Ich breche mein Gebäude ab - innerhalb der Bauzone

Auch ein Abbruchprojekt untersteht der Baubewilligungspflicht. Das Gesuch ist an die Gemeinde zu richten, auf deren Gebiet das Grundstück befindet. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Projekt qualitativ gut und Ihr Gesuchsdossier vollständig ist, empfehlen wir Ihnen, sich von Anfang an an eine Fachperson der Baubranche zu wenden. Um abzuklären, in welchem Zonentyp Ihr Projekt sich befindet, können Sie auch das GIS konsultieren.

Nur wenn Ihr Dossier vollständig ist, kommt es auch für eine Behandlung in Betracht: Beachten Sie darum die am Ende des Baugesuchformulars befindliche Check-Liste, die Ihnen bei Ihrem Vorgehen behilflich sein wird.

 

Secrétariat cantonal des constructions et police des constructions

Rue des Creusets 5
1950 Sion

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Tél. (français) : 027 606 37 80
Tél. (allemand) : 027 606 37 81
Fax : 027 606 37 84

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