Pilotprojekt «Individueller Begleitplan»
Worum geht es?
Der Kanton Wallis will einen Fragebogen mit Personen testen, die im Alltag auf Begleitung angewiesen sind. Diese Personen benötigen Begleitung, weil sie mit einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder in sehr prekären Verhältnissen leben.
Ziel des Fragebogens ist es, dass die Personen ihren Begleitbedarf selber wählen können, um ihre Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu stärken.
Dies geschieht mit Hilfe eines speziellen Instruments, das der Kanton Wallis entwickelt.
Das Instrument orientiert sich am Individuellen Hilfeplan (IHP), der 2003 in Deutschland entwickelt wurde und derzeit in neun Kantonen der Schweiz (Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zug, St. Gallen, Aargau, Luzern, Bern, Thurgau und Zürich) eingeführt wurde oder gerade eingeführt wird. Basierend auf dem biopsychosozialen Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) – das Behinderung als Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen Gesundheitszustand, Aktivitäten, Teilhabe und physischem und sozialem Umfeld definiert – verfügt das Instrument über eine solide wissenschaftliche Anerkennung.
Eine Besonderheit dieses Instruments ist, dass es individuelle Bedürfnisse und Wünsche erfasst. Die zu deren Umsetzung erforderlichen Begleitmassnahmen (ambulante oder stationäre Leistungen) werden anschliessend festgelegt und in Anzahl der zu erbringenden Stunden umgerechnet.
IHP ist somit ein Instrument, das den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt und mit den Postulaten der UN-Behindertenrechtskonvention wie Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Inklusion vereinbar ist.
Bevor der Kanton Wallis über die Einführung dieses Instruments im gesamten Kanton entscheidet, möchte er es zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts testen.
Dieses Instrument heisst «individueller Begleitplan», abgekürzt IBP.
Nach Abschluss des Pilotprojekts werden die Ergebnisse den politischen Behörden zur Bestätigung vorgelegt.
Im Falle einer Validierung wird das kantonale Begleitungsangebot für betroffene Menschen auf Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung ausgerichtet sein, und zwar wie folgt:
- Einführung eines Verfahrens zur Bedarfsermittlung, das die Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Personen fördert, auch bei der Wahl ihrer Begleitung.
- Einführung einer auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Finanzierung (personenbezogene Finanzierung im ambulanten Bereich und gemischte Finanzierung im stationären Bereich), um die Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung zu stärken.
Zeitplan des Pilotprojekts
Der Test wird etwa ein Jahr lang dauern, von Januar 2026 bis Herbst 2026, und umfasst folgende Etappen:
| Januar 2026 | Schulungs- und Informationsphase Die teilnehmenden Personen erhalten Informationen über ihre Rolle in diesem Pilotprojekt. |
| Januar 2026 bis Oktober 2026 | Ausfüllen des Fragebogens In mehreren Teilphasen füllen die betroffenen Personen mit oder ohne Hilfe der Beratungspersonen den Fragebogen aus. Die verschiedenen Phasen sollen es dem Projektteam ermöglichen, den Fragebogen oder das Verfahren bei Bedarf anzupassen. |
| September 2026 bis Oktober 2026 | Feedback Die teilnehmenden Personen berichten dem Projektteam von ihren Erfahrungen und den Stärken und Schwächen, die sie festgestellt haben. |
Ziele des Pilotprojektes
Wir testen einen ersten Prototyp des zukünftigen Instruments. Wir möchten wissen, ob es so funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Dieser Test wird zeigen, ob und welche Änderungen wir vornehmen müssen. Das fertige Instrument kann anschliessend noch alle möglichen Änderungen erfahren. Das ist das Ziel dieses Tests.
Über uns
Unter der Leitung von Gaétan Debons, Leiter der Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB), besteht das Projektteam aus:
- Loreleï Michel, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin, KFBB
- Andy Mathier, wirtschaftlicher Mitarbeiter, KFBB
- Sarah Rommel, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Forschungsinstitut der HES-SO Valais Wallis
Das Projektteam wird von einer Begleitgruppe aus Interessengruppen (betroffene Menschen, Interessensvertretungen, Institutionen, pflegende Angehörige, Experten usw.) unterstützt. Die Aufgabe dieser Gruppe besteht darin, das Projektteam während der gesamten Projektdauer mit ihrem Fachwissen zu beraten.
Kontakt
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
1950 Sitten
Wer kann teilnehmen?
Sie sind eine betroffene Person
Worum geht es?
Der Kanton Wallis will einen Fragebogen mit Personen testen, die im Alltag auf Begleitung angewiesen sind. Diese Personen benötigen Begleitung, weil sie mit einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder in sehr prekären Verhältnissen leben.
Ziel des Fragebogens ist es, dass die Personen ihren Begleitbedarf selber wählen können, um ihre Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu stärken.
Dies geschieht mit Hilfe eines speziell für diesen Zweck entworfenen Instruments. Der Kanton Wallis entwickelt dieses Instrument.
Bevor entschieden wird, ob es im gesamten Kanton eingeführt werden soll, möchte er es zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts mit Ihnen testen!
Dieses Instrument heisst «individueller Begleitplan», abgekürzt IBP.
Was wird getestet?
Wir testen einen ersten Prototyp des zukünftigen Instruments. Wir möchten wissen, ob es so funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Dieser Test wird zeigen, ob und welche Änderungen wir vornehmen müssen. Das ist das Ziel dieses Tests.
Wenn Sie teilnehmen, begeben Sie sich mit uns auf einen „Testflug”. Das bedeutet, dass wir dieses Instrument in Ihrer Lebenssituation testen. Wir schauen uns an: Ist die Struktur an Ihre Lebenssituation angepasst? Was ist klar, was ist weniger klar? Wie können wir die Funktionalität des Instruments und des Verfahrens optimieren?
Sie können das Formular alleine oder zusammen mit Vertrauenspersonen Ihrer Wahl ausfüllen.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Tests für Fragen zur Verfügung.
Wer kann mich unterstützen?
Zwei Arten von Personen können Sie während des Pilotprojekts unterstützen:
- Vertrauensperson: Dies kann ein Freund, ein Verwandter, ein Nachbar oder eine Fachperson aus einer Beratungsstelle oder einem Verband sein, der eine Ressource und eine Stütze für die betroffene Person darstellt. Im Gegensatz zu einer Person aus dem Begleitumfeld kennt die Vertrauensperson die Begleitbedürfnisse nicht und übernimmt nicht unbedingt einen Teil der Begleitung.
- Person aus dem Begleitumfeld: Dies kann ein pflegender Angehöriger oder ein Fachmann aus dem Begleitumfeld sein. Im Gegensatz zur Vertrauensperson kennt die Person aus dem begleitenden Umfeld die Begleitbedürfnisse der Person und übernimmt selbst einen Teil der Begleitung. Eine Person aus dem Begleitumfeld kann auch eine Vertrauensperson sein.
Was sind die Teilnahmevoraussetzungen?
Wir suchen 40 betroffene Personen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie leben mit einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder in grosser sozialer Prekarität.
- Sie benötigen Begleitung in Ihrem Alltag. Beispielsweise werden Sie derzeit von einer Einrichtung oder zu Hause von einem Angehörigen oder Fachpersonal begleitet.
- Sie leben im Kanton Wallis.
- Sie möchten sich Gehör verschaffen und zur Verbesserung der Begleitmassnahmen für betroffene Personen beitragen.
Die für diesen Test erforderliche Zeit kann sehr unterschiedlich sein: Wir schätzen sie auf etwa 6 Stunden, in mehreren Sitzungen.
Was sind Ihre Vorteile bei einer Teilnahme?
- Sie haben die Möglichkeit, ein Instrument zur Förderung von Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Inklusion vorab zu testen.
- Durch Ihre Teilnahme können Sie Ihre Meinung zur Entwicklung eines neuen Instruments äussern, mit dem Sie Begleitleistungen in Anspruch nehmen können, und dessen Weiterentwicklung beeinflussen.
- Sie erhalten einen Geschenkgutschein.
Wichtig: Das Pilotprojekt ist auf 40 Personen begrenzt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt so, dass eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Arten von Behinderungen gewährleistet ist.
Wie sieht der Ablauf des Pilotprojekts aus?
Der Test wird in den folgenden Schritten durchgeführt:
Informationsgespräch
In einem Informationsgespräch werden Ihnen der Ablauf des Tests, der Datenschutz und die Teilnahmebedingungen erläutert. Wir stehen Ihnen für alle Ihre Fragen zur Verfügung. Hier können Sie sich entscheiden, ob Sie am Test teilnehmen möchten oder nicht.
Ausfüllen des Fragebogens
Sie füllen den Fragebogen aus. Sie können dies alleine, mit Unterstützung einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle tun. Sie können dies in einem oder mehreren Durchgängen tun. Die Dauer variiert von Person zu Person, beträgt aber in der Regel zwischen 2 und 4 Stunden.
Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, stehen Sie dem für die Überprüfung der Fragebögen zuständigen Dienst zur Verfügung, um dessen Fragen telefonisch oder bei einem Termin zu beantworten.
Feedback
Sie berichten uns von Ihren Erfahrungen und den Stärken und Schwächen, die Sie festgestellt haben.
Wichtige Hinweise
Das Pilotprojekt ist ein Test, um die Möglichkeit eines neuen kantonalen Verfahrens zu prüfen. Es ist unabhängig und hat keinerlei Auswirkungen auf Vereinbarungen, die Sie bereits mit Dienstleistern, anderen Projekten oder der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) getroffen haben.
Alle während des Tests bereitgestellten Informationen, ob schriftlich oder mündlich, bleiben das ausschliessliche Eigentum des IBP-Pilotprojektteams. Sie werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben – auch nicht an andere kantonale Behörden oder Dienste. Der Schutz Ihrer Person ist jederzeit gewährleistet.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Pilotprojekts weder die Umsetzung des Verfahrens in der Zukunft garantiert noch einer gültigen Bedarfsabklärung entspricht. Es gibt jedoch Hinweise darauf, wie ein inklusives, freies und selbstbestimmtes Verfahren aussehen könnte.
Wie geht es weiter?
Möchten Sie das Instrument testen und an der Entwicklung eines neuen kantonalen Verfahrens mitwirken? Oder haben Sie Fragen zum Verfahren? Möchten Sie mehr erfahren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Bei Interesse vereinbaren wir mit Ihnen ein Informationsgespräch und klären mit Ihnen die genauen Details des Tests und Ihre mögliche Rolle.
Anmeldung zum Pilotprojekt
Melden Sie sich hier an!
Dokumente
Sie sind Fachkraft in einer Beratungsstelle
Worum geht es?
Der Kanton Wallis will einen Fragebogen mit Personen testen, die im Alltag auf Begleitung angewiesen sind. Diese Personen benötigen Begleitung, weil sie mit einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder in sehr prekären Verhältnissen leben.
Ziel des Fragebogens ist es, dass die Personen ihren Begleitbedarf selber wählen können, um ihre Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu stärken.
Dies geschieht mit Hilfe eines speziell für diesen Zweck entworfenen Instruments. Der Kanton Wallis entwickelt dieses Instrument.
Bevor entschieden wird, ob es im gesamten Kanton eingeführt werden soll, möchte er es zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts mit Ihnen testen!
Dieses Instrument heisst «individueller Begleitplan», abgekürzt IBP.
Was wird getestet?
Wir testen einen ersten Prototyp des zukünftigen Instruments. Wir möchten wissen, ob es so funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Dieser Test wird zeigen, ob und welche Änderungen wir vornehmen müssen. Das ist das Ziel dieses Tests.
Wenn Sie als Fachkraft einer Beratungsstelle teilnehmen, begeben Sie sich mit uns auf einen „Testflug“. Das bedeutet, dass Sie den betroffenen Personen, die dies wünschen, beim Ausfüllen dieses Instruments zur Seite stehen.
Wir testen dieses Instrument in der Lebenssituation der von Ihnen begleiteten betroffenen Person. Wir schauen: Ist die Struktur an die Lebenssituation der betroffenen Person angepasst? Was ist klar, was ist weniger klar? Wie können wir die Funktionalität des Instruments und des Verfahrens optimieren?
Das Pilotprojektteam steht Ihnen während des gesamten Tests für Fragen zur Verfügung.
Wer kann betroffene Menschen unterstützen?
Zwei Arten von Personen können die betroffene Person während des Pilotprojekts unterstützen:
-
Vertrauensperson: Dies kann ein Freund, ein Verwandter, ein Nachbar oder eine Fachperson aus einem Beratungszentrum oder einem Verband sein, der eine Ressource und eine Stütze für die betroffene Person darstellt. Im Gegensatz zu einer Person aus dem Begleitumfeld kennt die Vertrauensperson die Begleitbedürfnisse nicht und übernimmt nicht unbedingt einen Teil der Begleitung.
-
Person aus dem Begleitumfeld: Dies kann ein pflegender Angehöriger oder eine Fachkraft aus dem Begleitumfeld sein. Im Gegensatz zur Vertrauensperson kennt die Person aus dem begleitenden Umfeld die Begleitbedürfnisse der Person und übernimmt selbst einen Teil der Begleitung. Eine Person aus dem Begleitumfeld kann auch eine Vertrauensperson sein.
Was sind die Teilnahmevoraussetzungen?
Der Kanton Wallis hat verschiedene Personen aus unterschiedlichen Beratungsstellen ausgewählt, um an dem Pilotprojekt teilzunehmen. Diese Personen wurden speziell geschult.
Wer sind die Fachleute der Beratungsstelle?
Liste der für das Pilotprojekt anerkannten Beratungsstellen
Wie sieht der Ablauf des Pilotprojekts aus?
Der Test wird etwa ein Jahr lang dauern, von Januar 2026 bis Herbst 2026, und folgende Phasen umfassen:
| Januar 2026 | Schulungs- und Informationsphase Sie erhalten Informationen über die Beratungsstelle und entwickeln gemeinsam mit anderen Teilnehmern der Beratungsstellen ein umfassendes Verständnis Ihrer Rolle in diesem Pilotprojekt. |
| Februar 2026 bis Oktober 2026 | Remplissage du questionnaire Sie begleiten die am Test teilnehmenden betroffenen Personen beim Ausfüllen des Fragebogens in verschiedenen Phasen (Phase 1, Phase 2 und Phase 3). Die verschiedenen Phasen sollen uns ermöglichen, den Fragebogen oder das Verfahren bei Bedarf anzupassen. |
| September 2026 bis Oktober 2026 | Feedback Sie berichten uns von Ihren Erfahrungen und den Stärken und Schwächen, die Sie festgestellt haben. |
Wichtige Hinweise
Das Pilotprojekt ist ein Test, um die Möglichkeit eines neuen kantonalen Verfahrens zu prüfen. Es ist unabhängig und hat keinen Einfluss auf Vereinbarungen, die betroffene Personen bereits mit Dienstleistern, anderen Projekten oder der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) getroffen haben.
Alle während des Tests bereitgestellten Informationen, ob schriftlich oder mündlich, werden vom Pilotprojektteam vertraulich behandelt. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich ebenfalls bereit, alle Informationen, die Ihnen von betroffenen Personen oder anderen beteiligten Personen zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Pilotprojekts weder die Umsetzung des Verfahrens in der Zukunft garantiert noch einer gültigen Bedarfsermittlung entspricht. Es gibt natürlich Hinweise darauf, wie ein inklusives, freies und selbstbestimmtes Verfahren aussehen könnte.
Wie geht es weiter?
Haben Sie Fragen zum Verfahren? Möchten Sie mehr erfahren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Dokumente
Informationsblatt - Beratungsstellen
Liste der für das Pilotprojekt anerkannten Beratungsstellen
Sie sind ein Angehöriger
Worum geht es?
Der Kanton Wallis will einen Fragebogen mit Personen testen, die im Alltag auf Begleitung angewiesen sind. Diese Personen benötigen Begleitung, weil sie mit einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder in sehr prekären Verhältnissen leben.
Ziel des Fragebogens ist es, dass die Personen ihren Begleitbedarf selber wählen können, um ihre Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu stärken.
Dies geschieht mit Hilfe eines speziell für diesen Zweck entworfenen Instruments. Der Kanton Wallis entwickelt dieses Instrument.
Bevor entschieden wird, ob es im gesamten Kanton eingeführt werden soll, möchte er es zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts mit Ihnen testen!
Dieses Instrument heisst «individueller Begleitplan», abgekürzt IBP.
Was wird getestet?
Wir testen einen ersten Prototyp des zukünftigen Instruments. Wir möchten wissen, ob es so funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Dieser Test wird zeigen, ob wir Änderungen vornehmen müssen und wenn ja, welche. Das ist das Ziel dieses Tests.
Wir testen dieses Instrument in der Lebenssituation der betroffenen Personen, die Sie begleiten. Wir prüfen: Ist die Struktur an die Lebenssituation der betroffenen Person angepasst? Was ist klar, was ist weniger klar? Wie können wir die Funktionalität des Instruments und des Verfahrens optimieren?
Das Pilotprojektteam steht Ihnen während des gesamten Tests für Fragen zur Verfügung.
Welche Rolle spielen Sie als Angehöriger?
Als Angehöriger können Sie zwei verschiedene Rollen übernehmen:
- Vertrauensperson: Sie sind eine Ressource, eine Stütze für die betroffene Person während des gesamten Pilotprojekts. Sie helfen der betroffenen Person beim Ausfüllen des Fragebogens, geben aber keine eigene Meinung ab. Im Gegensatz zu einer Person aus dem Begleitumfeld kennt die Vertrauensperson die Begleitbedürfnisse nicht und übernimmt nicht unbedingt einen Teil der Begleitung.
- Begleitperson: Im Gegensatz zur Vertrauensperson kennt die Begleitperson die Begleitbedürfnisse der Person und übernimmt selbst einen Teil der Begleitung. Deshalb können Sie den Fragebogen mit der ergänzenden Sichtweise ausfüllen.
Was sind die Teilnahmevoraussetzungen?
Als Angehöriger können Sie von einer betroffenen Person auf dieses Pilotprojekt angesprochen werden.
Sie kann Sie ersuchen als:
- Vertrauensperson: Sie unterstützen sie beim Ausfüllen der Fragen.
- Fachkraft aus ihrem Begleitumfeld: Sie geben eine ergänzende Stellungnahme zu ihren Antworten ab.
Der Kanton hat keine bestimmten Personen ausgewählt, um der betroffenen Person die freie Wahl zu lassen.
Ihre Teilnahme erfolgt daher nur auf Wunsch einer betroffenen Person und auf freiwilliger Basis.
Welche Vorteile haben Sie durch Ihre Teilnahme?
- Sie haben die Möglichkeit, eine betroffene Person dabei zu unterstützen, ein Instrument zu testen, das Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Inklusion fördern soll.
- Durch Ihre Teilnahme ermöglichen Sie der betroffenen Person ihre Meinung zur Entwicklung eines neuen Instruments zu äussern, mit dem sie Begleitleistungen in Anspruch nehmen und dessen Weiterentwicklung beeinflussen kann.
Was sind die verschiedenen Phasen des Pilotprojekts?
Informationsgespräch
In einem Informationsgespräch werden der betroffenen Person der Ablauf des Tests, der Datenschutz und die Teilnahmebedingungen erläutert. Wir stehen ihr auch für alle ihre Fragen zur Verfügung. Hier kann sie sich entscheiden, ob sie am Test teilnehmen möchte oder nicht.
Ausfüllen des Fragebogens
Hier unterstützen Sie die betroffene Person beim Ausfüllen des Fragebogens, indem Sie ihr entweder bei der Angabe ihrer Meinung helfen (Vertrauensperson) oder eine ergänzende Sichtweise einbringen, da Sie ihre Begleitbedürfnisse kennen (Person aus dem Begleitumfeld). Die Dauer variiert von Person zu Person, beträgt jedoch etwa 2 bis 4 Stunden.
Nach dem Ausfüllen des Fragebogens steht die betroffene Person dem für die Überprüfung der Fragebögen zuständigen Dienst zur Verfügung, um dessen Fragen telefonisch oder bei einem Termin zu beantworten.
Feedback
Sie unterstützen die betroffene Person dabei, uns ihre Erfahrungen, Stärken und Schwächen mitzuteilen.
Wichtige Hinweise
Das Pilotprojekt ist ein Test, um die Möglichkeit eines neuen kantonalen Verfahrens zu prüfen. Es ist unabhängig und hat keinen Einfluss auf Vereinbarungen, die betroffene Personen bereits mit Dienstleistern, anderen Projekten oder der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) getroffen haben.
Alle während des Tests bereitgestellten Informationen, ob schriftlich oder mündlich, werden vom Pilotprojektteam vertraulich behandelt. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich ebenfalls bereit, alle Informationen, die Ihnen von der betroffenen Person oder anderen beteiligten Personen zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Pilotprojekts weder die Umsetzung des Verfahrens in der Zukunft garantiert noch einer gültigen Bedarfsermittlung entspricht. Es gibt jedoch Hinweise darauf, wie ein inklusives, freies und selbstbestimmtes Verfahren aussehen könnte.
Wie geht es weiter?
Eine betroffene Person hat Sie gebeten, sie beim Testen des Instruments und bei der Entwicklung eines neuen kantonalen Verfahrens zu unterstützen? Oder haben Sie Fragen zum Verfahren? Möchten Sie mehr erfahren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Bei Interesse vereinbaren wir mit Ihnen ein Informationsgespräch und klären mit Ihnen die genauen Details des Tests und Ihre mögliche Rolle.
Sie sind eine Fachkraft aus dem Begleitumfeld
Worum geht es?
Der Kanton Wallis will einen Fragebogen mit Personen testen, die im Alltag auf Begleitung angewiesen sind. Diese Personen benötigen Begleitung, weil sie mit einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder in sehr prekären Verhältnissen leben.
Ziel des Fragebogens ist es, dass die Personen ihren Begleitbedarf selber wählen können, um ihre Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu stärken.
Dies geschieht mit Hilfe eines speziell für diesen Zweck entworfenen Instruments. Der Kanton Wallis entwickelt dieses Instrument.
Bevor entschieden wird, ob es im gesamten Kanton eingeführt werden soll, möchte er es zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts mit Ihnen testen!
Dieses Instrument heisst «individueller Begleitplan», abgekürzt IBP.
Was wird getestet?
Wir testen einen ersten Prototyp des zukünftigen Instruments. Wir möchten wissen, ob es so funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Dieser Test wird zeigen, ob wir Änderungen vornehmen müssen und wenn ja, welche. Das ist das Ziel dieses Tests.
Wir testen dieses Instrument in der Lebenssituation der betroffenen Personen, die Sie begleiten. Wir schauen uns an: Ist die Struktur an die Lebenssituation der betroffenen Person angepasst? Was ist klar, was ist weniger klar? Wie können wir die Funktionalität des Instruments und des Verfahrens optimieren?
Das Pilotprojektteam steht Ihnen während des gesamten Tests für Fragen zur Verfügung.
Was ist Ihre Rolle als begleitende Fachkraft?
Als begleitende Fachkraft können Sie zwei verschiedene Rollen übernehmen:
- Vertrauensperson: Sie sind eine Ressource, eine Stütze für die betroffene Person während des gesamten Pilotprojekts. Sie helfen der betroffenen Person beim Ausfüllen des Fragebogens, geben aber keine eigene Meinung ab. Im Gegensatz zu einer Person aus dem Begleitumfeld kennt die Vertrauensperson die Begleitbedürfnisse nicht und übernimmt nicht unbedingt einen Teil der Begleitung.
- Begleitperson: Im Gegensatz zur Vertrauensperson kennt die Begleitperson die Begleitbedürfnisse der Person und übernimmt selbst einen Teil der Begleitung. Deshalb können Sie den Fragebogen mit der ergänzenden Sichtweise ausfüllen.
Was sind die Teilnahmevoraussetzungen?
Als Fachkraft, die in einer Einrichtung oder einem Verband tätig ist, können Sie von einer betroffenen Person auf dieses Pilotprojekt angesprochen werden.
Sie kann Sie ersuchen als:
- Vertrauensperson: Sie unterstützen sie beim Ausfüllen der Fragen.
- Fachkraft aus ihrem Begleitumfeld: Sie geben eine ergänzende Stellungnahme zu ihren Antworten ab.
Der Kanton hat keine bestimmten Personen ausgewählt, um betroffene Personen die freie Wahl zu lassen.
Ihre Teilnahme erfolgt daher nur auf Wunsch einer betroffenen Person und auf freiwilliger Basis.
Was sind Ihre Vorteile bei einer Teilnahme?
- Sie haben die Möglichkeit, eine betroffene Person dabei zu unterstützen, ein Instrument zu testen, das Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Inklusion fördern soll.
- Durch Ihre Teilnahme ermöglichen Sie der betroffenen Person ihre Meinung zur Entwicklung eines neuen Instruments zu äussern, mit dem sie Begleitleistungen in Anspruch nehmen und dessen Weiterentwicklung beeinflussen kann.
Welche verschiedenen Phasen umfasst das Pilotprojekt?
Informationsgespräch
Es findet ein Informationsgespräch statt, um der betroffenen Person den Ablauf des Tests, den Datenschutz und die Teilnahmebedingungen zu erklären. Wir stehen ihr auch für alle Fragen zur Verfügung. Hier kann sie sich entscheiden, ob sie am Test teilnehmen möchte oder nicht.
Ausfüllen des Fragebogens
Hier unterstützen Sie die betroffene Person beim Ausfüllen des Fragebogens, indem Sie ihr entweder bei der Angabe ihrer Meinung helfen (Vertrauensperson) oder eine ergänzende Sichtweise einbringen, da Sie ihre Begleitbedürfnisse kennen (Person aus dem Begleitumfeld). Die Dauer variiert von Person zu Person, beträgt jedoch etwa 2 bis 4 Stunden.
Nach dem Ausfüllen des Fragebogens steht die betroffene Person dem für die Überprüfung der Fragebögen zuständigen Dienst zur Verfügung, um dessen Fragen telefonisch oder bei einem Termin zu beantworten.
Feedback
Sie unterstützen die betroffene Person dabei, uns ihre Erfahrungen, Stärken und Schwächen mitzuteilen.
Wichtige Hinweise
Das Pilotprojekt ist ein Test, um die Möglichkeit eines neuen kantonalen Verfahrens zu prüfen. Es ist unabhängig und hat keinen Einfluss auf Vereinbarungen, die betroffene Personen bereits mit Dienstleistern, anderen Projekten oder der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) getroffen haben.
Alle während des Tests bereitgestellten Informationen, ob schriftlich oder mündlich, werden vom Pilotprojektteam vertraulich behandelt. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich ebenfalls bereit, alle Informationen, die Ihnen von der betroffenen Person oder anderen beteiligten Personen zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Pilotprojekts weder die Umsetzung des Verfahrens in der Zukunft garantiert noch einer gültigen Bedarfsermittlung entspricht. Es gibt natürlich Hinweise darauf, wie ein inklusives, freies und selbstbestimmtes Verfahren aussehen könnte.
Wie geht es weiter?
Eine betroffene Person hat Sie gebeten, sie beim Testen des Instruments und bei der Entwicklung eines neuen kantonalen Verfahrens zu unterstützen? Oder haben Sie Fragen zum Verfahren? Möchten Sie mehr erfahren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Bei Interesse vereinbaren wir mit Ihnen ein Informationsgespräch und klären mit Ihnen die genauen Details des Tests und Ihre mögliche Rolle.
Kontakt
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
1950 Sitten
Fragen und Antworten
Ändern sich meine Leistungen, wenn ich am Pilotprojekt teilnehme?
Nein, Ihre Leistungen oder Leistungsvereinbarungen ändern sich nicht. Das Pilotprojekt ist ein Test, um die Möglichkeit eines neuen kantonalen Verfahrens zu prüfen. Es ist unabhängig und hat keinen Einfluss auf Vereinbarungen, die Sie bereits mit Dienstleistern, anderen Projekten oder der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) getroffen haben.
Welche betroffenen Personen können teilnehmen?
Wir suchen 40 betroffene Personen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie leben mit einer Behinderung, einer Suchterkrankung oder in grosser sozialer Prekarität.
- Sie benötigen Begleitung in Ihrem Alltag. Beispielsweise werden Sie derzeit von einer Einrichtung oder zu Hause von einem Angehörigen oder Fachpersonal begleitet.
- Sie leben im Kanton Wallis.
- Sie möchten sich Gehör verschaffen und zur Verbesserung der Begleitmassnahmen für betroffene Personen beitragen.
Wer kann mich während des Pilotprojekts begleiten oder unterstützen?
Zwei Arten von Personen können Sie während des Pilotprojekts unterstützen:
- Vertrauensperson: Dies kann ein Freund, ein Verwandter, ein Nachbar oder eine Fachperson aus einer Beratungsstelle oder einem Verein sein, der eine Ressource und eine Stütze für die betroffene Person darstellt. Im Gegensatz zu einer Person aus dem Begleitumfeld kennt die Vertrauensperson die Begleitbedürfnisse nicht und übernimmt nicht unbedingt einen Teil der Begleitung.
- Person aus dem Begleitumfeld: Dies kann ein pflegender Angehöriger oder eine Fachperson aus dem Begleitumfeld sein. Im Gegensatz zur Vertrauensperson kennt die Person aus dem begleitenden Umfeld die Begleitbedürfnisse der Person und übernimmt selbst einen Teil der Begleitung. Eine Person aus dem Begleitumfeld kann auch eine Vertrauensperson sein.
An welche Beratungsstellen kann ich mich wenden?
Der Kanton Wallis hat verschiedene Personen in verschiedenen Beratungsstellen ausgewählt, um am Pilotprojekt teilzunehmen. Diese Personen wurden speziell geschult. Ihre Kontaktdaten finden Sie auf diesem Dokument.
Ich arbeite in einer Einrichtung und möchte eine betroffene Person im Rahmen des Pilotprojekts begleiten. Was muss ich tun?
Wenn die betroffene Person am Pilotprojekt teilnehmen möchte und Sie um Unterstützung bittet, können Sie sie dabei begleiten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um sich für das Pilotprojekt anzumelden.
Ich bin ein Angehöriger und möchte eine betroffene Person bei der Teilnahme am Pilotprojekt begleiten. Was muss ich tun?
Wenn die betroffene Person an dem Pilotprojekt teilnehmen möchte und Sie um Unterstützung bittet, können Sie sie dabei begleiten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um sich für das Pilotprojekt anzumelden.
