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Abfall - Neuer kantonaler Plan

Die Kreislaufwirtschaft als Grundlage für die zukünftige Abfallbewirtschaftung im Wallis

Der Kanton Wallis verfügt über einen neuen kantonalen Abfall-bewirtschaftungsplan. Mithilfe von 13 Massnahmen, die auf den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft beruhen, will das Dokument die Produktions- und Konsumgewohnheiten grundlegend ändern, um die Entstehung von Abfällen zu begrenzen. Mehr als 50 Akteure aus den betroffenen Bereichen beteiligten sich aktiv an der Ausarbeitung dieses kantonalen Plans, der kürzlich in Kraft getreten ist und den Plan von 2008 ablöst.

Die strukturellen und ökologischen Herausforderungen der Abfallbewirtschaftung haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Mit 700 kg Abfall pro Einwohner und Jahr liegt die Schweiz derzeit auf Platz 3 der europäischen Länder, die am meisten Abfall generieren. Ein Paradigmenwechsel ist daher dringend erforderlich. Aus diesem Grund hat das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt durch seine Dienststelle für Umwelt im Jahr 2021 einen partizipativen Prozess mit den Akteuren initiiert, die von den verschiedenen Abfallarten wie Siedlungsabfälle, mineralische Abfälle, Sonderabfälle oder Bioabfälle betroffen sind. Diese Zusammenarbeit führte zur Definition eines neuen Kantonalen Abfallbewirtschaftungsplans (KABP), der vom Staatsrat genehmigt wurde.

Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft finden sich im Kern der dreizehn im KABP 2023 erlassenen Massnahmen wieder und werden durch die Pyramide "Verweigern", "Vermindern", "Wiederverwenden", "Wiederverwerten" und "Beseitigen" veranschaulicht. Mit Blick auf die Schliessung von Kreisläufen und die Verringerung der Abfallproduktion wurden Massnahmen wie die Einrichtung einer Plattform zur Optimierung der Abfallströme, die Entwicklung lokaler Lösungen für die Verwertung von Bioabfällen oder die Einführung von Praktiken und Einrichtungen, die die Qualität von recycelten Baumaterialien gewährleisten, entwickelt. Um eine Verringerung der Abfallproduktion zu erreichen, wurden Massnahmen in Bezug auf Lebensmittelverschwendung, Überverpackungen und Plastikabfälle erlassen. Auch die Einführung einer prägnanten, starken und umfassenden Kommunikation erweist sich als notwendig. So wird ab 2024 eine Kommunikationsplattform über das Thema Abfall informieren.

Mit dem neuen kantonalen Plan geht es nicht mehr nur um die Art und Weise, wie Abfälle behandelt werden, sondern in erster Linie darum, die Produktions- und Konsumgewohnheiten grundlegend zu ändern, um die Entstehung von Abfällen systematisch einzuschränken. Jedermann und jedes Umfeld ist also betroffen und aufgefordert, diesbezügliche Entscheidungen zu überdenken. Die Optimierung des Lebenszyklus eines Produkts oder einer Ware – bereits ab dem Konzeptionsstadium - und die zahlreichen Möglichkeiten, diese so lange wie möglich zu verwerten, werden immer entscheidender werden.

Der KABP 2023, der für das nächste Jahrzehnt in Kraft tritt, ist der Nachfolger des KABP von 2008, welcher zu besseren Kenntnissen des Bedarfs an Lagereinrichtungen und -volumen und zur Anpassung der bestehenden Infrastrukturen an die Vorschriften führte.

Kantonaler Abfallbewirtschaftungsplan (KABP)