Kantonale Planungszonen Gemeinde St-Martin
Der Staatsrat beschloss, in seiner Sitzung vom 14. Januar 2026, kantonale Planungszonen auf dem Gebiet der Gemeinde St-Martin für eine Dauer von zwei Jahren zu erlassen. Die kantonalen Planungszonen treten am 16. Februar 2026 in Kraft, Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Das Ziel der kantonalen Planungszonen ist es, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Reglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des revidierten RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden werden. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonalen Planungszonen zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.
Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung oder bei der Gemeindeverwaltung von St-Martin während der offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros einsehen.
