 52