Erleichterte Einbürgerung

Die Erteilung der erleichterten Einbürgerung liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit des Bundes. Der Kanton und die Gemeinde verfügen über ein Beschwerderecht.

Die erleichterte Einbürgerung richtet sich hauptsächlich an ausländische Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen (bereits Schweizer im Zeitpunkt der Eheschliessung), sowie Kinder eines Schweizer Elternteils, welche noch nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen. Die Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration ist seit 2018 möglich. Sie ist für junge Ausländerinnen und Ausländer welche eine Niederlassungsbewilligung besitzen und nicht älter als 25 Jahre alt sind. Die Personen müssen zudem in der Schweiz geboren sein, hier mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. Zudem müssen sie integriert sein. Ein Elternteil muss sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten, wenigstens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht und eine Niederlassungsbewilligung erworben haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erworben haben oder schon hier geboren worden sein. Das Aufenthaltsrecht muss mit amtlichen Dokumenten glaubhaft gemacht werden.

Die Formulare sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern oder bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration des Kantons Wallis erhältlich. Das SEM erteilt, durch seine Webseite, die Hauptauskünfte bezüglich der beiden genannten Verfahren. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die betroffenen Webseiten aufzurufen, bevor Sie unnötige Schritte unternehmen (siehe unter "LINKS" weiter unten).

Unsere Dienststelle steht Ihnen für alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung.

Der Self-Check Einbürgerung: Link befindet sich auf der rechten Seite

  • informiert in wenigen Klicks, ob die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllt sind.
  • erlaubt es einbürgerungsinteressierten ausländischen Staatsangehörigen, sich selbstständig, schneller und einfacher über die erleichterte Einbürgerung zu informieren.
  • befindet sich in der einjährigen Pilotphase. Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern werden entgegengenommen und Verbesserungen bei Bedarf vorgenommen.