Die folgenden Informationen richten sich an Gesundheitsfachpersonen. Wenn Sie ein Patient sind, klicken Sie hier.

1. Was ist das EPD?

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine sichere digitale Sammlung, in der Gesundheitsdaten von Patienten zur eigenen Nutzung und zur Nutzung durch die sie behandelnden Gesundheitsfachpersonen aufbewahrt werden. Die berechtigten Personen können über das Internet auf das EPD zugreifen und es somit immer und überall nutzen. Das EPD ist äussert sicher und entspricht den Datenschutzanforderungen.

Das EPD ist rechtlich im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (nachfolgend EPDG; SR 816.1) vom 19. Juni 2015 und im jeweiligen Ausführungsrecht geregelt. Die Ziele des EPD sind die folgenden:

  • Stärkung der Qualität der medizinischen Betreuung und der Behandlungen,
  • Verringerung der Fehleranfälligkeit,
  • Vermeidung unnötiger Untersuchungen,
  • Förderung der eigenen Gesundheitskompetenz der Patienten.

 

Hier finden Sie weitere Erklärvideos zum EPD.

2. Was enthält das EPD?

Das EPD ermöglicht es Patienten, relevante Gesundheitsinformationen mit von ihnen bestimmten Fachpersonen zu teilen. Ebenso können alle dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen Dokumente ihrer Patienten darin ablegen und einsehen, zum Beispiel Diagnosen, Vorerkrankungen, Spitalberichte, Laborergebnisse, Patientenverfügungen usw. So wird die Betreuung durch einen optimierten Informationsfluss verbessert.

Im EPD werden ausschliesslich Kopien der Dokumente abgelegt. Die Originale verbleiben beim Ersteller.

3. Wer ist CARA?

Das Wallis setzt sich seit einigen Jahren für die Digitalisierung der Gesundheit ein. Es hat sich nun mit 4 anderen Kantonen (Freiburg, Genf, Jura und Waadt) im interkantonalen nicht gewinnorientierten Verband CARA zusammengeschlossen. Dieser Verband dient auf seinem Gebiet als einheitliche Stammgemeinschaft für das EPD im Sinne des Gesetzes für die gesamte Bevölkerung und alle Akteure des Gesundheitswesens. In diesem Rahmen stellt CARA eine gemeinsame EPD-Plattform bereit.

CARA betreibt diese EPD-Plattform, den Unterstützungsdienst und die Verwaltung der Patienten und Akteure des Gesundheitswesens sowie den Anschluss der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen. Alle nützlichen Informationen finden Sie auch auf seiner Website (www.cara.ch).

Er wird von den Mitgliedskantonen finanziert und vom Bund unterstützt.

4. Wie kann man beim EPD mitmachen?

Um das EPD und den Transferdienst für Unterlagen (genauere Angaben in Kapitel 6) kostenlos zu nutzen, müssen Sie sich CARA anschliessen.

Alle Gesundheitsfachpersonen im Sinne des Gesetzes sowie ihre Hilfskräfte (medizinische Assistentinnen und Sekretäre, Verwaltungspersonal usw) können sich der Gemeinschaft CARA als Nutzer des EPD in ihrer Institution anschliessen. In der Tat ist der Anschluss an CARA immer für Gesundheitsinstitutionen. Wenn Sie bei einer von ihnen als Gesundheitsfachperson oder ihre Hilfsperson angestellt sind, meldet diese Sie als einen ihrer Nutzer des EPD an. Wenn Sie selbstständig sind, schliessen Sie sich an, indem Sie Ihr Unternehmen als Institution anmelden. Der Antrag um Anschluss ist auf der Website von CARA beschrieben und kann dort ausgefüllt werden.

Ich schliesse meine Gesundheitsinstitution und ihre Nutzer an CARA an
 

Der Anschluss und die Nutzung der Dienste sind kostenlos, aber die Kosten für die Verbindung der Verwaltungssoftware mit der EPD-Plattform von CARA müssen Sie tragen.

 

4a/ Vorbereitung des Anschlusses

Beim Antrag auf Anschluss sind verschiedene Angaben erforderlich, die im Vorfeld vorbereitet werden müssen:

a/ alle Gesundheitsfachpersonen und Hilfspersonen müssen über eine gültige GLN verfügen; fehlende GLN können über die Stiftung Refdata angefordert werden: https://www.refdata.ch/de/partner/anmeldung;

b/ Auflistung der Fachpersonen und ihrer Hilfspersonen, die das EPD nutzen werden, im Excel-Dokument der Nutzer der Institution, das auf der Anschluss-Seite von CARA zur Verfügung steht: www.cara.ch/Anschluss.
Für bis zu 5 Nutzer können diese direkt im Anschlussantrag aufgelistet werden anstatt in der Excel-Liste. Diese Liste kann jederzeit auf einfache Anfrage bei CARA aktualisiert werden;

c/ um sicher und mit eindeutiger Identifikation auf die EPDs der Patienten zugreifen zu können, die Sie dazu berechtigt haben, ist ein elektronisches Identifikationsmittel (EIM) notwendig, das zu Ihren Lasten geht. CARA akzeptiert für Gesundheitsfachpersonen folgende EIM:
- trustID von ELCA auf ihrer Website: www.trustid.ch/en/trustid-healthcare,
- eID von HIN auf ihrer Website: https://www.hin.ch/hin-mitgliedschaft/;

Aufgrund der sensiblen Daten ist eine eindeutige Identifikation der Person gesetzlich vorgeschrieben, das heisst Sie müssen über eine persönliche eID verfügen. Eine Praxis- bzw Unternehmens-eID ist nicht erlaubt (weitere Details auf https://www.hin.ch/ueber-hin/hin-einfach-erklaert/digitale-persoenlichkeit/);

d/ Überprüfung, ob die Institution über eine GLN für die juristischen Personen verfügt, indem die Partner-refdatabase abgefragt wird: https://www.refdata.ch/de/partner/abfrage/partner-refdatabase-gln. Falls die GLN noch nicht existiert, kann sie unter der gleichen Webadresse angefordert werden;

 

4b/ Anschluss an CARA

Der Anschluss findet folgendermassen statt:

a/ die Website von CARA abrufen, die "Allgemeinen Nutzungsbedingungen" auf der Seite www.cara.ch/Anschluss durchlesen;

b/ das Online-Anschlussformular ausfüllen, wo auch die Liste der Nutzer abgefragt wird;

c/ den Antrag ausdrucken, das Formular muss anschliessend von den zeichnungsberechtigten Personen der Institution unterschrieben werden;

d/ das unterschriebene Formular senden an: CARA • Route de la Corniche 3a • 1066 Epalinges.

 

Sobald der Anschluss abgeschlossen ist, erhält jeder Nutzer einen vorübergehenden individuellen Zugang, mit dem das Nutzerkonto mit dem persönlichen EIM verbunden werden kann.

5. Was sind die Vorteile für Sie?

Das EPD ist:

  • praktisch, Sie und Ihre Patienten können immer und überall darauf zugreifen, und es umfasst die Dokumentenhistorie;
  • nützlich, der Austausch von Gesundheitsdaten Ihrer Patienten ist einfacher. Sie stehen zum Beispiel bei einem gesundheitlichen Notfall sofort zur Verfügung;
  • sicher, maximale Datenschutz und Datensicherheit: Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zertifizierung der Anbieter nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, Speichern aller Zugriffe in einem jederzeit zugänglichen Protokoll;
  • Eigentum des Patienten, der es verwaltet und darüber entscheidet, wer auf welche Informationen Zugriff hat.

Weitere Vorteile des EPD für Sie sind:

  • erleichterter Zugang zu den relevanten Gesundheitsinformationen Ihrer Patienten,
  • Zeitgewinn,
  • nahtlosere Koordination der Behandlung der Patienten zwischen Ihnen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe,
  • Vernetzung mit Ihren Fachkollegen und anderen Gesundheitsfachpersonen,
  • Unterstützung der Nachbetreuung.

6. Welche Dienste ergänzen das EPD?

Um die Nutzung des EPD durch Gesundheitsfachpersonen zu erleichtern und auszuweiten, sind weitere Mehrwertdienste vorgesehen.

Transferdienst für Unterlagen

Der im Wallis bereits verfügbare Transferdienst ermöglicht den sicheren digitalen Versand von Dokumenten zwischen Gesundheitsfachpersonen. Über diesen Dienst sind bereits das Spital Wallis und ungefähr 170 Ärzte im Wallis vernetzt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Weitere vorgesehene Dienste

Zwei zusätzliche Dienste werden derzeit entwickelt. Es handelt sich um den gemeinsamen Medikationsplan (GMP), dessen Ziel es ist, die Überwachung der medikamentösen Behandlungzu verbessern, und den gemeinsamen Pflegeplan (GPP), der die berufsübergreifende Betreuung von Patienten optimieren soll.

7. Wer kann ein EPD erstellen?

Wer in der Schweiz wohnt und versichert ist, kann ein EPD eröffnen und angeben, welche Fachpersonen es einsehen können.

Personen, die nicht urteilsfähig sind, und Personen unter 16 Jahren können einen Vertreter bestimmen, der ihr EPD erstellen und verwalten kann. Auch alle anderen Personen können zur Unterstützung einen Vertreter ihrer Wahl bestimmen.

Weitere Informationen stehen auf der Website für Patienten zur Verfügung: https://epd-vs.ch.

8. Wie werden die Daten geschützt?

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) schreibt einen maximalen Schutz der Daten und Dokumente vor, die im EPD abgelegt und verarbeitet werden. Dieser wird durch mehrere Massnahmen gewährleistet (Artikel 7, 9 und 11).

Weitere Informationen zur Sicherheit des EPD

Die Gemeinschaften wie CARA, die das EPD anbieten, müssen von einer anerkannten Stelle zertifiziert sein, die ihrerseits offiziell zugelassen sein muss. Diese Zertifizierung muss alle 3 Jahre erneuert werden.

Die Gemeinschaft CARA ist seit April 2021 zertifiziert: https://www.patientendossier.ch/cara

Der Zugang zum EPD ist auf die Nutzer (Patienten und Gesundheitsfachpersonen) beschränkt, die über ein elektronisches Identifikationsmittel (EIM) zur Zwei-Faktor-Identifizierung verfügen.

Ausserdem wird die Sicherheit der Gesundheitsinformationen durch die vom Patienten erteilten Zugriffsrechte gewährleistet. Er kann einerseits einzeln auswählen, welche Gesundheitsfachpersonen oder -institutionen auf sein EPD zugreifen können und andererseits den Grad der Vertraulichkeit jedes Dokuments einstellen. Er kann diese Zugriffsrechte jederzeit ändern.

Weitere Informationen zum Zugriff auf das EPD

Es sei darauf hingewiesen, dass nur der Patient, möglicherweise sein Vertreter sowie die Gesundheitsfachpersonen, die von ihm dazu berechtigt wurden, Zugriff auf sein EPD haben, das ihm gehört. Versicherungen, Behörden und Arbeitgeber haben hingegen keinen Zugriff auf und Nutzung des EPD.

Weitere Informationen zur Datensicherheit

10. Kontakt

Dienststelle für Gesundheitswesen

Team eHealth Wallis

Adresse
avenue de la Gare 23
1950 Sitten

Kantonaler Leiter eHealth

Cédric Michelet

@ E-Mail Adresse cedric.michelet@admin.vs.ch

eHealth-Projektmanager

Stanislas Veuthey

@ E-Mail Adresse stanislas.veuthey@admin.vs.ch
Telefon 027 606 49 27