Die Mediation
Eltern, die sich in einem Trennungs- oder Scheidungsprozess beim Gericht oder der KESB befinden, können auf behördlichen Antrag eine Familienmediation in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um einen pragmatischen Ansatz, der auf die Lösung eines Konflikts ausgerichtet ist.
Die Mediationsperson bietet einen neutralen, vertraulichen Rahmen und Raum für Gespräche, in dem man sich und die andere Person respektiert. Sie begleitet die Eltern im Dialog und hilft ihnen, für alle Beteiligten zufriedenstellende Absprachen und Vereinbarungen zu treffen, um den Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht zu werden.
Die praktischen Ziele einer Mediation können folgendermassen aussehen:
- Diskussionen über Sorgerecht, Ferien, Budget und Finanzen, Organisation und Koordination zwischen den Eltern, Aufteilung von gemeinsamen Besitztümern;
- Teilvereinbarungen zu bestimmten Fragen oder Erarbeitung einer umfassenden Scheidungs- oder Trennungskonvention (die Rechtsvertretung kann diese Vereinbarungen überprüfen);
- Genehmigung von Vereinbarungen, die vom Gericht oder der KESB ausgearbeitet wurden.
Die Vorteile einer Mediation werden in der Qualität der Beziehungen zwischen den Eltern nach einer Trennung oder Scheidung deutlich. Das Gespräch mit einer neutralen Drittperson verbessert die Kommunikation und beschwichtigt den Konflikt. Nach einer erfolgreichen Mediation haben die Eltern:
- die Frage der gemeinsamen Elternschaft eingehend erörtert;
- verstanden, was ihre Kinder bei einer Trennung durchmachen;
- einen eigenen Weg für die Zusammenarbeit gefunden;
- dauerhafte, erprobte und von beiden Elternteilen genehmigte Vereinbarungen unterzeichnet.
Die Eltern können jederzeit vor, während oder nach einem Gerichtsverfahren eine Mediation in Anspruch nehmen.
Die Anordnung einer Mediation erfolgt durch die Gerichtsbehörden über einen Brief an eine auf der nebenstehenden Liste aufgeführte Mediationsperson.
Details zur Leistung
Dank der Unterstützung des Kantons Wallis sind die ersten fünf Mediationsstunden im Rahmen des Pilotprojekts Elternkonsens in den Bezirken Entremont, Martinach, Monthey und St-Maurice kostenlos (unter Vorbehalt der Teilnahme an der Informationsveranstaltung und der Anordnung der Mediation durch eine Behörde, die KESB oder das Bezirksgericht). Wird die Mediation nach diesen fünf Stunden weitergeführt, können Personen, die Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Staates haben, diese auf Antrag erhalten. Die Bedingungen für die Finanzierung von Mediationen ausserhalb des Walliser Projekts Elternkonsens finden Sie hier: Kosten – Dauer – Walliser Verband für Mediation (avdm.ch)
