PFLEGEFACHPERSONEN

➤ Berufsausübungsbewilligung als Pflegefachperson in eigener fachlicher Verantwortung

➤ Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

➤ Certificate of good standing

➤ Eine zeitlich begrenzte Tätigkeit anmelden (90 Tage)

Bevor Sie Schritte unternehmen, um im Wallis als selbstständige Pflegeperson tätig zu werden, empfehlen wir Ihnen, sich über die derzeit geltende Beschränkung hinsichtlich der Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (Art. 55b KVG) zu informieren. Gemäss Art. 46a der Verordnung über die Planung und Finanzierung der Langzeitpflege (VPFL ; SGS 805.10), welche am 01. Juli 2026 in Kraft getreten ist, werden Anträge auf Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) grundsätzlich abgelehnt, wenn die Voraussetzungen für die Beschränkung erfüllt sind.

KONTAKT

Dienststelle für Gesundheitswesen

Adresse
Kantonsarztamt
Avenue de la Gare 20
1950 Sitten

Telefon 027 606 49 00
@ E-Mail Adresse SSP-autorisationpratique@admin.vs.ch