Raumentwicklung

Verlängerung der Frist für kantonale Planungszonen Gemeinde Vex

Der Staatsrat beschloss, in seiner Sitzung vom 4. Februar 2026, die Verlängerung der Frist für kantonale Planungszonen auf dem Gebiet der Gemeinde Vex für eine Dauer von zwei Jahren zu erlassen. Die Verlängerung der Frist für kantonale Planungszonen tritt am 24. Februar 2026 in Kraft, Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Das Ziel der Verlängerung der Frist für kantonale Planungszonen besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Reglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des revidierten RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden wird. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonalen Planungszonen zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.

Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung oder bei der Gemeindeverwaltung von Vex während der offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros einsehen.