Praktikum während Ausbildung an der FMS

Die Schüler des 2. Jahres ihrer Ausbildung an der FMS müssen ein zweiwöchiges Praktikum und können dies im anderen Sprachteil des Kantons, in der Deutschschweiz oder im Tessin absolvieren.  

Die Schüler des 4. Jahres der Fachmaturität Gesundheit müssen ein 6-wöchiges Praktikum und können dies im anderen Sprachteil des Kantons, in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Europa absolvieren. (je nach festgelegten Daten)

Die Schüler des 4. Jahres der Fachmaturität Soziale Arbeit müssen ein 14-wöchiges Praktikum und können dies im anderen Sprachgebiet des Kantons, in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Europa absolvieren.  

Es können Zuschüsse von MOVETIA (Nationale Agentur für Mobilität und Austauschförderung) gewährt werden, wenn das Projekt bewilligt wird.

Das weitere Vorgehen:

  1. Sich auf die Liste beim Praktikumsbeauftragten der Schule einschreiben.
     
  2. Erstellen der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, eventuell Bewerbungs-E-Mail) in der Zielsprache.

Um Fördermittel von MOVETIA zu erhalten, muss Ihr Sprachpraktikum einen Bezug zu Ihrem Ausbildungsbereich oder Ihrem zukünftigen Berufsprojekt haben (auch wenn es sich um ein nicht fachspezifisches Praktikum handelt!).

  1. Selbstständig ein Unternehmen und gegebenenfalls eine Unterkunft suchen (wenden Sie sich bei Bedarf an das BSA). Für Auslandsaufenthalte: Bei Bedarf kann Kontakt zu einer Vermittlungsagentur aufgenommen werden (kostenpflichtig).
     
  2. Die Praktikumsvereinbarung gemäss Vorlage der Schule unterzeichnen, die eine Kopie an das BSA schickt anschliessend beantragt das BSA die Fördermittel bei Movetia.

In der Schweiz: NABB-Fördermittel mit einer Reisepauschale von CHF 120,00 und einer wöchentlichen Pauschale von
CHF 200,00.

In Europa: eine Reisepauschale von CHF 400,00 + eine degressive Tagespauschale je nach Land und Dauer.

  1. Sobald Zuschüsse bewilligt sind, füllen Sie das Formular vom BSA aus und senden Sie es per Post an das dieses zurück. Die Zuschüsse für Kurzpraktika (bis zu 4 Wochen) werden nach dem Praktikum ausgezahlt. Bei längeren Praktika zahlt das BSA 80 % zu Beginn des Praktikums und 20 % nach dem Praktikum (die Auszahlung kann bis zu 8 Wochen dauern).
  2. Füllen Sie die Allgemeinen Bedingungen aus und senden Sie diese per E-Mail an das BSA zurück.​​​​​​

Bei gesundheitlichen Problemen, die sich auf das Sprachpraktikum auswirken könnten, empfehlen wir Ihnen, das BSA zu benachrichtigen.

  1. Falls gewünscht, verfassen Sie den Praktikumsbericht auf Deutsch oder in der Zielsprache (nach Absprache mit der FMS).
  2. Füllen Sie am Ende des Praktikums die Praktikumsbilanz vom BSA aus.
  3. Auf Anfrage und mit Zustimmung des BSA nimmt der Schüler an Werbeaktivitäten wie Videos, Audios, schriftlichen und/oder persönlichen Erfahrungsberichten teil.

Das BSA behält sich das Recht vor, ein Treffen zu vereinbaren, um Ihre Eindrücke auszutauschen, und Sie um ein Video, Foto und/oder eine Audioaufnahme, einen schriftlichen und/oder mündlichen Erfahrungsbericht über Ihre Erfahrungen und Ihre Mobilität zu bitten.

  1. Sie erhalten eine Praktikumsbescheinigung.


Für Schüler der Handelsschule gehen Sie bitte unter der Seite "Lernende/Berufsausbildung".

 

Karin Hauser

Cindy Tenud

Mitarbeiterin in der Berufsbildung

cindy.tenud@admin.vs.ch
027 606 41 38
Dienstag Nachmittag von 13.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag Vormittag von 7.00 bis 14.00 Uhr per telefon erreichbar