Ordentliche Einbürgerung (Ausländer)

Allgemeine Informationen 

Wenn Sie:

  • mit einem Schweizer Bürger/in verheiratet sind (bereits Schweizer im Zeitpunkt der Heirat),
  • eine Schweizer Mutter oder einen Schweizer Vater haben (schon vor Ihrer Geburt Schweizer) oder wenn
  • Sie aus der dritten Ausländergeneration in der Schweiz sind,

können Sie eventuell ein Gesuch um Erleichterte Einbürgerung stellen. Überprüfen Sie es indem Sie unsere Webseite « Erleichterte Einbürgerung » aufsuchen.

Wenn dies nicht der Fall ist, aber Sie wohnen seit 10 Jahren in der Schweiz, können Sie unter gewissen Voraussetzungen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung stellen.

  • Allgemeine Informationen über das ordentliche Einbürgerungsverfahren im Kanton Wallis:
  • Das Zivilstandsamt, welches zuständig für Ihre Wohnsitzgemeinde ist, verteilt alle notwendigen Dokumente für das Gesuch um ordentliche Einbürgerung und kann Ihnen die nötigen Auskünfte zum Verfahren geben.

Während des Einbürgerungsverfahren muss unbedingt jede Änderung des Zivilstands, der Familiensituation oder des Wohnsitzes wenn möglich im Voraus an die E-Mail-Adresse einbuergerung@admin.vs.ch gemeldet werden.

Bei Zivilstandsereignissen im Ausland während Ihrem Einbürgerungsverfahren bitten wir Sie, sich auf unserer Webseite Meldung von Ereignissen im Ausland zu informieren.

Die kantonalen Gebühren (samt Gesundheitstempel von CHF. 55.-) betragen:

  • CHF 600.- für Einzelpersonen (minderjährig oder volljährig)
  • CHF 1’000.- für Familien (Paar mit oder ohne Kinder, Eltern mit Kind/er)

Unsere Dienststelle steht Ihnen für alle zusätzlichen Anfragen zur Verfügung.