Praktikum während Ausbildung an der FMS
Die Schüler im 2. Jahre ihrer Ausbildung an der FMS sind verpflichtet ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren. Sie können dies im anderen Sprachteil des Kantons, in der Deutschschweiz oder im Tessin durchführen.
Die Schüler des 4. Jahres der Fachmaturität Gesundheit sind verpflichtet ein 6-wöchiges Praktikum absolvieren. Sie können dies im anderen Sprachteil des Kantons, in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Europa durchführen (je nach festgelegten Daten).
Die Schüler des 4. Jahres der Fachmaturität Soziale Arbeit sind verpflichtet ein 14-wöchiges Praktikum absolvieren. Sie können dies im anderen Sprachgebiet des Kantons, in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Europa absolvieren.
Es können Zuschüsse von MOVETIA (nationale Agentur für Mobilität und Austauschförderung) gewährt werden, wenn das Projekt bewilligt wird.
Für Schüler der Handelsschule konsultieren Sie bitte "Lernende/Berufsausbildung".
Das weitere Vorgehen:
- Sich auf die Liste beim Praktikumsbeauftragten der Schule einschreiben.
- Erstellen der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, eventuell Bewerbungs-E-Mail) in der Zielsprache.
Um Fördermittel von MOVETIA zu erhalten, muss Ihr Sprachpraktikum einen Bezug zu Ihrem Ausbildungsbereich oder Ihrem zukünftigen Berufsprojekt haben; auch wenn es sich um ein nicht fachspezifisches Praktikum handelt.
- Selbstständig ein Unternehmen und gegebenenfalls eine Unterkunft suchen (wenden Sie sich bei Bedarf an das BSA). Für Auslandsaufenthalte kann bei Bedarf kann Kontakt zu einer Vermittlungsagentur aufgenommen werden (kostenpflichtig).
- Die Praktikumsvereinbarung gemäss Vorlage der Schule unterzeichnen, die eine Kopie an das BSA schickt. Anschliessend beantragt das BSA die Fördermittel bei Movetia.
In der Schweiz: NABB-Fördermittel mit einer Reisepauschale von CHF 120,00 und einer wöchentlichen Pauschale von
CHF 200,00.
In Europa: eine Reisepauschale von CHF 400,00 sowie eine degressive Tagespauschale je nach Land und Dauer.
- Sobald die Zuschüsse bewilligt sind füllen Sie das Formular vom BSA aus und senden Sie es per Post an dieses zurück. Die Zuschüsse für Kurzpraktika (bis zu 4 Wochen) werden nach dem Praktikum ausgezahlt. Bei längeren Praktika zahlt das BSA 80 % zu Beginn des Praktikums und 20 % nach dem Praktikum. Diese Auszahlung kann bis zu 8 Wochen dauern.
- Füllen Sie die Allgemeinen Bedingungen aus und senden Sie diese per E-Mail an das BSA zurück.
Bei gesundheitlichen Problemen, die sich auf das Sprachpraktikum auswirken könnten, empfehlen wir Ihnen, das BSA zu benachrichtigen.
- Falls gewünscht, verfassen Sie den Praktikumsbericht auf Deutsch oder in der Zielsprache (nach Absprache mit der FMS).
- Am Ende des Praktikums, bitten wir Sie das Formular für den Praktikumsbericht vom BSA auszufüllen.
- Auf Anfrage und mit Zustimmung des BSA nehmen die Schüler an Werbeaktivitäten wie Videos, Audios, schriftlichen und/oder persönlichen Erfahrungsberichten teil.
Das BSA behält sich das Recht vor, ein Treffen zu vereinbaren, um Ihre Eindrücke auszutauschen. Zudem werden Sie gebeten, die im Vorfeld vereinbarten Videos, Fotos und/oder eine Audioaufnahmen sowie Erfahrungsberichte einzureichen.
- Sie erhalten eine Praktikumsbescheinigung.
