Zugänglichkeit

Hindernisfreie Zugänglichkeit

Informationsveranstaltung über hindernisfreie Zugänglichkeit

Artikel 9 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention) besagt, dass die Staaten geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln sowie Informationen und Kommunikation zu gewährleisten.

Zugänglichkeit stellt somit eine wesentliche Voraussetzung für die volle Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben dar.

In diesem Zusammenhang hat das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BMmB) zwei Sensibilisierungs- und Informationsveranstaltungen für die Walliser Gemeinden organisiert. Für diese Ausgabe hat sich das Büro mit zwei Partnergemeinden zusammengeschlossen, um konkrete Beispiele für die Umsetzung der Zugänglichkeit zu zeigen:

  • Martinach mit dem Beispiel der Neugestaltung der Bahnhofstrasse am 11. September 2025
  • Visp mit dem Beispiel der Lonza Arena am 16. September 2025

Die Ziele der Veranstaltungen waren:

  • Sensibilisierung für die Herausforderungen der hindernisfreien Zugänglichkeit anhand von zwei konkreten Beispielen und praktischen Ateliers
  • Information der Teilnehmenden über die Änderungen der Richtlinien vom 28.10.1993 zuhanden der zuständigen Gemeinde- und Kantonsbehörden betreffend das behindertengerechte Bauen
  • Kenntnis guter Praktiken zur Erleichterung der Kommunikation mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen
  • Bereitstellung der notwendigen Informationen für die Umsetzung einer hindernisfreien Zugänglichkeit

Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, in praktischen Ateliers die Hindernisse zu erleben, denen Menschen mit Behinderungen im Alltag begegnen: indem sie sich im Rollstuhl fortbewegten, einen weissen Stock benutzten oder Hilfsmittel wie die Höranlagen testeten.

Die Ateliers wurden von Partnerorganisationen durchgeführt, die sich für die Förderung von Zugänglichkeit und Inklusion einsetzen:
Für das Unterwallis:

  • Procap Valais romand
  • Le Club en fauteuil roulant du Valais romand
  • La section valaisanne de la Fédération suisse des aveugles et malvoyants
  • La Société des sourds du Valais

Für das Oberwallis:

  • Procap Oberwallis
  • Rollstuhlclub Oberwallis
  • Schweizerischer Blindenbund – Regionalgruppe Wallis
  • Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte (IGGH)
  • SICHTBAR Brig