M-01 Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich

 

Eintrittsbedingungen

  1. Die Baubewilligung des Gebäudes wurde vor dem Jahr 2000 erteilt.

  2. Die beantragten Bauteile umschliessen bereits beheizte Gebäudeteile.

  3. Neubauten, Anbauten und Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.

  4. Die Minimale Fördersumme pro Gesuch beträgt 3'000.- Fr.

  5. Das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht. Mit den Dämmmassnahmen wurde noch nicht begonnen.

  6. Nicht subventioniert werden:

    • Wechsel der Fenster

    • Dämmung gegen unbeheizte Räume (Estrichboden, Kellerdecke)