Texte in einfacher Sprache verfassen
Der Inhalt von Websites muss gemäss dem eCH-0059-Standard in einer einfachen Sprache verfasst sein, um den Zugang für möglichst viele Nutzende zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Verwendung eines einfachen Vokabulars, klare Erklärungen für komplexe Begriffe und eine logische Struktur des Inhalts. Werden Abkürzungen verwendet sind diese mit einer klaren Definition zu versehen.
Die Bezeichnung "einfache Sprache" ist weder genau definiert noch geschützt. Es gibt mehrere Stufen der Vereinfachung, von denen zwei Hauptstufen vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen definiert werden.
Einfache Sprache (Französisch La langue facile à lire):
- Richtet sich an ein breites Publikum und fördert das Verständnis für jede und jeden.
- Sprachniveau B1
- Zielt darauf ab, die Sprache durch Vereinfachung des Wortschatzes und der grammatikalischen Strukturen klarer und zugänglicher zu machen.
Leichte Sprache (Französisch La langue facile à lire et à comprendre ou FALC)
- Richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Behinderungen, Leseschwierigkeiten, Sprachbarrieren oder Verständnisproblemen.
- Das Verständnisniveau liegt zwischen A1 und A2.
- Zielt darauf ab, Informationen sehr einfach darzustellen, mit einem begrenzten Wortschatz, kurzen Sätzen und einer übersichtlichen, klar gegliederten Darstellung.Die Leichte Sprache ist anspruchsvoller als die einfache Sprache, insbesondere weil eine Überprüfung der Texte durch betroffene Personen erforderlich ist und bestimmten Regeln folgt.
- Kontaktstellen für das Gegenlesen auf Französisch: CFJA, FOVAHM
- Kontaktstelle für das Gegenlese auf Deutsch: Schlosshotel Leuk
- Die Bezeichnung Leichte Sprache ist nicht geschützt.
Weitere Informationen zur Leichten Sprache finden Sie auf der Webseite Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).
Drei Möglichkeiten, um einen Text zu vereinfachen
Methode 1: Externe Stelle beauftragen
Auf der Webseite des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) finden Sie einen Leitfaden Leichte Sprache, in dem Stellen aufgeführt sind, die solche Dienste anbieten. Die Liste der im Leitfaden des EBGB aufgeführten Übersetzungsbüros ist nicht erschöpfend.
Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Kanton Wallis steht ebenfalls für Fragen oder weitere Kontakte zur Verfügung: bureau-ldiph@admin.vs.ch
Wenn Sie ein externes Büro beauftragen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Holen Sie mehrere Offerten ein und geben Sie dabei das gewünschte Sprachniveau und die Frist für die Abgabe des Dokuments in Leichter Sprache an. Die Kosten variieren je nach Anbieter, Zeichenzahl und Komplexität der Arbeit.
- Wenn der Text in Leichter Sprache wiedergegeben werden soll, sind die Kosten höher als bei einfacher Sprache, insbesondere weil ein Korrekturlesen durch betroffene Zielgruppen gefördert wird. Dieses Korrekturlesen kann von Menschen mit Behinderungen aus dem Kanton Wallis übernommen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unabhängige Übersetzungsbüros sind häufig wettbewerbsfähig in Bezug auf die Preise.
Methode 2: Verwendung einer Software zur Textvereinfachung (KI)
Einige Softwareprogramme können Texte auch vereinfachen, aber sie ersetzen die menschliche Leistung nicht. Ein menschliches Korrekturlesen ist daher unerlässlich.
Hier ist eine nicht erschöpfende Liste von Softwarelösungen zur Vereinfachung von Texten, von denen einige abonniert werden müssen:
- Capito: Software, die in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich entwickelt wurde, bietet eine qualitativ hochwertige Übersetzung und ermöglicht es, die Niveaustufen von Basistexten zu erkennen. Im Abonnement erhältlich.
- ChatGPT
- Copilot
- Yeschat
Methode 3: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intern ausbilden
Das Übersetzen in einfache Sprache erfordert eine Ausbildung. Es gibt verschiedene Angebote: Sensibilisierung, umfassende Schulungen, Workshops, Coaching etc.
Einige vom EBGB gelistete Büros bieten diese Art von Schulungen an. Sie können die Liste (deutsch und französisch) herunterladen, indem Sie den Leitfaden - Leichte Sprache auf der Webseite Hilfsmittel für barrierefreie digitale Kommunikation herunterladen.
Die Liste der im Leitfaden des EBGB aufgeführten Übersetzungsbüros ist nicht abschliessend. Für Fragen oder weitere Kontakte wenden Sie sich an das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: bureau-ldiph@admin.vs.ch
Good Practice
- Legen Sie die gewählte Methode entsprechend der Bedeutung des zu übersetzenden Textes für das Zielpublikum fest.
- Bei externen Aufträgen mehrere Kostenvoranschläge einholen.
- Geben Sie die gewünschte Frist für die Abgabe des Dokuments an.
- Geben Sie die gewünschte Vereinfachungsstufe an (A1, A2, B1 usw.) und nennen Sie Details zur Zielgruppe (alle oder speziell Menschen mit geistigen Behinderungen usw.).
- Stellen Sie das Originaldokument in der Standardversion zur Verfügung. Die vereinfachte Version ersetzt nicht den Originalinhalt. In der Kopfzeile des vereinfachten Dokuments vermerken: "Nur das Originaldokument ist verbindlich", "Erläuterungen" oder "Zusammenfassung". In jedem Fall sollte vor der Veröffentlichung eines Dokuments der "Leitfaden - Leichte Sprache (Kapitel "Verweis rechtlicher Gehalt", S. 6)" herangezogen werden, der auf der Webseite Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation des EBGB heruntergeladen werden kann. Siehe das Beispiel GRIMB in Leichter Sprache.
- Der Kanton Wallis empfiehlt, das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorgeschlagene Piktogramm Leichte Sprache
nur für Dokumente in Leichter Sprache zu verwenden, d.h. Sprachniveau A1/A2 für Menschen mit geistigen oder kognitiven Behinderungen.
- Für vereinfachte Dokumente im Sprachniveau B1 und höher sollte dieses Piktogramm nicht verwendet werden. Dieses Niveau sollte gemäss den gesetzlichen Grundlagen zum Standard werden.
Quelle: "Leitfaden - Leichte Sprache" auf der Seite Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).
