Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease - LSD)
Lumpy skin disease (Dermatitis nodularis LSD)
Die Dermatitis nodularis contagiosa (Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die Rinder betrifft und hauptsächlich durch stechende Insekten (Fliegen, Mücken) übertragen wird. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.
Seit Ende Juni 2025 wurden in Frankreich mehrere Ausbrüche festgestellt, insbesondere in Regionen in Grenznähe zur Schweiz. In Savoyen und Hochsavoyen hat sich die Situation jedoch verbessert; dort wurden seit Anfang September keine Ausbrüche mehr gemeldet. In anderen französischen Regionen treten weiterhin vereinzelte Ausbrüche auf, die vermutlich auf Tierbewegungen zurückzuführen sind.
Die Schweiz ist derzeit frei von der Krankheit. Als präventive Massnahme wurde ab dem 25. Juli 2025 im Wallis eine Überwachungszone eingerichtet, verbunden mit einer Impfkampagne in den Regionen Champéry, Finhaut und Ferret. Die obligatorische Impfung aller Rinder, Büffel und Bisons in der betroffenen Impfzone dient dem Aufbau einer wirksamen Immunbarriere gegen eine Einschleppung des Virus.
Die Impfung gilt als wirksamste Massnahme zur Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit. Die eingesetzten Impfstoffe, deren gute Verträglichkeit durch die bisher vorliegenden Daten bestätigt wird, unterliegen einer Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Kosten für die Impfstoffe und deren Verabreichung werden von den Veterinärbehörden übernommen; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gewisse indirekte Kosten, insbesondere organisatorischer Art oder im Zusammenhang mit dem Tiermanagement, weiterhin von den Tierhaltenden zu tragen sein können.
Die Tierhalter sind zu besonderer Wachsamkeit aufgefordert: Sie müssen ihre Tiere so gut wie möglich vor Insektenstichen schützen und verdächtige Symptome unverzüglich dem zuständigen Bezirksveterinär melden. Darüber hinaus wird in den betroffenen Gebieten ein verstärktes veterinärmedizinisches Überwachungsprogramm durchgeführt. Alle derzeit ungesetzten Massnahmen werden den betroffenen Tierhaltern oder Alpbewirtschaftern individuell mitgeteilt.
Angesichts des Auftretens der ansteckenden nodulären Dermatitis (DNC, Lumpy Skin Disease) in Frankreich seit Juni 2025 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlossen, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu untersagen. Diese präventive Massnahme dient dazu, eine Einschleppung der Krankheit in die Schweiz zu verhindern. Bislang wurde auf Schweizer Gebiet kein Fall festgestellt.
Das Sömmerungsverbot betrifft in erster Linie Betriebe in den Kantonen Waadt und Genf. Walliser Tierhalter sind von dieser Massnahme nicht betroffen, da sie keine Rinder in Frankreich sömmern. Bestimmte Walliser Tierhalter sind hingegen von einer zusätzlichen Schutzmassnahme betroffen, die parallel für die derzeitigen Impfgebiete beschlossen wurde, nämlich für die Regionen Champéry, Finhaut und Ferret im Wallis sowie für bestimmte Gebiete in den Kantonen Genf und Waadt. In diesen Gebieten müssen Rinder bis zum Sommer 2026 eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Dokument und auf der Website des Bundes.
FAQ (Häufige gestellte Fragen) / Lumpy Skin Disease
Krankheit und Übertragung
Was ist die Lumpy Skin Disease (LSD) ?
Viruserkrankung, die Rinder, Zebus und Wasserbüffel befällt, in Afrika vorkommt und seit Juni 2025 auch in Europa nachgewiesen wurde. Menschen und andere Tierarten wie Schafe und Ziegen sind davon nicht betroffen. Die Tierseuche wird als hochansteckend eingestuft (Ausrottung ist obligatorisch).
Was sind die Symptome ?
Rinder jeden Alters sind anfällig; die Inkubationszeit beträgt 1 bis 4 Wochen.
Bei von LSD befallenen Rindern bilden sich in der Haut Knoten mit einem Durchmesser von 0,5 bis 5 cm. Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Die Krankheit ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen tödlich.
Was ist der Infektionserreger ?
Das LSD-Virus (Capripoxvirus, ein einziger Serotyp) ist sehr widerstandsfähig, überlebt bis zu 30 Tage in Läsionen und lange Zeit in der Umwelt. Es ist empfindlich gegenüber Sonnenlicht und Reinigungsmitteln.
Wie wird die Krankheit übertragen ?
Sie wird zwischen Tieren durch Stiche von Vektorinsekten (Bremsen und Stechfliegen) übertragen. Ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht durch Kontakt zwischen Tieren über Sekrete (Speichel, Nasensekret) und Knoten oder auch indirekt (z.B. durch Besucher aus infizierten Gebieten und deren Fahrzeuge, die Vektorinsekten transportieren können).
Ist der Konsum von Milch, Fleisch oder Käse möglich und unbedenklich ?
Ja, diese Lebensmittel können auch in den Überwachungszonen hergestellt und konsumiert werden. Die LSD ist nicht auf den Menschen übertragbar, weder durch Kontakt mit infizierten Rindern noch durch den Verzehr von Produkten von infizierten Rindern.
Wie ist die aktuelle Situation ?
Ab Herbst 2025 wird im Umkreis von 50 km um die mehr als 70 in Frankreich (Savoie) festgestellten Fälle eine Impfzone etabliert. Diese Zone umfasst auch den Kanton Genf, einen Teil des Kantons Waadt und einige Regionen im Südwesten des Wallis (Regionen Champéry, Finhaut und Ferret).
Impfauffrischungen
In diesen Zonen müssen die Rinder bis Ende Frühjahr 2026 eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die genauen Modalitäten dieser Wiederholungsimpfung finden Sie unter „Impfung”..
Wiederherstellungszeitraum
Was ist der Wiederherstellungszeitraum?
Gemäss den europäischen Vorschriften muss nach der letzten Impfung in den betroffenen Gebieten ein Wiederherstellungszeitraum eingehalten werden. Die Dauer ist ‒ gemäss den in der Schweiz angewandten Vorschriften ‒ auf 8 Monate festgelegt. Die Impfzonen können erst nach Ablauf dieser Frist, d. h. frühestens Anfang 2027, aufgehoben werden.
Welche Massnahmen gelten während dieser Periode?
Während des gesamten Wiederherstellungszeitraums bleiben folgende Massnahmen in Kraft:
- Aufrechterhaltung der Impfzonen
- Klinische Überwachung der Betriebe
- Gegebenenfalls Laborüberwachung
Impfung
Warum ist die Impfung gegen die Lumpy Skin Krankheit (LSD) in den betroffenen Gebieten auch dieses Jahr wieder obligatorisch?
Die Impfung ist die wirksamste Massnahme, um die Ausbreitung der LSD zu verhindern und den Rinderbestand zu schützen.
Aufgrund des Risikos einer Einschleppung der Krankheit aus Frankreich müssen die Präventionsmassnahmen in der Schweiz aufrechterhalten werden. Wie in den Nachbarländern ist die Impfung empfänglicher Tiere ein zentraler Bestandteil der Präventionsmassnahmen. Die Impfpflicht bleibt somit 2026 in allen betroffenen Gebieten der Schweiz, einschliesslich dem Wallis, bestehen.
Warum kann ich meine Tiere nicht impfen lassen ?
Die Impfung gegen die LSD kann nicht individuell entschieden werden. Sie ist Teil einer umfassenden Bekämpfungsstrategie, die auf nationaler und europäischer Ebene gesetzlich festgelegt ist und darauf abzielt, einen „Immunitätsgürtel” um die festgestellten Ausbrüche zu schaffen.
Derzeit sind in der Schweiz keine Fälle bekannt, daher ist die Impfung nur in bestimmten Zielgebieten (Überwachungszonen, die in einem Umkreis von 50 km um den nächstgelegenen Krankheitsherd eingerichtet werden) zulässig. Eine Ausweitung der Impfzone und eine allgemeine vorbeugende Impfung (wie beispielsweise im gesamten Wallis) ist zum jetzigen Zeitpunkt weder aus rechtlicher noch aus wirtschaftlicher Sicht möglich und hätte für die Tierhalter erhebliche Konsequenzen (Beschränkungen des Tierverkehrs, Verbot von Veranstaltungen mit Vieh) sowie Auswirkungen auf den internationalen Handel. Aus all diesen Gründen ist die Impfung von Tieren ausserhalb einer Überwachungszone verboten.
Welcher Impfstoff wird in der Schweiz gegen die LSD eingesetzt?
Der in der Schweiz verwendete Impfstoff ist Bovilis Lumpyvax-E (Hersteller: Intervet International B.V. – MSD Animal Health). Es handelt sich um einen attenuierten Lebendimpfstoff, der speziell zur Vorbeugung der LSD bei Rindern und verwandten Tierarten entwickelt wurde.
Ist der Impfstoff sicher und wirksam?
Der verwendete Impfstoff wurde einer gründlichen wissenschaftlichen Bewertung unterzogen, die gezeigt hat, dass die Vorteile der Impfung die möglichen Risiken von Nebenwirkungen deutlich überwiegen. Sie werden nach strengen Qualitätsstandards (GMP) hergestellt und wurden auf ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit untersucht. Erfahrungen aus Ländern, in denen die Impfung durchgeführt wird, zeigen, dass diese Impfstoffe gut verträglich und sicher sind. In Ausnahmefällen können geringfügige Nebenwirkungen auftreten, beispielsweise eine leichte Abgeschlagenheit nach der Impfung, die jedoch deutlich weniger schwerwiegend sind als die Symptome einer natürlichen Infektion.
Gibt es Wartezeiten für Fleisch oder Milch?
Es gilt immer, die Packungsbeilage des verwendeten Impfstoffs zu konsultieren.
Für Bovilis Lumpyvax-E (MSD Animal Health) gibt es keine Wartezeiten, weder für Milch noch für Fleisch.
Welche Tiere müssen geimpft werden und wann ?
Die Impfung betrifft Tiere empfänglicher Arten, d.h. Rinder, Büffel und Bisons:
- Sie ist obligatorisch für Tiere:
- die in einer Impfzone gehalten werden oder
- die in Sömmerungsbetrieben in einer Impfzone gesömmert werden sollen
und erfolgt in Form einer Erstimpfung oder einer Auffrischungsimpfung
- Die Impfung von Tieren, die nicht zur Sömmerung in einer Impfzone vorgesehen sind, ist verboten.
- Bei Tieren, die bereits im letzten Jahr geimpft wurden, kann die jährliche Auffrischungsimpfung etwa acht Monate nach der ersten Verabreichung erfolgen und muss spätestens vor dem 1. August 2026 durchgeführt werden.
- Die Impfung kann gleichzeitig mit der BTV-Impfung durchgeführt werden, jedoch an unterschiedlichen Injektionsstellen.
Müssen Kälber geimpft werden ? Ab welchem Alter ?
Gemäss den Angaben in der Packungsbeilage des Impfstoffs:
- müssen Kälber von geimpften Kühen im Alter von 4 bis 6 Monaten geimpft werden;
- können Kälber von nicht geimpften Kühen in jedem Alter geimpft werden.
Es wird ausserdem empfohlen, Kälber zu impfen, die weniger als 28 Tage nach der Erstimpfung ihrer Mutter geboren wurden.
Wer führt die Impfung durch ?
Die Impfung wird vom delegierten Tierarzt der Region durchgeführt, der sich in der Regel direkt mit den betroffenen Tierhaltern in Verbindung setzt.
Die Liste der geimpften Tiere wird an das Veterinäramt weitergeleitet, um im offiziellen Informationssystem registriert zu werden. Die Tierhalter müssen den Tierarzt bei der Impfung unterstützen, insbesondere bei:
- der Identifizierung und Registrierung der Tiere;
- ihrer Untersuchung;
- ihrer eventuellen Fixierung.
Diese Zusammenarbeit berechtigt nicht zu einer Entschädigung.
Wer übernimmt die Kosten für die Impfung ?
Die Kosten für die Impfung (Impfstoff und Verabreichung) werden vom Bund und vom Kanton übernommen.
Gibt es Einschränkungen nach der Impfung ?
In den 28 Tagen nach der Impfung dürfen die Tiere nicht aus der Impfzone gebracht werden, ausser zur direkten Schlachtung. Tiere, die ausnahmsweise ausserhalb der Impfzone geimpft werden, unterliegen einer 28-tägigen Verbringungssperre, ausser sie werden in die Impfzone oder direkt zum Schlachthof transportiert. Für tierische Nebenprodukte gelten keine weiteren Einschränkungen.
Dürfen Tiere vor ihrer Einfuhr in die Impfzone geimpft werden ?
Ja, in Ausnahmefällen kann die Impfung vor der Einfuhr in die Impfzone durchgeführt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Betrieb, in dem die Tiere gehalten werden, muss weniger als 10 km von der Impfzone entfernt sein.
- Für geimpfte Tiere gilt nach der Impfung eine 28-tägige Verbringungssperre; während dieses Zeitraums dürfen sie den Betrieb nur verlassen, um:
- in die Impfzone zu gelangen oder
- direkt zu einem Schlachthof transportiert zu werden.
Tiere, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen bei ihrer Ankunft in der Impfzone oder frühestens bei ihrem Transport dorthin geimpft werden.
Massnahmen und Prävention
Darf ich eine Veranstaltung mit Vieh organisieren ?
Ja. Viehveranstaltungen können ab Anfang 2026 im gesamten Wallis (ausserhalb der Impfzone) wieder organisiert werden.
In den von der Impfzone betroffenen Regionen (Champéry, Finhaut und Ferret) können diese ebenfalls organisiert werden, allerdings ist dort nur die Teilnahme von Tieren zulässig, die seit mindestens 28 Tagen gegen die LSD geimpft sind.
Die gesundheitliche Lage in den Grenzgebieten ist derzeit stabil, auch wenn eine Veränderung nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Das Vorsorgeprinzip ist daher weiterhin verhältnismässig anzuwenden.
- Die Empfehlung von 2025, welche von Veranstaltungen mit Rindern in der Nähe der Impfzone abriet, gilt ab 2026 nicht mehr. Veranstaltungen sind möglich, sofern alle gesundheitlichen und gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten werden, insbesondere jene der LSD‑Verordnung sowie die Bestimmungen zu internationalen Tierbewegungen, Tiertransporten und der Organisation der Ringkuhkämpfe.
- In diesem Zusammenhang und aufgrund der weiterhin instabilen sanitären Lage im Süden Frankreichs ist die Organisation von oder die Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen Rinder aus Nicht-Schweiz-Ländern zusammenkommen, zu vermeiden.
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Diese Vorschriften gelten vorbehaltlich einer stabilen Gesundheitslage und können gegebenenfalls angepasst werden.
Unter welchen Bedingungen dürfen Rinder, die in der Impfzone gehalten werden, verbracht werden?
Gemäss der Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease) dürfen Rinder, die vor weniger als 28 Tagen geimpft wurden, nicht aus der Impfzone verbracht werden.
Ich möchte mein Vieh schützen, was kann ich tun ?
Für Tiere, die sich in der Impfzone befinden, sind die übermittelten Anweisungen strikt einzuhalten.
In anderen Regionen ist eine Impfung nicht möglich, da nur Tiere in einer Impfzone geimpft werden dürfen. Die Tierhalter (insbesondere im Unterwallis) werden gebeten, auf klinische Anzeichen der Krankheit wie Hautknoten, Fieber oder einen starken Leistungsrückgang zu achten. Es gilt auch, die Massnahmen zur Bekämpfung der Vektorinsekten so weit wie möglich zu verstärken und den Besuch von Personen aus den von der Krankheit betroffenen Regionen zu vermeiden.
Wie ist es in einer solchen Situation möglich, die Eringerrasse, eine Rasse mit kleinem Bestand, zu schützen?
Die derzeit ergriffenen Massnahmen tragen dazu bei. Sollte die Krankheit in einer Schweizer Herde festgestellt werden, könnte in bestimmten Fällen erwogen werden, die Schlachtung auf infizierte Tiere zu beschränken, wenn alle Tiere des Betriebs geimpft sind. Eine automatische Ausnahme von der Schlachtung von Tieren, die mit LSD infiziert sind, kann für Kühe der Eringerrasse nicht gewährt werden. Die Anwendung von Artikel 85 Absatz 2ter Buchstabe c der Tierseuchenverordnung (TSV) auf diese Rasse ist zwar rechtlich denkbar, aber nur, wenn strenge, in der Gesetzgebung vorgesehene Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere eine epidemiologische Risikoanalyse, eine Bewertung des tatsächlichen genetischen Werts der betroffenen Tiere sowie die Prüfung alternativer Möglichkeiten zur Erhaltung des genetischen Erbes. Eine Einzelfallbewertung müsste dann von den zuständigen Veterinärbehörden vorgenommen werden.
Welche Massnahmen wurden in der Überwachungszone ergriffen ?
Innerhalb der Impfzone werden die Tiere geimpft und tierärztliche Kontrollen durchgeführt. Um das Risiko einer Ausbreitung der Krankheit so gering wie möglich zu halten, müssen Biosicherheitsmassnahmen getroffen werden::
- Wirksame Bekämpfung von Vektorinsekten (in und um Gebäude herum, Repellentien bei Tieren),
- Reinigung/Desinfektion von Transportfahrzeugen,
- Beschränkung des Zugangs zu Tieren auf unbedingt erforderliche Personen.
Finanzielle Aspekte
Wie sieht es mit den anfallenden Kosten aus?
Die Kosten für die Impfung werden vollständig von den Veterinärbehörden übernommen. Eventuelle Tierverluste aufgrund der Krankheit werden vom Kanton entschädigt.
Nicht entschädigt werden hingegen:
- der zusätzliche Arbeitsaufwand der Tierhalter
- die Kosten, die durch Schutz- und Beschränkungsmassnahmen entstehen.
Für Fragen zu Landwirtschafts-Subventionen ist die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft zuständig.