Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease - LSD)
Lumpy skin disease (Dermatitis nodularis LSD)
Die Lumpy-Skin-Disease (LSD), auch Dermatitis nodularis contagiosa genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die Rinder, Büffel und Bisons befällt. Sie wird hauptsächlich durch stechende Insekten (Fliegen, Mücken) übertragen und äussert sich durch Fieber, Mattigkeit und Knoten in der Haut. Für den Menschen besteht kein Risiko.
Seit Juni 2025 sind in Italien und Frankreich Ausbrüche aufgetreten, mehrere davon weniger als 50 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. In der Schweiz wurde bisher kein Fall bestätigt.
Vorsorglich wurde im Wallis am 25. Juli 2025 eine Überwachungszone eingerichtet, verbunden mit einer obligatorischen Impfkampagne für Rinder, Büffel und Bisons in den Regionen Champéry, Finhaut und Ferret. In den Impfzonen der Kantone Genf, Waadt und Wallis wurden mehrere tausend Tiere geimpft. Angesichts der günstigen Seuchenlage endet die obligatorische Impfung am 30. September 2026. Dies bedeutet jedoch nicht das Ende der Massnahmen: Ab dem 1. Oktober 2026 gilt eine Wartezeit von acht Monaten, während der die Impfzonen ihren Status behalten. Sofern die Überwachungsergebnisse und die Seuchenlage in Europa günstig bleiben, können diese Zonen und die damit verbundenen Einschränkungen frühestens am 1. Juni 2027 aufgehoben werden; die Schweiz kann dann den Status «frei von LSD» wiedererlangen.
Die verwendeten Impfstoffe wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausnahmsweise zugelassen. Die Kosten für die Impfstoffe und deren Verabreichung wurden vollständig von den Veterinärbehörden übernommen; gewisse indirekte Kosten, insbesondere organisatorischer Art oder im Zusammenhang mit der Handhabung der Tiere, konnten jedoch bei den Tierhaltenden verbleiben.
Während der Wartezeit gelten weiterhin besondere Regeln für Tierverschiebungen, gemäss der ab dem 1. Oktober 2026 geänderten Verordnung des BLV. Der Eintritt in die Impfzonen wird erleichtert: Tiere von ausserhalb dieser Zonen dürfen ohne Impfung eingeführt werden. Beim Verlassen der Zonen ist für nicht geimpfte Kälber, die durch Antikörper ihrer geimpften Mutter geschützt sind, eine klinische Untersuchung erforderlich. Die übrigen nicht geimpften Tiere und die Kälber ohne Immunschutz müssen zusätzlich ein negatives Ergebnis eines Virusnachweis- oder Antikörpertests vorweisen. Geimpfte Tiere dürfen innerhalb der Zonen verschoben werden oder diese verlassen, sofern alle Tiere des Herkunftsbetriebs klinisch untersucht wurden.
Die Tierhaltenden bleiben zur Wachsamkeit verpflichtet: Sie müssen ihre Tiere so gut wie möglich vor Insektenstichen schützen, die Biosicherheitsempfehlungen einhalten und jeden Verdachtsfall umgehend dem zuständigen Bezirkstierarzt melden. Ab Januar 2027 wird in den Impfzonen eine gezielte Überwachung eingerichtet, um die Abwesenheit einer Viruszirkulation in der Schweiz zu bestätigen. Die Modalitäten werden den betroffenen Tierhaltenden und Alpverantwortlichen rechtzeitig mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Dokument und auf der Website des Bundes.
FAQ (Häufige gestellte Fragen) / Lumpy Skin Disease
Krankheit und Übertragung
Was ist die Lumpy Skin Disease (LSD) ?
Viruserkrankung, die Rinder, Zebus und Wasserbüffel befällt, in Afrika vorkommt und seit Juni 2025 auch in Europa nachgewiesen wurde. Menschen und andere Tierarten wie Schafe und Ziegen sind davon nicht betroffen. Die Tierseuche wird als hochansteckend eingestuft (Ausrottung ist obligatorisch).
Was sind die Symptome ?
Rinder jeden Alters sind anfällig; die Inkubationszeit beträgt 1 bis 4 Wochen.
Bei von LSD befallenen Rindern bilden sich in der Haut Knoten mit einem Durchmesser von 0,5 bis 5 cm. Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Die Krankheit ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen tödlich.
Was ist der Infektionserreger ?
Das LSD-Virus (Capripoxvirus, ein einziger Serotyp) ist sehr widerstandsfähig, überlebt bis zu 30 Tage in Läsionen und lange Zeit in der Umwelt. Es ist empfindlich gegenüber Sonnenlicht und Reinigungsmitteln.
Wie wird die Krankheit übertragen ?
Sie wird zwischen Tieren durch Stiche von Vektorinsekten (Bremsen und Stechfliegen) übertragen. Ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht durch Kontakt zwischen Tieren über Sekrete (Speichel, Nasensekret) und Knoten oder auch indirekt (z.B. durch Besucher aus infizierten Gebieten und deren Fahrzeuge, die Vektorinsekten transportieren können).
Ist der Konsum von Milch, Fleisch oder Käse möglich und unbedenklich ?
Ja, diese Lebensmittel können auch in den Überwachungszonen hergestellt und konsumiert werden. Die LSD ist nicht auf den Menschen übertragbar, weder durch Kontakt mit infizierten Rindern noch durch den Verzehr von Produkten von infizierten Rindern.
Wie ist die aktuelle Situation ?
Seit Juni 2025 wurden in Italien und Frankreich Ausbrüche der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) festgestellt, darunter mehrere Fälle weniger als 50 km von der Schweizer Grenze entfernt. Zum Schutz des Schweizer Rinderbestands und zur Verhinderung einer Einschleppung des Virus wurden im Kanton Genf sowie in Teilen der Kantone Waadt und Wallis Impfgebiete eingerichtet. In der Schweiz wurde bisher kein Fall von LSD bestätigt.
Was passiert nach dem Ende der Impfkampagne am 30. September 2026 ?
Das Ende der Impfung bedeutet nicht das Ende der Massnahmen zur Bekämpfung der LSD. Ab dem 1. Oktober 2026 beginnt eine achtmonatige Warteperiode. Die betroffenen Gebiete behalten ihren Status als Impfgebiete und werden überwacht, um die Abwesenheit einer Viruszirkulation zu bestätigen. Für den Tierverkehr gelten weiterhin besondere Bestimmungen.
Welche Massnahmen gelten während der Warteperiode?
Während der acht Monate nach Beendigung der Impfung gelten insbesondere folgende Massnahmen weiterhin:
• Aufrechterhaltung der Impfgebiete;
• Überwachung der Betriebe in den betroffenen Gebieten;
• besondere Bestimmungen für den Verkehr mit Rindern;
• Weiterführung der Massnahmen zur Biosicherheit und zur Bekämpfung der Überträgerinsekten.
Die genauen Modalitäten dieser Überwachung werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bund ausgearbeitet. Die Liste der betroffenen Betriebe sowie die Einzelheiten des Programms, das Anfang 2027 beginnt, werden so bald wie möglich mitgeteilt.
Wann können die Impfzonen und die Einschränkungen aufgehoben werden?
Wenn die Ergebnisse der Überwachung und die Entwicklung der Tierseuchenlage in Europa weiterhin günstig sind, können die Impfzonen und die damit verbundenen Einschränkungen frühestens am 1. Juni 2027 aufgehoben werden. Die Schweiz könnte damit ihren Status als LSD-freies Land wiedererlangen.
Impfung
Warum war die Impfung gegen die Lumpy Skin Krankheit (LSD) in den betroffenen Gebieten auch 2026 wieder obligatorisch?
Die Impfung ist eine wichtige Massnahme zur Verhinderung der Ausbreitung der LSD und zum Schutz des Rinderbestands. Aufgrund des Risikos einer Einschleppung des Virus aus den Nachbarländern wurde die obligatorische Impfung 2026 in den betroffenen Gebieten, darunter auch in Teilen des Wallis, weitergeführt.
Wann endet die obligatorische Impfung?
Die obligatorische Impfung gegen die LSD wird im Kanton Genf sowie in den Impfgebieten der Kantone Waadt und Wallis am 30. September 2026 beendet.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden in diesen Gebieten keine weiteren obligatorischen Impfungen durchgeführt. Mit diesem Datum beginnt jedoch gleichzeitig eine achtmonatige Warteperiode, während der die Impfgebiete und bestimmte Einschränkungen weiterhin bestehen bleiben.
Welcher Impfstoff wurde in der Schweiz gegen die LSD eingesetzt?
Der in der Schweiz verwendete Impfstoff ist Bovilis Lumpyvax-E (Hersteller: Intervet International B.V. – MSD Animal Health). Es handelt sich um einen attenuierten Lebendimpfstoff, der speziell zur Vorbeugung der LSD bei Rindern und verwandten Tierarten entwickelt wurde.
Ist der Impfstoff sicher und wirksam?
Der verwendete Impfstoff wurde einer gründlichen wissenschaftlichen Bewertung unterzogen, die gezeigt hat, dass die Vorteile der Impfung die möglichen Risiken von Nebenwirkungen deutlich überwiegen. Sie werden nach strengen Qualitätsstandards (GMP) hergestellt und wurden auf ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit untersucht. Erfahrungen aus Ländern, in denen die Impfung durchgeführt wird, zeigen, dass diese Impfstoffe gut verträglich und sicher sind. In Ausnahmefällen können geringfügige Nebenwirkungen auftreten, beispielsweise eine leichte Abgeschlagenheit nach der Impfung, die jedoch deutlich weniger schwerwiegend sind als die Symptome einer natürlichen Infektion.
Gibt es Wartezeiten für Fleisch oder Milch?
Es gilt immer, die Packungsbeilage des verwendeten Impfstoffs zu konsultieren.
Für Bovilis Lumpyvax-E (MSD Animal Health) gibt es keine Wartezeiten, weder für Milch noch für Fleisch.
(gültig bis zum 30.09.2026) Welche Tiere müssen geimpft werden und wann ?
Die Impfung betrifft Tiere empfänglicher Arten, d.h. Rinder, Büffel und Bisons:
- Sie ist obligatorisch für Tiere:
- die in einer Impfzone gehalten werden oder
- die in Sömmerungsbetrieben in einer Impfzone gesömmert werden sollen
und erfolgt in Form einer Erstimpfung oder einer Auffrischungsimpfung
- Die Impfung von Tieren, die nicht zur Sömmerung in einer Impfzone vorgesehen sind, ist verboten.
- Bei Tieren, die bereits im letzten Jahr geimpft wurden, kann die jährliche Auffrischungsimpfung etwa acht Monate nach der ersten Verabreichung erfolgen und muss spätestens vor dem 1. August 2026 durchgeführt werden.
- Die Impfung kann gleichzeitig mit der BTV-Impfung durchgeführt werden, jedoch an unterschiedlichen Injektionsstellen.
(gültig bis zum 30.09.2026) Müssen Kälber geimpft werden ? Ab welchem Alter ?
Gemäss den Angaben in der Packungsbeilage des Impfstoffs:
- müssen Kälber von geimpften Kühen im Alter von 4 bis 6 Monaten geimpft werden;
- können Kälber von nicht geimpften Kühen in jedem Alter geimpft werden.
Es wird ausserdem empfohlen, Kälber zu impfen, die weniger als 28 Tage nach der Erstimpfung ihrer Mutter geboren wurden.
(gültig bis zum 30.09.2026) Wer führt die Impfung durch ?
Die Impfung wird vom delegierten Tierarzt der Region durchgeführt, der sich in der Regel direkt mit den betroffenen Tierhaltern in Verbindung setzt.
Die Liste der geimpften Tiere wird an das Veterinäramt weitergeleitet, um im offiziellen Informationssystem registriert zu werden. Die Tierhalter müssen den Tierarzt bei der Impfung unterstützen, insbesondere bei:
- der Identifizierung und Registrierung der Tiere;
- ihrer Untersuchung;
- ihrer eventuellen Fixierung.
Diese Zusammenarbeit berechtigt nicht zu einer Entschädigung.
(gültig bis zum 30.09.2026) Wer übernimmt die Kosten für die Impfung ?
Die Kosten für die Impfung (Impfstoff und Verabreichung) werden vom Bund und vom Kanton übernommen.
Gibt es Einschränkungen nach der Impfung ?
In den 28 Tagen nach der Impfung dürfen die Tiere nicht aus der Impfzone gebracht werden, ausser zur direkten Schlachtung. Tiere, die ausnahmsweise ausserhalb der Impfzone geimpft werden, unterliegen einer 28-tägigen Verbringungssperre, ausser sie werden in die Impfzone oder direkt zum Schlachthof transportiert. Für tierische Nebenprodukte gelten keine weiteren Einschränkungen.
Massnahmen und Prävention
Darf ich eine Veranstaltung mit Vieh organisieren ?
Ja. Viehveranstaltungen können ab Anfang 2026 im gesamten Wallis (ausserhalb der Impfzone) wieder organisiert werden.
In den von der Impfzone betroffenen Regionen (Champéry, Finhaut und Ferret) können diese ebenfalls organisiert werden, allerdings ist dort nur die Teilnahme von Tieren zulässig, die seit mindestens 28 Tagen gegen die LSD geimpft sind.
Die gesundheitliche Lage in den Grenzgebieten ist derzeit stabil, auch wenn eine Veränderung nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Das Vorsorgeprinzip ist daher weiterhin verhältnismässig anzuwenden.
- Die Empfehlung von 2025, welche von Veranstaltungen mit Rindern in der Nähe der Impfzone abriet, gilt ab 2026 nicht mehr. Veranstaltungen sind möglich, sofern alle gesundheitlichen und gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten werden, insbesondere jene der LSD‑Verordnung sowie die Bestimmungen zu internationalen Tierbewegungen, Tiertransporten und der Organisation der Ringkuhkämpfe.
- In diesem Zusammenhang und aufgrund der weiterhin instabilen sanitären Lage im Süden Frankreichs ist die Organisation von oder die Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen Rinder aus Nicht-Schweiz-Ländern zusammenkommen, zu vermeiden.
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Diese Vorschriften gelten vorbehaltlich einer stabilen Gesundheitslage und können gegebenenfalls angepasst werden.
Unter welchen Bedingungen dürfen Rinder, die in der Impfzone gehalten werden, verbracht werden?
Gemäss der Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease) dürfen Rinder, die vor weniger als 28 Tagen geimpft wurden, nicht aus der Impfzone verbracht werden. Rinder dürfen innerhalb oder ausserhalb der Impfzone verbracht werden, wenn alle empfänglichen Tiere des Herkunftsbetriebs seit mindestens 28 Tagen geimpft sind.
Sobald die Impfung aller Tiere der Zone gemäss Impfplan abgeschlossen ist, können nicht immunisierte Tiere ausnahmsweise verbracht werden, sofern ein Virusnachweis oder eine serologische Untersuchung negativ ausfällt.
Kälber, die noch durch maternale Antikörper geschützt sind, dürfen nach einer klinischen Untersuchung verbracht werden.
Häute von Tieren, welche diese Bedingungen erfüllen, unterliegen keinen Einschränkungen.
Ich möchte mein Vieh schützen, was kann ich tun ?
Für Tiere, die sich in der Impfzone befinden, sind die übermittelten Anweisungen strikt einzuhalten.
In anderen Regionen ist eine Impfung nicht möglich, da nur Tiere in einer Impfzone geimpft werden dürfen. Die Tierhalter (insbesondere im Unterwallis) werden gebeten, auf klinische Anzeichen der Krankheit wie Hautknoten, Fieber oder einen starken Leistungsrückgang zu achten. Es gilt auch, die Massnahmen zur Bekämpfung der Vektorinsekten so weit wie möglich zu verstärken und den Besuch von Personen aus den von der Krankheit betroffenen Regionen zu vermeiden.
Wie ist es in einer solchen Situation möglich, die Eringerrasse, eine Rasse mit kleinem Bestand, zu schützen?
Die derzeit ergriffenen Massnahmen tragen dazu bei. Sollte die Krankheit in einer Schweizer Herde festgestellt werden, könnte in bestimmten Fällen erwogen werden, die Schlachtung auf infizierte Tiere zu beschränken, wenn alle Tiere des Betriebs geimpft sind. Eine automatische Ausnahme von der Schlachtung von Tieren, die mit LSD infiziert sind, kann für Kühe der Eringerrasse nicht gewährt werden. Die Anwendung von Artikel 85 Absatz 2ter Buchstabe c der Tierseuchenverordnung (TSV) auf diese Rasse ist zwar rechtlich denkbar, aber nur, wenn strenge, in der Gesetzgebung vorgesehene Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere eine epidemiologische Risikoanalyse, eine Bewertung des tatsächlichen genetischen Werts der betroffenen Tiere sowie die Prüfung alternativer Möglichkeiten zur Erhaltung des genetischen Erbes. Eine Einzelfallbewertung müsste dann von den zuständigen Veterinärbehörden vorgenommen werden.
Welche Bestimmungen gelten ab dem 1. Oktober 2026 für den Verkehr mit Rindern?
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Einfuhr von Tieren in die Impfgebiete erleichtert. Tiere aus nicht der Impfung unterstellten Gebieten der Schweiz oder des Auslands können in diese Gebiete verbracht werden, ohne dass sie nach ihrer Ankunft geimpft werden müssen.
Für das Verbringen von Tieren aus den Impfgebieten bleiben jedoch gesundheitspolizeiliche Garantien erforderlich:
- Nicht geimpfte Kälber mit noch bestehender maternaler Immunität können nach einer klinischen Untersuchung das Impfgebiet verlassen;
- nicht geimpfte Tiere und Kälber ohne maternale Immunität können das Impfgebiet verlassen, wenn ein negativer Test auf das Virus oder auf Antikörper vorliegt und der Herkunftsbetrieb klinisch untersucht wurde;
- geimpfte Tiere können das Impfgebiet weiterhin verlassen, sofern der Herkunftsbetrieb klinisch untersucht wurde und die Impfung mindestens 28 Tage zurückliegt.
Welche Biosicherheitsmassnahmen müssen weiterhin eingehalten werden?
Tierhalterinnen und Tierhalter müssen ihre Tiere weiterhin aufmerksam beobachten und jeden Verdachtsfall unverzüglich einem Tierarzt melden. Die Massnahmen zur Biosicherheit und zum Schutz vor Überträgerinsekten bleiben ebenfalls bestehen, insbesondere die Bekämpfung von Insekten, die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen sowie die Beschränkung des Zugangs zu den Tieren auf unbedingt erforderliche Personen
Finanzielle Aspekte
Wie sieht es mit den anfallenden Kosten aus?
Die Kosten für die Impfung werden vollständig von den Veterinärbehörden übernommen. Eventuelle Tierverluste aufgrund der Krankheit werden vom Kanton entschädigt.
Nicht entschädigt werden hingegen:
- der zusätzliche Arbeitsaufwand der Tierhalter
- die Kosten, die durch Schutz- und Beschränkungsmassnahmen entstehen.
Für Fragen zu Landwirtschafts-Subventionen ist die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft zuständig.