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Gebärdensprache
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Ein Video in Gebärdensprache übersetzen
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Good Practice für ein Video in Gebärdensprache
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Elemente, die dem Produktionsbüro zur Verfügung gestellt werden müssen
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Kontakte der Dienstleister
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Eine Sitzung in Gebärdensprache oder ergänzte Lautsprache übersetzen
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Good Practice für die Gebärdensprachen
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Kontakte der Anbieter
Gebärdensprache
Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache. Gehörlose Menschen pflegen als sprachliche Minderheit ihre Gemeinschaft und eine eigene Kultur. Die Deutschschweizerische Gebärdensprache (DSGS) und die Französische Gebärdensprache (LSF) sind eigene Sprachen mit eigener Grammatik und Wortschatz. Dasselbe gilt in der Schweiz auch für die Italienische Gebärdensprache (LIS).
Rund 10 000 gehörlose oder stark hörbehinderte Menschen nutzen in der Schweiz die Gebärdensprache. Für eine gehörlose Person ist die Schriftsprache eine Fremdsprache und daher schwer verständlich: Die Verdolmetschung in die Gebärdensprache gewährleistet, dass die Informationen verstanden werden.
Ein Video in Gebärdensprache übersetzen
Quelle: "Leitfaden - Gebärdensprache" auf der Internetseite Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).
Es ist wichtig, die Inhalte, die in Gebärdensprache übersetzt werden sollen, auszuwählen und zu priorisieren. Das Kapitel "Informationen auswählen, die zugänglich gemacht werden sollen" enthält Informationen, wie diese ausgewählt werden.
Wenn Sie ein Video in Gebärdensprache hochladen, ist es hilfreich, am Rande des Videos den Kontext zu erwähnen, in dem die Informationen in Gebärdensprache gegeben werden.
Good Practice für ein Video in Gebärdensprache
- Kurze Videos wählen (maximal 5 Minuten)
- Informieren Sie das Produktionsbüro über Zielgruppe, Zweck und den Kontext der wichtigen Informationen.
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Anbieter auf und geben Sie die Menge der zu übertragenden Inhalte, die betreffende Gebärdensprache sowie den geplanten Zeitrahmen an. Die Erstellung von Videos in Gebärdensprache ist zeitaufwendig.
- Beurteilen Sie die Erfahrung des Produktionsbüros in der Koordination von Übersetzungen in verschiedene Gebärdensprachen (Französisch und Deutsch für den Kanton Wallis).
- Möglichkeiten für Untertitelung, Tonspur und Audiodeskription oder Spoken Subtitels.
- Es ist kompliziert, Videos im Nachhinein zu bearbeiten. Es lohnt sich daher in die sorgfältige Auswahl und Ausarbeitung der Inhalte zu investieren – insbesondere in solche, die sich mittelfristig nicht ändern werden. Ändern sich Informationen (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Öffnungszeiten oder Ansprechpersonen), empfiehlt es sich, diese schriftlich unter oder neben dem Video anzugeben und nicht im Video selbst zu integrieren.
Elemente, die dem Produktionsbüro zur Verfügung gestellt werden müssen
- Ausgangssprache im Film (Geben Sie alle im Film verwendeten Sprachen an (falls mehrere vorhanden sind)).
- Zielsprache - in welcher Sprache sollen Audiodeskription, Untertitel und Gebärdensprache produziert werden?
- Gewünschtes Lieferdatum
- Originalvideo in MP4 (max. 3 GB - wenn möglich)
- Der Originaltext oder das Originalvideo (einschliesslich Untertiteln, falls vorhanden).
- Wünsche bezüglich des Designs des endgültigen Gebärdensprachvideos (Einblendungen, Logos, Hintergrund, etc.).
- Das Video in Gebärdensprache, mit oder ohne Untertitel. Wenn Untertitel enthalten sind, geben Sie an, wie sie erscheinen sollen: als Einblendung (erscheint für jeden) oder aktivierbar (kann je nach Benutzende aktiviert oder deaktiviert werden).
- Das Video in Gebärdensprache, mit oder ohne Spoken Subtitels (vorgelesene Untertitel für sehbehinderte Menschen).
Kontakte der Dienstleister
Produktionsbüros
Sie können das PDF „Leitfaden – Gebärdensprache“, in dem Dienstleister aufgeführt sind, die solche Leistungen anbieten, auf der Webseite „Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation“ des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) einsehen. Die im Leitfaden des EBGB aufgeführte Anbieterliste ist nicht abschliessend.
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht zudem für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Eine Sitzung in Gebärdensprache oder ergänzte Lautsprache übersetzen
Die Gebärdensprache richtet sich an gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Die ergänzte Lautsprache richtet sich an Menschen mit Hörbehinderung und ergänzt das Lippenlesen, da dieses allein nicht den Zugang zum gesamten Inhalt ermöglicht.
Um die Barrierefreiheit für gehörlose und hörgeschädigte Menschen zu gewährleisten, ist die Übersetzung in Gebärdensprache und - je nach Teilnehmerinnen und Teilnehmern - in ergänzte Lautsprache erforderlich. Es wird empfohlen, anzugeben, ob die Zugänglichkeit in Gebärdensprache oder in ergänzter Lautsprache gewährleistet ist oder gehörlosen und hörbehinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, ihren Bedarf an barrierefreier Kommunikation anzumelden.
Um die Leistung sicherzustellen, ist es notwendig, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher frühzeitig einzuplanen. Sollte keine betroffene Person teilnehmen, kann der Einsatz bei PROCOM bis spätestens 72 Stunden vor der Leistung kostenfrei storniert werden.
Good Practice für die Gebärdensprachen
- Um die Kosten zu senken, empfiehlt es sich bei der Buchung einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers über PROCOM gezielt nach einer Person mit Wohnsitz im Kanton Wallis zu fragen. Christine Gertschen (christine@mountime.ch). Es fallen dadurch tiefere Reisekosten an.
- Eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher hat nach 50 Minuten Dolmetschen Anspruch auf eine 10-minütige Pause. Bei einer zweistündigen Sitzung wird empfohlen, die Planung so anzupassen, dass durch eine Pause nur eine Dolmetscherperson erforderlich ist.
- Für Ton- und Bildaufnahmen bei Sitzungen benötigen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen das Einverständnis der Dolmetschenden.
- Sie organisieren das Dolmetschen in Gebärdensprache. Sie sollten dies mit dem entsprechenden Logo auf Ihren Flyern und Dokumenten kennzeichnen. So wissen die Menschen, dass sie willkommen sind. Die Logos können Sie auf der Seite Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) herunterladen.
Übersetzung in Gebärdensprache
Kontakte der Anbieter
PROCOM
PROCOM ist eine Stiftung, die Dolmetschdienste in französischer, deutscher und italienischer Gebärdensprache sowie weitere Dienstleistungen wie Videovermittlung anbietet. PROCOM ist vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) für bestimmte Leistungen im Rahmen des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) mandatiert.
Kontakte nach Sprache:
Deutsch: 055 511 11 60; dolmetschen@procom-deaf.ch
Französisch: 021 625 88 22; interprete@procom-deaf.ch
Italienisch: 091 745 27 55; interpreti@procom-deaf.ch
Preise: auf Anfrage
Dolmetschen - freiberufliche Dolmetschende
Es gibt freiberufliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem Verband organisiert sind und sowohl vor Ort als auch aus der Ferne (z. B. per Video) ergänzte Lautsprache anbieten (Französischsprachige Schweiz: Les interprètes — Interprètes LSF).
Diese Dolmetscherinnen und Dolmetscher können auch gehörlose Vermittlerinnen und Vermittler bei Gesprächen mit Personen mit Verständnisschwierigkeiten oder einer anderen Gebärdensprache (Migrantinnen und Migranten, Touristen mit medizinischen Notfällen usw.) hinzuziehen.
Preise: Tarifs — Interprètes LSF
Stiftung "A Capella"
Die Stiftung "A Capella" arbeitet an der sozialen, schulischen und beruflichen Inklusion hörgeschädigter Menschen mithilfe der ergänzten Lautsprache ELS.
Quelle: „Leitfaden – Gebärdensprache“ auf der Internetseite „Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation“ des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).
