RETTUNGSFIRMEN
Planung des Rettungswesens
Mit der Planung des Rettungswesens, welche vom Staatsrat angenommen wurde, kann die wachsende Anzahl Interventionen unter Einhaltung der Fristen in diesem Bereich koordiniert werden.
Bewilligungen und Richtlinien
Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens (GOSR) muss jedes Unternehmen, das Rettungsdienstleistungen anbieten möchte, über eine Betriebsbewilligung verfügen, die vom Gesundheitsdepartement ausgestellt wird.
Spontane Meldung
Die Richtlinien des Departementes für Gesundheit, Soziales und Kultur über die Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Spitälern und Gesundheitseinrichtungen an die kantonalen Behörden gelten für Rettungsfirmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Spontane Meldung.
Bereitstellung der Anzahl an Praktikums- und Ausbildungsplätze
Die im Kanton Wallis ansässigen Rettungsdienste sind verpflichtet, Praktikums- und Ausbildungsplätze für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe gemäss den vom Kanton jährlich für jede Institution festgelegten Zielen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätze.
PLANUNG
- Liste der Ambulanzen (Download)
- KWRO - Monitoringbericht 2020 (Download)
- KWRO - Monitoringbericht 2019 (Download)
- Planung SMUR 2019 (Download)
Bericht über die Bedarfsanalyse für das Luftrettungsdispositiv
- Bericht KWRO - Bedarfsanalyse für das kantonale Luftrettungsdispositiv - Februar 2022 (Download)
- Anhang - Anzahl aufgebotene Helikopter (Download)
- Anhang - Rückmeldungen aus der Vernehmlassung (Download)
Anpassung des Nacht-Ambulanzdispositivs im Oberwallis
- Bericht KWRO - Teilanpassung der Ambulanzplanung - Juni 2022 (Download)
- ANN 1 - AED Coeur Wallis_Valais am 31.12.2021 (Download)
- ANN 2 - Verteilung der Public Responders (Download)
- ANN 3 - Verteilung der bisherigen Einsätze der Public Responders (Download)
- ANN 4 - Verteilung der First Responders im Goms (Download)
- ANN 5 - Carte des sous-chronozones (Download)
- ANN 6 - Hilfsfristen in der Nacht (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Örtlichkeiten für alle Szenarien (Download)
- ANN 7 - Situationen mit Simultaneinsätzen für alle Szenarien (Download)
- ANN 8 - Finanzielle Auswirkungen (Download)
- ANN 9 - Anzahl fehlender Einsätze für das Erreichen eines Wirtschaftlichkeitsfaktors von 1 (Download)
Ältere Dokumente
SPONTANE MELDUNG
Die Richtlinien des Departementes für Gesundheit, Soziales und Kultur über die Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Spitälern und Gesundheitseinrichtungen an die kantonalen Behörden gelten für Krankenanstalten und -institutionen im Sinne von Artikel 85 GG und namentlich für die Spitaleinrichtungen, die Alters- und Pflegeheime, die Pflege und Hilfe zu Hause (SMZ) sowie die Tagespflegestrukturen.
➤ Lesen Sie die Richtlinien über die Pflicht zur unverzüglichen Meldung
FORMULARE
- I. Dem Kantonsarzt zu meldende schwere Zwischenfälle (Download)
- II. Änderungen in Bezug auf die Betriebsbewilligung eines Spitals (Download)
- III. Änderungen in Bezug auf die Betriebsbewilligung einer Langzeitpflegeeinrichtung (Download)
- IV. Änderungen in Bezug auf die Berufsbewilligung von Ärzten in Weiterbildung (Download)
- V. Meldung von Assistenzärzten (Download)
BEREITSTELLUNG VON PRAKTIKUMS- UND AUSBILDUNGSPLÄTZE
Die im Kanton Wallis ansässigen Spitäler (inkl. Kliniken), Alters- und Pflegeheime (APH), Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause sowie Rettungsdienste sind verpflichtet, Praktikums- und Ausbildungsplätze für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe gemäss den vom Kanton jährlich für jede Institution festgelegten Zielen zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Plätze wird in Wochen der Anwesenheit in der Institution pro Jahr gemessen.
Der Kanton legt jedes Jahr die Mindestanzahl der Praktikums- und Ausbildungswochen fest, die von jeder Institution zur Verfügung gestellt werden müssen.