Fragen/Anworten
Zugang
Kann ich mich ungehindert zum Kantonsgericht begeben?
Das Kantonsgericht ist gemäss seinen Öffnungszeiten für alle Personen zugänglich. Bitte melden Sie sich am Schalter am Empfang des Gerichtsgebäudes.
Ist es möglich, vor dem Gericht zu parken?
Um zu parken, fahren Sie bitte zum Parkhaus La Planta, das dem Gericht am nächsten liegt.
Ich muss zum Bezirksgericht von Sitten oder Hérens-Conthey gehen. Wo befinden sich diese Gerichte?
Neben dem Kantonsgericht sind im Gebäude des Justizgebäudes auch die Bezirksgerichte von Sitten und Hérens-Conthey untergebracht. Diese beiden Gerichte belegen den Westflügel des Gebäudes. Um zu ihnen zu gelangen, melden Sie sich bitte am Empfang des Justizgebäudes.
Habe ich Zugang zur Bibliothek des Kantonsgerichts?
Die Bibliothek des Kantonsgerichts ist für jedes Publikum gemäss den Öffnungszeiten des Kantonsgerichts zugänglich. Die Werke können vor Ort eingesehen werden. Die Bibliothekarin steht Ihnen für juristische Recherchen zur Verfügung.
Organisation
Erteilt das Kantonsgericht Rechtsauskünfte?
Richter, Gerichtsschreiber und Verwaltungsmitarbeiter dürfen weder schriftlich noch mündlich Rechtsauskünfte oder -beratungen zu Fragen erteilen, die vor Gericht gebracht werden könnten.
Wo finde ich die Urteile des Kantonsgerichts?
Die Urteile des Kantonsgerichts können auf der Plattform Rechtsprechung gesucht werden.
Gibt es ein Verzeichnis der Walliser Gerichte?
Nein. Um eines der Gerichte zu kontaktieren, werden Sie gebeten, die Seite Kontakte und Zugang zu konsultieren.
Gerichtsverhandlungen
Kann man an den öffentlichen Gerichtsverhandlungen bei den Walliser Gerichten teilnehmen ?
Interessierte Personen können die Gerichtsverhandlungen persönlich beiwohnen. Personen unter 16 Jahren müssen jedoch von einem Erwachsenen begleitet werden.
Lediglich die Beratungen der Richter, in denen sie ihre Entscheidung treffen, finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Informationen zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind auf der Website der Gerichte unter Öffentliche Gerichtsverhandlungen (im Aufbau).
Welche Gerichtsverhandlungen sind nicht öffentlich?
Zivilrechtliche Schlichtungsverfahren, familienrechtliche Verfahren und Jugendstrafverfahren sind nicht öffentlich.
Wie kann ich die Termine und Orte der Gerichtsverhandlungen finden ?
Die Termine sind online auf der offiziellen Website der Walliser Gerichte verfügbar. Der Link ist auf der Seite Öffentliche Gerichtsverhandlungen (im Aufbau) zu finden, die über das Hauptmenü unter « Ressourcen und Werkzeuge »oder in der Fusszeile unter « Suche » aufgerufen werden kann.
Die Standorte des Gerichts sind auf der Website unter Contact et accès
Muss ich mich anmelden, um an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung teilzunehmen ?
Nein, die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen ist frei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Da sich Datum oder Beginn einer Gerichtsverhandlung manchmal auch kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vorab beim zuständigen Gericht nachzufragen, ob die Gerichtsverhandlung tatsächlich zum angekündigten Termin stattfindet.
Muss ich einen Ausweis vorlegen ?
Nein, es ist nicht erforderlich einen Ausweis vorzulegen.
Was geschieht, wenn eine Gerichtsverhandlung verschoben oder abgesagt wird ?
Da Gerichtsverhandlungen kurzfristig verschoben oder abgesagt werden können, empfiehlt es sich, vor der Anreise Kontakt mit dem zuständigen Gericht aufzunehmen. Das Gericht erteilt Auskunft über den neu angesetzten Termin. Wird eine Gerichtsverhandlung abgesagt oder verschoben, ist dies auf der Website des Gerichts entsprechend vermerkt.
Ist die Anzahl der Plätze begrenzt?
Ja. Die Anzahl der Plätze in den Gerichtssälen ist begrenzt. Der Zutritt ist abhängig von der Verfügbarkeit von Plätzen.
Können Personen mit eingeschränkter Mobilität die Gerichtssäle erreichen ?
Die Barrierefreiheit der Gerichtssäle variiert je nach Gebäude. Personen mit eingeschränkter Mobilität wird empfohlen, sich vorab an das zuständige Gericht zu wenden, um sich über die Zugangsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Vorkehrungen für ihre Ankunft zu treffen.
Wann sollten Sie zur Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung eintreffen ?
Personen, die an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn bei der Gerichtskanzlei zu melden. Der Empfang des Gerichts befindet sich beim Eingang des Gerichtsgebäudes.
Wie lange dauert eine Gerichtsverhandlung ?
Die Dauer einer Gerichtsverhandlung variiert je nach Art und Komplexität des Falls. Daher ist es nicht möglich, die genaue Dauer im Voraus zu bestimmen.
Kann man den Gerichtssaal betreten, nachdem die Gerichtsverhandlung begonnen hat ?
Nein. Personen, die interessiert sind, an einer Gerichtsverhandlung teilzunehemen, werden daher gebeten, sich 10 Minuten vor Beginn des Verfahrens am Empfang des Gerichts zu melden.
Kann man während einer Gerichtsverhandlung den Raum frei betreten oder verlassen ?
Während der Verhandlung ist es grundsätzlich nicht möglich, den Gerichtssaal zu betreten oder zu verlassen. Sollte dies dennoch erforderlich sein, wird empfohlen, dies diskret und zu einem geeigneten Zeitpunkt zu tun, um den ordnungsgemässen Ablauf der Verhandlung nicht zu stören.
Welche Regeln müssen im Gerichtssaal befolgt werden ?
Die Anwesenden sind verpflichtet, sich ruhig zu verhalten und dem Gericht sowie den übrigen Anwesenden respektvoll zu begegnen. Das Fotografieren, Filmen oder Aufzeichnen der Gerichtsverhandlung ist streng untersagt. Mobiltelefone müssen für die Dauer der Gerichtsverhandlung ausgeschaltet bleiben.
In welcher Sprache wird die Gerichtsverhandlung durchgeführt ?
Die Gerichtsverhandlung wird in der Verfahrenssprache durchgeführt. Diese kann je nach dem zuständigen Gericht und dem verhandelten Fall variieren.
Dürfen während der Gerichtsverhandlung Notizen gemacht werden ?
Ja, Personen, die an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, dürfen sich Notizen machen, sofern sie den Ablauf nicht stören. Das Fotografieren sowie jegliche Audio- oder Videoaufnahmen sind jedoch streng untersagt.
Kann man nach der Gerichtsverhandlung mit den Richtern oder den Parteien sprechen ?
Nein. Es ist nicht gestattet, die Richter oder die Parteien ausserhalb des offiziellen Rahmens des Verfahrens zu kontaktieren.