Verlängerung der Frist für kantonale Planungszonen Gemeinde Chamoson
Der Staatsrat beschloss, in seiner Sitzung vom 10.06.2026, die Verlängerung der Frist für kantonale Planungszone auf dem Gebiet der Gemeinde Chamoson für eine Dauer von zwei Jahren zu erlassen. Die Verlängerung der Frist für kantonale Planungszone tritt am 18.06.2026 in Kraft, Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Das Ziel der Verlängerung der Frist für kantonale Planungszone besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Reglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des revidierten RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden wird. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonale Planungszone zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.
Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung oder bei der Gemeindeverwaltung von Chamoson während der offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros einsehen.
