Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Über uns
Das Gesetz über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) sowie die dazugehörige Verordnung (VRIMB) sind seit dem 1. Januar 2022 im Kanton Wallis in Kraft.
Das GRIMB hat eine Fachstelle geschaffen, das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BMmB).
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, die Gleichstellung zu fördern und die Inklusion zu unterstützen. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht jeder Person, unabhängig von ihrer Behinderung, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das GRIMB setzt die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) um. Diese Konvention ist seit 2014 in der Schweiz in Kraft. Gemäss der UNO-BRK entsteht Behinderung durch die Wechselwirkung zwischen Menschen mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Gesellschaft.
Diese Barrieren können Verhaltensweisen oder Hindernisse in der Umwelt sein.
Sie verhindern eine vollständige und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.
Eine inklusive Gesellschaft ist daher eine gemeinsame Verantwortung.
Rollen und Aufgaben:
- Sensibilisierung für die Gesetze, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen.
- Regelmässige Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Behörden, Trägern von kantonaler oder kommunaler Aufgaben und Anbieter öffentlich zugänglicher Leistungen, Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen.
- Beratung von Behörden und Dienstleister in behindertenspezifischen Angelegenheiten.
- Unterstützung der staatlichen Stellen bei der Anpassung ihrer Gesetze und Vorschriften, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen.
- Vorschläge an den Staatsrat zu Prioritäten für Massnahmen zur Verbesserung der Inklusion auf kantonaler Ebene.
- Information von Menschen mit Behinderungen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können.
Das Büro ist nicht:
- Eine Entscheidungsinstanz. Das Büro kann lediglich Empfehlungen an die Departemente, Gemeinden oder den Staatsrat richten.
- Ein individueller Rechtsschutzdienst. Wer Ungleichbehandlung erfährt, muss sich an die zuständige Verwaltungsbehörde oder das zuständige Gericht wenden. Das BMmB verweist auf spezialisierte Rechtsberatungsstellen.
- Eine Finanzierungsstelle. Das Büro finanziert keine Projekte oder Massnahmen zur Förderung der Inklusion, sondern gibt Empfehlungen für bewährte Praktiken zur Kostenoptimierung.
Kontakt
Avenue de la Gare 23
1950 Sitten
027 606 11 10
Viviane Bérod Pinho, Verantwortliche
Priska Escher, Spezialisierte Mitarbeiterin
Links
- Dachverband der Walliser Organisationen von Menschen mit Behinderungen Forum Handicap Valais-Wallis (Externer Link)
- AVIP - Walliser Vereinigung der Institutionen für Menschen in Schwierigkeiten (Externer Link)
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB (Externer Link)
- Behindertenpolitik - SODK (Externer Link)
- Zukunft Inklusion, Kanton Wallis (Externer Link)
Tätigkeitsbericht
Rechtsgrundlagen
Kanton Wallis
- GRIMB (Externer Link)
- GRIMB in leichter Sprache und barrierefreies PDF (Download)
- Broschüre GRIMB in leichter Sprache und barrierefreies PDF (Download)
- VRIMB (Externer Link)
Schweiz
- BehiG (Externer Link)
- BehiG in leichter Sprache (Download)
- BehiG barrierefreies PDF (Download)
- BehiV (Externer Link)
- BehiV barrierefreies PDF (Download)
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Externer Link)
- Sozialversicherungen in Gebärdensprache (Externer Link)
- Sozialversicherungen in leichter Sprache (Externer Link)
