Aktuell

Lumpy skin Krankheit:  (siehe diesbezügliche Webseite)

Die Lumpy Skin Disease (Dermatitis nodularis, LSD) ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die Rinder befällt und hauptsächlich durch stechende Insekten (Fliegen, Mücken) übertragen wird. Für den Menschen besteht keine Gefahr.

Seit Juni 2025 sind in Italien und Frankreich LSD-Fälle aufgetreten, mehrere davon weniger als 50 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Um den Rinderbestand zu schützen und die Einschleppung des Virus zu verhindern, hat die Schweiz im Kanton Genf sowie in Teilen der Kantone Waadt und Wallis (Regionen Champéry, Finhaut und Ferret) Impfzonen eingerichtet, in denen mehrere Tausend Tiere geimpft wurden. Bisher wurde in der Schweiz kein Fall von LSD bestätigt.

Die obligatorische Impfkampagne gegen LSD bei Rindern, Büffeln und Bisons endet am 30. September 2026 in den betroffenen Impfzonen. Ab dem 1. Oktober 2026 beginnt eine achtmonatige Wartefrist, während der die kantonalen Veterinärdienste unter der Koordination des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber Anzeichen der Krankheit aufrechterhalten. Für Tierverschiebungen gelten während dieser Zeit weiterhin besondere Regeln. Ab Januar 2027 wird in den betroffenen Zonen eine gezielte Überwachung eingeführt, um das Fehlen einer Viruszirkulation in der Schweiz zu bestätigen. Bleiben die Überwachungsergebnisse und die epizootische Lage in Europa günstig, kann die Schweiz frühestens am 1. Juni 2027 den Status «LSD-frei» wiedererlangen.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgerufen, weiterhin besonders wachsam zu sein: Sie sollen ihre Tiere so gut wie möglich vor Insektenstichen schützen und jeden verdächtigen Befund umgehend der zuständigen Bezirkstierärztin oder dem zuständigen Bezirkstierarzt melden. Alle laufenden Massnahmen werden den betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Alpbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern individuell mitgeteilt.

 

Blauzungenkrankheit 

Die Serotypen BTV-3 und BTV-8 des Blauzungenvirus zirkulieren derzeit im Kanton Wallis. Im Mai 2026 wurden in der Lombardei (Italien) zwei BTV-4-Ausbrüche bestätigt – einer in Triuggio (Provinz Monza-Brianza, ca. 28 km von der Schweizer Grenze bei Chiasso) und einer in Redondesco (Provinz Mantua), beide in Rinderbetrieben. Diese Situation ruft in Erinnerung, dass das Risiko einer Einschleppung von BTV-4 in die Schweiz, das bereits in den Vorjahren signalisiert wurde, weiterhin besteht. Die Impfung bleibt die einzige wirksame Massnahme, um Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen, Tierleid zu verhindern und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.

Schutz und Prävention

Bestimmte Massnahmen können das Infektionsrisiko verringern: Die Tiere sollten bei Sonnenuntergang in den Stall gebracht werden und es sollten Abwehrmittel eingesetzt werden. Diese Massnahmen garantieren jedoch keinen vollständigen Schutz. Die Impfung bleibt die einzige wirklich wirksame Methode, um die Tiere vor dieser schweren Krankheit zu schützen, ihre Gesundheit zu erhalten und gleichzeitig erhebliche wirtschaftliche Verluste für die Betriebe zu vermeiden.

Die wichtigsten Akteure des Landwirtschaftssektors (Schaf- und Rinderbranche, Gesellschaft Schweizer Tierärzte, Tiergesundheitsdienste, BLV und Kantonstierärzte) empfehlen für die Saison 2026, in der ganzen Schweiz klinisch gesunde Rinder und kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden) gegen die Serotypen BTV-3 und BTV-8 zu impfen. Der Kombinationsimpfstoff BTV-4/BTV-8 schützt auch gegen den Serotyp BTV-4, der in den Nachbarländern vorkommt und jederzeit in die Schweiz eingeschleppt werden kann. Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Dokument oder wenden Sie sich an Ihren Bestandestierarzt. 

Auszahlung der Verbilligungen für BTV- und EHD-Impfstoffe

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) und die epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 5 Millionen Franken in Form einer rückwirkenden Impfstoffverbilligung. Die Impfperiode, für welche die Verbilligung gewährt wird, läuft vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2026. Anspruchsberechtigt sind: die Grundimmunisierung (ein- oder zweimalige Impfapplikation gemäss Herstellerhinweis) sowie die Auffrischungsimpfung (einmalige Impfapplikation). Die Verbilligung wird pro Tier, pro Tierhaltung und pro BTV-Serotyp gewährt und gilt für Impfstoffe gegen die Serotypen 3 und 4+8.

Damit die Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden jede Impfung in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) – bzw. für Neuweltkameliden auf www.bdta.ch/vac – bis spätestens 31. August 2026 erfassen. Pro Tier sind folgende Angaben einzutragen: Impfdatum (Abschlussdatum), Art der Impfung (Grundimmunisierung mit ein- oder zweimaliger Applikation oder einmalige Auffrischungsimpfung) sowie der verabreichte Impfstoff. Die Verbilligung wird zwischen Januar und November 2027 über die ordentlichen TVD-Abrechnungen von Identitas ausbezahlt; für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls 2027 aufgrund einer Einzelabrechnung.

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Vorgehensweise bei Verdacht

Bei klinischem Verdacht wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt, der die erforderlichen Proben entnimmt. Die Laboranalysen werden vom Kanton übernommen, die Tierarztkosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Tierverluste können entschädigt werden, wenn sie bestätigt und bescheinigt sind.

Wichtig: Es ist strengstens verboten, ein Tier mit Symptomen zu transportieren.

Bei einem positiven Befund wird der Betrieb vorübergehend unter Sperre gestellt, bis der Serotyp bestätigt ist.

Massnahmen je nach Serotyp:

Der Schweizer Veterinärdienst verhängt keine allgemeinen Sperrmassnahmen mehr für Betriebe, die von Serotypen betroffen sind, die in der Schweiz bereits vorkommen und für die eine Impfung verfügbar ist. Lediglich der Transport kranker Tiere (einschliesslich zur Sömmerung) bleibt verboten. Für die Serotypen 3 und 8 wird die Sperre nach Bestätigung des Serotyps ohne weitere Massnahmen aufgehoben. Sollte hingegen ein neuer Serotyp nachgewiesen werden, würden verschärfte Massnahmen angewendet. // Weitere Informationen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten sowie auf der Website des BLV.

 

 

Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD

Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.

Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren: 

•    Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
•    Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
•    Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
•    Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)

Vogelgrippe: Aufhebung der Massnahmen per 1. April 2026

Nach Nachweisen des hochpathogenen aviären Influenzavirus bei Wildvögeln im November und Dezember 2025 wurden schweizweit Präventionsmassnahmen angeordnet, die auch im Wallis galten.

Seit Mitte Februar 2026 wurden keine neuen Fälle mehr festgestellt, und die Migration der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen. Die Präventionsmassnahmen werden daher mit Wirkung zum 1. April 2026 aufgehoben, sie sind hier zu finden.