Neue Meldeverfahren und Meldepflicht für neue Innendämmungen in Gebäuden ab dem 1. Januar 2026
Das neue Baugesetz (BauG) und die dazugehörige Verordnung (BauV) sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die neue Baugesetzgebung führt insbesondere neue Meldeverfahren anstelle von Baubewilligungsverfahren ein, sowie eine Meldepflicht für Wärmedämmarbeiten im Inneren des Gebäudes, wenn sich dieses in der Bauzone befindet.