Steinwildregulierung
Das Steinwild wird in den einzelnen Kolonien jährlich über Abschüsse, welche vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligt werden, reguliert. Aufgrund der regional hohen Steinwildbestände kommt es saisonal zu Konkurrenzeffekten mit anderen Schalenwildarten. Auch werden regional starke Schäden durch Steinwild an der Verjüngung in Schutzwäldern oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. Kulturen beklagt. Die Umsetzung der geplanten Abschüsse ist angesichts der notwendigen Regulierung des Steinwilds ein elementarer Faktor.
Wir bitten Sie, vor der Einschreibung für die jeweilige Art der Regulierung (Regulierungsjagd oder Kundenabschüsse) von der entsprechenden Weisung Kenntnis zu nehmen.
REGULIERUNGSJAGD
Jeder Jäger, welcher im Besitz eines Walliser Jagdfähigkeitsnachweises ist und welcher im vorangehenden Jahr ein Jagdpatent der Kategorie A, A+B, B oder G im Kanton Wallis gelöst hat, ist berechtigt, sich für die Regulierungsjagd auf Steinwild einzuschreiben. Die Einschreibung für die Regulierungsjagd erfolgt jeweils vom 01. April bis 30. April mittels folgendem Online-Formular:
https://survey.apps.vs.ch/index.php/413999?lang=de
Eine nachträgliche Einschreibung für die Regulierungsjagd auf Steinwild ist nicht möglich. Die Einschreibung garantiert nicht, für die Regulierungsjagd auf Steinwild ausgelost zu werden. Wir bitten Sie, von der neuen Weisung über die Regulationsjagd auf das Steinwild (WRJS) Kenntnis zu nehmen.
Gewinner der DIANA-Steinböcke
Personen, welche im Rahmen der Diana-Kontingente für den Abschuss eines Steinbocks berücksichtigt wurden, schreiben sich ebenfalls vom 01. April bis 30. April mittels folgendem Online-Formular ein:
KUNDENABSCHÜSSE
Jede Person, welche die in der zugehörigen Weisung definierten Bedingungen erfüllt, ist berechtigt, sich für die Kundenabschüsse auf das Steinwild einzuschreiben. Die Einschreibung für die Kundenabschüsse erfolgt jeweils vom 01. April bis 30. April mittels folgendem Online-Formular:
https://survey.apps.vs.ch/index.php/431783?lang=de
(Version englisch: https://survey.apps.vs.ch/index.php/431783?lang=en)
Eine nachträgliche Einschreibung für die Kundenabschüsse ist nicht möglich. Die Einschreibung garantiert nicht, für die Kundenabschüsse ausgelost zu werden. Wir bitten Sie, vor der Einschreibung von der Weisung über die Kundenabschüsse (WKA) Kenntnis zu nehmen.
