Medienmitteilung Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Elektromobilität - Anpassungen des Förderprogramms für Elektromobilität im 2022

Der Staatsrat setzt seine Unterstützung für die Elektromobilität im Jahr 2022 mit einer neuen Investition von 7,7 Millionen Franken fort. Dieser Betrag wird in Form von Prämien für den Kauf von Elektrofahrzeugen und für die Installation von Ladestationen verteilt, bis das bewilligte Budget ausgeschöpft ist. Um gezielter zur Entwicklung einer umweltfreundlicheren Mobilität beizutragen, hat die Regierung beschlossen, ab dem 1. Januar 2022 keine Subventionen mehr für Plug-in-Hybridfahrzeuge zu gewähren. Der Staatsrat hat auch die Höhe der Subventionen für Ladestationen angepasst, um den Anteil der Subvention an den Gesamtkosten der Anlage zu optimieren.

Nach einer Gesamtinvestition von 7,6 Millionen Franken im Jahr 2021 bekräftigt der Staatsrat sein Engagement im Bereich der nachhaltigen Entwicklung mit einem weiteren Betrag von 7,7 Millionen Franken für Massnahmen zur Unterstützung der Elektromobilität im Jahr 2022. Diese Summe wird bis zur Ausschöpfung des zugewiesenen Budgets in Form von Prämien für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen verteilt.

Bei dessen Einführung im Jahr 2021 umfasste das Förderprogramm für den Kauf von wiederaufladbaren Fahrzeugen auch die Subventionierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen. Dies, obwohl sie einen Verbrennungsmotor besitzen, der mit einem Elektromotor kombiniert ist. Um den tatsächlichen Verbrauch dieses Fahrzeugtyps im Wallis zu ermitteln, führte die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt in Zusammenarbeit mit einem externen Experten eine Studie durch. Die Analyse ergab, dass der Verbrauch eines Plug-in-Hybridfahrzeugs im Wallis stark von der Nutzung des Besitzers abhängt.

Aus diesem Grund und um die vorgeschlagene Unterstützung gezielter einzusetzen, hat der Staatsrat beschlossen, Plug-in-Hybridfahrzeuge mit Wirkung per 31. Dezember 2021 aus dem Förderprogramm herauszunehmen. Kunden, die diesen Fahrzeugtyp im Jahr 2021 gekauft haben und aufgrund der derzeit langen Lieferzeiten ihr Fahrzeug nicht vor dem 1. Januar 2022 zulassen konnten, haben weiterhin Anspruch auf die Auszahlung der Prämie.

Die Regierung hat ausserdem beschlossen, die Höhe der Prämien für die Installation von Ladestationen anzupassen. Ab dem 1. Januar 2022 wird eine Prämie von 700 Franken für Ladestationen mit einem Ladepunkt mit einer installierten Leistung von bis zu 22 Kilowatt ausbezahlt. Eine Analyse hat gezeigt, dass die vor dieser Anpassung ausgeschüttete Prämie von 1500 Franken für eine Ladestation mit einer Leistung ab elf Kilowatt einen sehr hohen Anteil oder sogar die gesamten Investitionen deckte.

Die Website www.vs.ch/praemien enthält alle Informationen zu diesen Prämien und ermöglicht es interessierten Personen, ihren Prämienantrag direkt online durchzuführen.