Raumentwicklung

Kantonale Planungszonen Gemeinde Grimisuat

Der Staatsrat beschloss, in seiner Sitzung vom 28. Januar 2026, kantonale Planungszonen auf dem Gebiet der Gemeinde Grimisuat für eine Dauer von fünf Jahren zu erlassen. Die kantonalen Planungszonen treten am 23. Februar 2026 in Kraft, Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Das Ziel der kantonalen Planungszonen ist es, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Reglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des revidierten RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden werden. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonalen Planungszonen zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.

Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung oder bei der Gemeindeverwaltung von Grimisuat während der offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros einsehen.