Aktuell

Lumpy skin Krankheit:  (siehe diesbezügliche Webseite)

Aufgrund des anhaltenden Risikos der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) in Frankreich und ergänzend zum vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausgesprochenen Sömmerungsverbot in diesem Land werden die Impfmassnahmen gegen diese Krankheit für die Sömmerung 2026 in den Schweizer Impfzonen weitergeführt. Die Impfpflicht gilt für alle Rinder, die in den betroffenen Gebieten gesömmert werden sollen, namentlich in den Walliser Regionen Champéry, Finhaut und Ferret sowie in Teilen der Kantone Waadt und Genf. Eine Auffrischungsimpfung muss spätestens bis zum 1. August 2026 durchgeführt werden; nach jeder Injektion gilt grunsätzlich eine Verbringungseinschränkung von 28 Tagen. Die betroffenen Betriebe werden individuell informiert. Alle Einzelheiten und aktuellen Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite.

 

Blauzungenkrankheit 

Die Serotypen BTV-3 und BTV-8 des Bluetongue-Virus zirkulieren derzeit wie erwartet auch im Wallis. Zudem besteht aufgrund der Lage in den Nachbarländern ein Risiko für einen Eintrag weiterer Serotypen, insbesondere von BTV-4. Die Impfung ist die einzige wirksame Massnahme, um Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen, Tierleid zu verhindern und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren.

Schutz und Prävention

Bestimmte Massnahmen können das Infektionsrisiko verringern: Die Tiere sollten bei Sonnenuntergang in den Stall gebracht werden und es sollten Abwehrmittel eingesetzt werden. Diese Massnahmen garantieren jedoch keinen vollständigen Schutz. Die Impfung bleibt die einzige wirklich wirksame Methode, um die Tiere vor dieser schweren Krankheit zu schützen, ihre Gesundheit zu erhalten und gleichzeitig erhebliche wirtschaftliche Verluste für die Betriebe zu vermeiden.

Die wichtigsten Akteure des Landwirtschaftssektors (Schaf- und Rinderbranche, Gesellschaft Schweizer Tierärzte, Tiergesundheitsdienste, BLV und Kantonstierärzte) empfehlen für die Saison 2026, in der ganzen Schweiz klinisch gesunde Rinder und kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden) gegen die Serotypen BTV-3 und BTV-8 zu impfen. Der Kombinationsimpfstoff BTV-4/BTV-8 schützt auch gegen den Serotyp BTV-4, der in den Nachbarländern vorkommt und jederzeit in die Schweiz eingeschleppt werden kann. Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Dokument oder wenden Sie sich an Ihren Bestandestierarzt. 

Auszahlung der Verbilligungen für BTV- und EHD-Impfstoffe

Der Bund unterstützt die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) mit insgesamt 5 Millionen Franken. Mit diesem Betrag können Tierhaltende rückwirkend Verbilligungen für die verabreichten Impfstoffe erhalten. Pro Tier und Serotyp (3 oder 4+8) wird entweder eine Grundimmunisierung (ein- oder zweimalig je nach Hersteller) oder eine Auffrischungsimpfung (einmalig) von Bund unterstützt.

Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen die Tierhaltenden die Impfungen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bzw. für Neuweltkameliden auf www.tierverkehr.ch/vac  zwischen April 2026 und 31. August 2026 erfassen. Die Verbilligungen werden zwischen Januar und November 2027 über die regulären TVD-Abrechnungen von Identitas ausbezahlt. Für Neuweltkameliden erfolgt die Auszahlung ebenfalls 2027 auf Basis einer separaten Abrechnung.

Vorgehensweise bei Verdacht

Bei klinischem Verdacht wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt, der die erforderlichen Proben entnimmt. Die Laboranalysen werden vom Kanton übernommen, die Tierarztkosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Tierverluste können entschädigt werden, wenn sie bestätigt und bescheinigt sind.

Wichtig: Es ist strengstens verboten, ein Tier mit Symptomen zu transportieren.

Bei einem positiven Befund wird der Betrieb vorübergehend unter Sperre gestellt, bis der Serotyp bestätigt ist.

Massnahmen je nach Serotyp:

Der Schweizer Veterinärdienst verhängt keine allgemeinen Sperrmassnahmen mehr für Betriebe, die von Serotypen betroffen sind, die in der Schweiz bereits vorkommen und für die eine Impfung verfügbar ist. Lediglich der Transport kranker Tiere (einschliesslich zur Sömmerung) bleibt verboten. Für die Serotypen 3 und 8 wird die Sperre nach Bestätigung des Serotyps ohne weitere Massnahmen aufgehoben. Sollte hingegen ein neuer Serotyp nachgewiesen werden, würden verschärfte Massnahmen angewendet. // Weitere Informationen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten sowie auf der Website des BLV.

 

 

Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD

Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.

Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren: 

•    Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
•    Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
•    Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
•    Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)

Vogelgrippe: Aufhebung der Massnahmen per 1. April 2026

Nach Nachweisen des hochpathogenen aviären Influenzavirus bei Wildvögeln im November und Dezember 2025 wurden schweizweit Präventionsmassnahmen angeordnet, die auch im Wallis galten.

Seit Mitte Februar 2026 wurden keine neuen Fälle mehr festgestellt, und die Migration der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen. Die Präventionsmassnahmen werden daher mit Wirkung zum 1. April 2026 aufgehoben, sie sind hier zu finden.