Öffentliche Gerichtsverhandlungen


Öffentliche Gerichtsverhandlungen sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die Beratungen der Richter, in deren Verlauf die Entscheidung getroffen wird, finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Weitere Einschränkungen der Publikumsöffentlichkeit bleiben vorbehalten.

Die Anzahl der verfügbaren Plätze in den Sitzungssälen ist jedoch begrenzt.

Da Gerichtsverhandlungen auch kurzfristig verlegt werden können, empfiehlt es sich, vorab Kontakt mit dem jeweiligen Gericht aufzunehmen (Liste der Nummern), um sicherzustellen, dass die Verhandlung tatsächlich zum geplanten Termin stattfindet.

Personen, die einer Gerichtsverhandlungen beiwohnen möchten, werden gebeten, sich 10 Minuten vor Beginn der Verhandlung in der Kanzlei einzufinden.

Für weitere Fragen können Sie die Seite Fragen und Antworten Gerichtsverhandlungen konsultieren.

Die Telefonnummern und Anschriften der Gerichte sind im Dokument zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen aufgeführt, das auf dieser Seite im PDF-Format zur Verfügung steht, sowie auf der Seite Kontakte und Zugang