Projekte und Veranstaltungen
Kantonaler Aktionsplan
Die Dienststelle für Sozialwesen ist über sein Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BMmB) vom Staatsrat beauftragt, einen kantonalen Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.
Dieser Aktionsplan soll Massnahmen festlegen, um die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sowie des kantonalen Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) im Wallis zu unterstützen.
Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Inklusion in allen Lebensbereichen zu stärken, sei es in Bildung, Arbeit, Kultur, Mobilität oder auch in der sozialen und politischen Teilhabe.
Zwei Menschen mit Behinderungen sind Mitglieder der Arbeitsgruppe, die für die Begleitung des Projekts verantwortlich ist. Eine Phase der öffentlichen Konsultation hat über zwei Treffen stattgefunden:
- Am 9. Oktober 2025 in Brig für das Oberwallis mit 44 Teilnehmenden
- Am 28. Oktober 2025 in Siders für das Unterwallis mit 75 Teilnehmenden
An diesen Treffen nahmen Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Fachpersonen sowie Mitarbeitende des Staates teil. Um die Beteiligung und den Dialog zu fördern, wurde die Methodik des «World Café» gewählt: In kleinen Gruppen an thematischen Tischen diskutierten die Teilnehmenden verschiedene Themen in einem Rahmen, der den Austausch begünstigte.
Diese Treffen stiessen auf grosses Interesse und eine aktive Beteiligung. Die Hochschule für Soziale Arbeit (HETS), die mit der Organisation der Treffen und der Moderation der Konsultationssitzungen beauftragt war, wird einen Synthesebericht erstellen. Dieser Bericht fasst die wichtigsten Ideen und Prioritäten aus den Diskussionen zusammen und richtet sich an die Arbeitsgruppe.
Inklusive Session im Grossen Rat
Der Artikel 29 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) fordert, sicherzustellen‚ dass Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte, insbesondere das Wahlrecht und das Recht, gewählt zu werden, auf der Grundlage der Gleichheit mit anderen zu garantieren.
Diese Verpflichtung wird bislang nicht eingehalten, und der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen spricht von Diskriminierung aufgrund von Behinderung.
Im Wallis sind bestimmte Menschen mit Behinderungen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch einen Vorsorgeauftrag vertreten werden, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dies betrifft rund 16'000 Personen in der Schweiz, davon etwa 1'000 im Wallis.
Die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen bedeutet:
- ihnen das Wahlrecht zu ermöglichen
- sie beim Erwerb der dafür notwendigen Kompetenzen zu begleiten
- ihre Inklusion in die Gesellschaft und in politische Parteien zu fördern.
Das Projekt einer inklusiven ausserordentlichen Session im Grossen Rat verfolgt mehrere Ziele:
- Menschen mit Behinderungen einen Platz im politischen Leben geben.
- ihr Selbstvertrauen stärken und sie ermutigen, sich politisch zu engagieren.
- Die Öffentlichkeit und die Behörden für politische Rechte für alle sensibilisieren.
- Vorurteile abbauen, insbesondere die Vorstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine politische Meinung haben.
- Ihre Stimmen hörbar machen, indem ihre spezifischen Problematiken und Bedürfnisse sichtbar gemacht werden – insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit von Informationen.
- Den Dialog zwischen den betroffenen Personen und den politischen Instanzen fördern.
Der Staatsrat hat die Dienststelle für Sozialwesen beauftragt, über das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen diese Session am 16. April 2026 erstmals im Wallis im Grossen Rat in Sitten zu organisieren. Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Grossratspräsidentin, Frau Patricia Constantin, dem Präsidenten des Staatsrates, Herrn Mathias Reynard, sowie dem Parlamentsdienst durchgeführt. Sie bringt Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie Menschen mit Behinderungen zusammen.
Das Programm und die Anmeldeformulare werden den vom Projekt betroffenen Personen zugeschickt. Die Plätze sind begrenzt.
Nationale Aktionstage «Zukunft Inklusion»
Die nationalen Aktionstage werden 2027 zurückkehren, getragen von neuen Aktionen, die darauf abzielen, die Inklusion und die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken.

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| Nationale Aktionstage Zukunft Inklusion 2024 (Video, 2 Min 40s) |
Im Jahr 2024 wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention , UNO-BRK) 10 Jahre alt und das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) 20 Jahre alt.
Aus diesem Grund fanden nationale Aktionstage
- in der ganzen Schweiz
- vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 statt.
Im Wallis hat das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Organisation dieser Tage mit einer Arbeitsgruppe zusammengearbeitet, in der Menschen mit und ohne Behinderungen vertreten waren. Wir danken den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihr Engagement und die Bereitstellung ihrer Kompetenzen, die zum Erfolg des Projekts beigetragen haben.
Mehr als 40 Aktionen wurden im Kanton Wallis angeboten. Wir bedanken uns bei den Aktionspartnern, die zum Erfolg dieser ersten Ausgabe von «Zukunft Inklusion» in unserem Kanton beigetragen haben.
Die Ziele der Aktionstage :
- Die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt machen
- Eine inklusivere Gesellschaft schaffen
- Menschen ermutigen, zusammenzuarbeiten, um Inklusion zu ermöglichen
- Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern
Kriterien für die Teilnahme :
- Ihre Aktion trägt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei
- Menschen mit Behinderungen sind im Fokus Ihrer Aktion
- Die Aktionen sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich

