Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Über uns

Das Gesetz über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) sowie die dazugehörige Verordnung (VRIMB) sind seit dem 1. Januar 2022 im Kanton Wallis in Kraft.

Das GRIMB hat eine Fachstelle geschaffen, das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BMmB).

Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, die Gleichstellung zu fördern und die Inklusion zu unterstützen. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht jeder Person, unabhängig von ihrer Behinderung, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Das GRIMB setzt die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) um. Diese Konvention ist seit 2014 in der Schweiz in Kraft. Gemäss der UNO-BRK entsteht Behinderung durch die Wechselwirkung zwischen Menschen mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Gesellschaft.

Diese Barrieren können Verhaltensweisen oder Hindernisse in der Umwelt sein.

Sie verhindern eine vollständige und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.

Eine inklusive Gesellschaft ist daher eine gemeinsame Verantwortung.

Rollen und Aufgaben:

  • Sensibilisierung für die Gesetze, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen.
  • Regelmässige Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Behörden, Trägern von kantonaler oder kommunaler Aufgaben und Anbieter öffentlich zugänglicher Leistungen, Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen.
  • Beratung von Behörden und Dienstleister in behindertenspezifischen Angelegenheiten.
  • Unterstützung der staatlichen Stellen bei der Anpassung ihrer Gesetze und Vorschriften, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen.
  • Vorschläge an den Staatsrat zu Prioritäten für Massnahmen zur Verbesserung der Inklusion auf kantonaler Ebene.
  • Information von Menschen mit Behinderungen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können.

Das Büro ist nicht:

  • Eine Entscheidungsinstanz. Das Büro kann lediglich Empfehlungen an die Departemente, Gemeinden oder den Staatsrat richten.
  • Ein individueller Rechtsschutzdienst. Wer Ungleichbehandlung erfährt, muss sich an die zuständige Verwaltungsbehörde oder das zuständige Gericht wenden. Das BMmB verweist auf spezialisierte Rechtsberatungsstellen.
  • Eine Finanzierungsstelle. Das Büro finanziert keine Projekte oder Massnahmen zur Förderung der Inklusion, sondern gibt Empfehlungen für bewährte Praktiken zur Kostenoptimierung.