Krankheiten

Tierseuchen

Unter Tierseuchen versteht man Krankheiten von Tieren, die nicht erfolgreich durch einen einzigen Tierhalter bekämpft werden können und Interventionen in verschiedenen Tierbeständen nach sich ziehen.

Tierseuchen können grosse wirtschaftliche Konsequenzen haben und den Tierhandel oder Tierprodukte beeinträchtigen.

Sie können ebenfalls einheimische Wildtiere bedrohen und in einigen Fällen sogar auf Menschen übertragen werden (Zoonosen).

Tierseuchen werden gemäss BLV in vier Kategorien unterteilt:

  • Hochansteckende Tierseuchen: Die Kategorie beinhaltet alle Krankheiten, die sich rasch und über die Grenzen eines Landes hinweg ausbreiten können. Sie haben grosse sozialwirtschaftliche und gesundheitliche Konsequenzen.
  • Auszurottende Tierseuchen: Die auszurottenden Tierseuchen sind Krankheiten, für die wichtige Bekämpfungsprogramme durchgeführt werden. Sie wurden während der letzten Jahrzehnte ausgerottet oder werden es bald sein.
  • Zu bekämpfende Tierseuchen: Die zu bekämpfenden Tierseuchen sind Krankheiten, die nicht mit vernünftigen Ausgaben ausgerottet werden können. Deren Bekämpfung dient dazu, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden so gering wie möglich zu halten.
  • Zu überwachende Tierseuchen: Diese Krankheiten spielen eine gewisse Rolle im internationalen Handel. Die zu überwachenden Tierseuchen unterstehen der obligatorischen Meldepflicht. Die Informationen betreffend die Ausbreitung dieser Krankheiten helfen eine zukünftige Bekämpfung festzulegen.

Zoonosen

Zoonosen sind Krankheiten, die sich von Tieren auf den Menschen und umgekehrt übertragen können. Die Menschen infizieren sich über Krankheitskeime durch direkten Kontakt mit kranken Tieren oder durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Vogelgrippe

Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene (HPAI) von einer niedrigpathogenen (LPAI) Geflügelpest. HPAI machen Tier und (selten) Mensch krank, es handelt sich um eine Zoonose. Auch Schweine können sich mit aviären Influenzaviren anstecken.

Betroffen sind alle Vogelarten, insbesondere Hühner und Truten. Infektionen mit HPAI führen beim Nutzgeflügel meistens zu deutlichen Krankheitsanzeichen. Wassergeflügel, wie z.B. Enten und Gänse, erkranken selten und wenn, dann weniger schwer. Sie können den Erreger aber weiterverbreiten. LPAI lösen hingegen zumeist nur milde und wenig spezifische Symptome aus.

Situation

Aufgrund der Zunahme der Vogelgrippefälle bei Wildvögeln in Europa und in der Schweiz hat im Hebst 2022 das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den kantonalen Behörden Schutzmassnahmen angeordnet, die die Ausbreitung der Krankheit begrenzen konnten: So waren nur im Kanton Zürich einige Betriebe mit Hausgeflügel betroffen. Im Wallis arbeiteten die Gemeindebehörden an der erfolgreichen Umsetzung der vom 28. November 2022 bis zum 30. April 2023 geltenden Massnahmen mit, die insbesondere darauf abzielten, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Präventivmassnahmen:

  • Registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung, falls Sie dies nicht bereits getan haben.
  • Reduzieren Sie so weit wie möglich Kontakte von Hausgeflügel zu Wildvögeln.
  • Beachten Sie die allgemeinen Präventionsmassnahmen.
  • Bitte melden Sie jede Zunahme von Todesfällen sowie plötzliche Todesfälle in Ihrem Geflügelbestand dem/der für Ihren Betrieb zuständigen Tierarzt/Tierärztin. Melden Sie ihm/ihr auch folgende verdächtige Symptome: deutlicher Rückgang der Legeleistung, apathische Tiere, stumpfes und struppiges Gefieder, Appetitlosigkeit oder Atemnot.
  • Wenn Sie tote Wildvögel entdecken, berühren Sie sie nicht und melden Sie sie den Wildhütern.
  • Halten Sie sich bereit, wenn nötig, neue Schutzmassnahmen umzusetzen.

Moderhinke bei Schafen

Die Moderhinke ist eine bakterielle Erkrankung von Wiederkäuern, die eine eitrige Entzündung der Klauen verursacht und mit starken Schmerzen einhergeht. Sie ist auch heute noch weit verbreitet und betrifft durchschnittlich 1 von 6 Schafen in der Schweiz.

Nationale Moderhinkebekämpfung ab dem 1. Oktober 2024

Am 1. Oktober 2024 startet das nationale Moderhinke-Bekämpfungsprogramm. Innerhalb von fünf Jahren soll die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommen. Das Programm wird von den Kantonen organisiert und vom Bund national koordiniert.

  • Jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März werden alle Schafherden mit Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht.
  • Die Proben werden von den für die Kontrolle verantwortlichen Tierärzten oder ihren Beauftragten entnommen, und dann analysiert 
  • Schafhalterinnen und Schafhalter mit Moderhinke-positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht.
  • Schafhaltungen mit Moderhinke bleiben für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit Moderhinke-negativem Resultat vorliegt.
  • Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sind, werden für den Tierverkehr gesperrt.

Informationen

Ab Herbst 2023 informiert das kantonale Veterinäramt die verschiedenen interessierten Partner an Versammlungen und Sitzungen. Detailliertere Informationen werden folgen. In Vorbereitung auf das obligatorische nationale Programm haben das kantonale Veterinäramt und der Bund ein freiwilliges Sanierungsprogramm aufgestellt. Alle Schafhalter und -halterinnen konnten sich bis spätestens am 31. Dezember 2023 mittels dem dafür vorgesehene Formular für das Pilotprojekt anmelden. Dabei verpflichten Sie sich, die Teilnahmebedingungen einzuhalten.

Freiwilliges kantonales Vorbereitungspojekt

Nach der Bestätigung der Anmeldung durch das kantonale Veterinäramt wird ein vorgängig vom teilnehmenden Züchter gewählter Tierarzt oder ein Moderhinkeberater die Tiere untersuchen, Proben nehmen und über die durch den Züchter zu organisierende und durchzuführende Pflege beraten. Diese Dienstleistungen gehen vorerst zu Lasten des Tierhalters. Der Tierarzt / der Moderhinkeberater übermittelt dem Kantonalen Veterinäramt die Ergebnisse der Kontrollen anhand einer dafür vorgesehenen Checkliste.

Entschädigungen im Rahmen des freiwilligen kantonalen Projekts

Aufgrund der Ergebnisse entschädigen der Kanton und der Bund die Teilnehmer des Pilotprojekts pauschal gemäss den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Bestimmungen. Die Entschädigung wird nach dem letzten Kontrollbesuch und der Bescheinigung einer erfolgreichen Sanierung ausbezahlt.

Praktische Informationen

Die Proben sind an folgendes Labor zu schicken:

Amt für Lebensmittelsicherheit und
Tiergesundheit Graubünden
Labor für Veterinärdiagnostik
Ringstrasse 10, 7001 Chur

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Europa weiter aus. Eine Einschleppung in die Schweiz ist nicht auszuschliessen. Um eine mögliche Ansteckung von heimischen Wildschweinen rasch zu erkennen und eine Ausbreitung in der Wildschweinepopulation zu verhindern, wurde ein nationales Früherkennungsprogramm erarbeitet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass nicht nur Schweinehalter, sondern auch Jäger, Wildschützer und Wanderer über die Situation und die zu ergreifenden Vorsichtsmassnahmen informiert werden.