Bestellung für Minderjährige oder unter Beistandschaft stehende Personen
Minderjährige oder unter umfassender Beistandschaft stehende Personen (Art. 398 ZGB)
Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und unter umfassender Beistandschaft stehende Personen müssen durch die sorgeberechtigte Person resp. durch den gesetzlichen Vertreter (Beistand) begleitet werden. Die gesetzlichen Vertreter müssen sich ebenfalls ausweisen.
Falls das Kind oder der Jugendliche nur von einem Elternteil begleitet wird, müssen folgende weitere Dokumente vorgelegt werden:
- Gemeinsames Sorgerecht oder Eltern verheiratet:
- eine unterschriebene Einwilligung des nicht anwesenden Elternteiles, mit der Kopie seines Ausweises. (Identitätskarte oder Pass)
- Geschiedene Eltern / Sorgerecht ein Elternteil:
- Kopie des Scheidungsurteils, aus dem hervorgeht, wem das Sorgerecht zugesprochen wurde.
- Geschiedene Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht oder nicht verheiratete Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht:
- Kopie des Scheidungsurteils bzw. amtliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht, und eine unterschriebene Einwilligung des nicht anwesenden Elternteiles mit der Kopie seines Ausweises. (Identitätskarte oder Pass)