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Massnahmen

Einreichung eines Projekts für eine Eingliederungsmassnahme oder eines Antrags auf Anerkennung

Die folgenden Informationen richten sich an Personen oder Organisationen, die bei der kantonalen Dienststelle für Sozialwesen (DSW) ein neues Projekt einreichen, eine neue soziale, sozialberufliche oder berufliche Eingliederungsmassnahme vorschlagen oder sich als Anbieter von Eingliederungsmassnahmen anerkennen lassen möchten.

1. Eingabe eines Antrags

Personen oder Organisationen, die einen Antrag einreichen möchten, nehmen bitte über die E-Mail-Adresse sas-catalogue-mesures@admin.vs.ch mit der Arbeitsgruppe der DSW Kontakt auf. Die Arbeitsgruppe ist dafür zuständig, Eingliederungsmassnahmen und deren Durchführbarkeit zu prüfen.

In einem 2. Schritt erhalten die Personen oder Organisationen den Link zu einem Online-Fragebogen zugestellt, der die formelle Grundlage des Antrags bildet. Der Fragebogen muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreicht werden.

2. Behandlung des Antrags

Die Person oder Organisation, die den Fragebogen einreicht, erhält eine Eingangsbestätigung.
Die Arbeitsgruppe prüft dann alle zulässigen Anträge und gibt eine positive oder negative Vormeinung dazu ab. Bei der Prüfung stehen die Relevanz des Projekts, die Übereinstimmung mit den Eingliederungszielen, die Durchführbarkeit und der Bezug zu bestehenden Massnahmen im Fokus.
Bei Dossiers, die unvollständig sind oder nicht den Vorgaben entsprechen, behält sich die DSW das Recht vor, zusätzliche Informationen anzufordern oder auf den Antrag nicht einzutreten.

3. Entscheid

Der – positive oder negative – Entscheid wird von der Direktion der DSW gefällt und den Antragstellenden, die den Fragebogen ausgefüllt haben, schriftlich mitgeteilt. Dabei gilt folgender Zeitplan:

  • Juni für die zwischen dem 1. Dezember und 31. März eingereichten Anträge
  • Oktober für die zwischen dem 1. April und 31. Juli eingereichten Anträge
  • Februar für die zwischen dem 1. August und 30. November eingereichten Anträge

Ausserhalb dieser Zeiten fällt das Gremium keine Entscheidungen.

Die Arbeitsgruppe der DSW steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank an dieser Stelle für Ihr Interesse, bei der Weiterentwicklung und Stärkung des Leistungsangebots für unsere Begünstigten mitzuwirken.

Dokumente

Massnahmenkatalog für die soziale, sozialberufliche und berufliche Eingliederung (Anhang 2)

1. Durchlässigkeit GES – BMAG

2. Beruflicher Eingliederungsauftrag

3. Soziale Eingliederungsvereinbarung

4. Theoretische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

5. Kombinierte Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

6. Beurteilung der Ausbildungsfähigkeit

7. Praktikum der aktiven sozialen Eingliederung

8. Praktikum

9. Praktikum mit Attest

10. Finanzierung der Arbeitgeberlasten

11. Der soziale Einarbeitungszuschuss

12. Nachbetreuung

13. Kurs

14. Soziale Begleitung während einer Massnahme im Uebergang 1

15. Soziale Begleitung nach einer Massnahme im Uebergang 1

16. Coaching junger Erwachsener in Schwierigkeiten

17. Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)

18. Spezifische Projekte

Abrechnung für die sozialen Eingliederungsmassnahmen GES

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