Gesetzgebung Fischerei

Verzeichnis der Bundes-und Kantonsgesetzgebungen betreffend die Fischerei und die Fischereiverwaltung

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Die Fischereigesetzgebung enthält Grundsätze zur Verwaltung und Betreuung der Wassertiere, sie bestimmt die Zuständigkeiten der Behörden, regelt die anwendbaren Verfahren und gewährleistet die Aufrechterhaltung und den Ertrag aus dem Fischereiregal.

Bundesgesetz und Verordnung

Kantonale Gesetzgebung

Zusätzliche Verbote in Abweichung des 5-Jahresbeschlusses über die Ausübung der Fischerei 

beziehen Sie sich auf die interaktive Fischereikarte

Wichtiger Hinweis : Lötschental und Val d'Anniviers

Die Lonza-Strecke vom Ferdensee (Stausee) taleinwärts sowie sämtliche Zuflüsse, welche sich im Bereich der Bergsturz-Sperrzone befinden dürfen nicht betreten werden. Folglich ist auch die Fischerei in diesen Bereichen bis auf weiteres nicht gestattet.

Aufgrund eines grossen Erdrutsches, der eine Gefahr für Personen darstellt, ist es verboten, sich der Navisence vom Ausgleichsbecken von Vissoie bis zum Zusammenfluss mit der Rhône zu nähern. Daher ist das Angeln dort bis auf Weiteres verboten. Es wird kein Besatz stattfinden.