RETTUNGSFIRMEN

Planung des Rettungswesens

Mit der Planung des Rettungswesens, welche vom Staatsrat angenommen wurde, kann die wachsende Anzahl Interventionen unter Einhaltung der Fristen in diesem Bereich koordiniert werden.

Bewilligungen und Richtlinien

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens (GOSR) muss jedes Unternehmen, das Rettungsdienstleistungen anbieten möchte, über eine Betriebsbewilligung verfügen, die vom Gesundheitsdepartement ausgestellt wird.

Spontane Meldung

Die Richtlinien des Departementes für Gesundheit, Soziales und Kultur über die Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Spitälern und Gesundheitseinrichtungen an die kantonalen Behörden gelten für Rettungsfirmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Spontane Meldung.

Bereitstellung der Anzahl an Praktikums- und Ausbildungsplätze

Die im Kanton Wallis ansässigen Rettungsdienste sind verpflichtet, Praktikums- und Ausbildungsplätze für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe gemäss den vom Kanton jährlich für jede Institution festgelegten Zielen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätze.

SPONTANE MELDUNG

Die Richtlinien des Departementes für Gesundheit, Soziales und Kultur über die Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Spitälern und Gesundheitseinrichtungen an die kantonalen Behörden gelten für Krankenanstalten und -institutionen im Sinne von Artikel 85 GG und namentlich für die Spitaleinrichtungen, die Alters- und Pflegeheime, die Pflege und Hilfe zu Hause (SMZ) sowie die Tagespflegestrukturen.

 

Lesen Sie die Richtlinien über die Pflicht zur unverzüglichen Meldung

Typologie der schweren Zwischenfälle

Liste der schweren Zwischenfälle

BEREITSTELLUNG VON PRAKTIKUMS- UND AUSBILDUNGSPLÄTZE

Die im Kanton Wallis ansässigen Spitäler (inkl. Kliniken), Alters- und Pflegeheime (APH), Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause sowie Rettungsdienste sind verpflichtet, Praktikums- und Ausbildungsplätze für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe gemäss den vom Kanton jährlich für jede Institution festgelegten Zielen zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Plätze wird in Wochen der Anwesenheit in der Institution pro Jahr gemessen.

Der Kanton legt jedes Jahr die Mindestanzahl der Praktikums- und Ausbildungswochen fest, die von jeder Institution zur Verfügung gestellt werden müssen.

➤ Konsultieren Sie die Informationen bezüglich der Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätze