Radon

Radon wird von uranhaltigem Gestein abgegeben und ist ein natürliches radioaktives Gas. Kann es in ein Haus eindringen, so konzentriert es sich. Durch Einatmung kann es in die Lunge gelangen, sich auf dem Lungengewebe absetzen und Strahlungen abgeben. Dies kann eventuell krebserzeugend wirken.

In der Schweiz sterben jährlich ca. 240 Personen an dieser Folgekrankheit, was heißt, dass Radon als Auslöser von Lungenkrebs an zweiter Stelle, nach dem Rauchen, steht.

Gemäß der Verordnung über den Strahlenschutz sind die Kantone verpflichtet, durch Messungen festzustellen, in welchen Regionen ein erhöhtes Radonrisiko besteht. Auch im Kanton Wallis werden bereits viele Messungen durchgeführt.

Die Radonkarte zeigt die Wahrscheinlichkeit (in %) einer Überschreitung des Referenzwerts der Radonkonzentration von 300 Bq/m3 in Gebäuden. Dennoch kann ausschliesslich durch eine Messung, die Radonkonzentration in einem bestimmten, bestehenden Gebäude festgestellt werden.

Radonmessung in Gebäuden

Die Radonkonzentration in Innenräumen kann auf einfache und kostengünstige Weise mit sogenannten Dosimetern gemessen werden.

Dosimeter sind kleine Radondetektoren mit einer speziellen Detektorfolie. Sie werden über einen längeren Zeitraum in den Räumen platziert und im Anschluss zur Bestimmung der Radonkonzentration ausgewertet.

Weitere Informationen zu Radon, eine Liste der anerkannten Radonmessstellen sowie der Radonfachpersonen in der Schweiz finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Arten von Radonmessungen

Je nach Gebäudetyp kommt ein unterschiedliches Messprotokoll zur Anwendung.

  • Wohnräume
  • Schulen und Kindergärten
  • Arbeitsplätze

Messungen in Wohnräumen

Bei Messungen in Wohnräumen werden die Dosimeter per Post direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner gesendet.

Diese platzieren die Messmittel selbstständig und senden sie nach der Messdauer zur Auswertung an die Radonmessstelle zurück.

Bei unserer Dienststelle können Dosimeter für Wohnraummessungen einfach werden.

Tragen Sie dazu im Formular „Radonmessung in Wohnräumen“ die gewünschte Anzahl Dosimeter sowie die Gebäudeadresse ein und senden Sie uns das Formular per E-Mail oder Post zu.

Messungen in Schulen und Kindergärten

Bei Messungen in Schulen und Kindergärten werden die Dosimeter direkt durch die anerkannte Messstelle vor Ort platziert.

Für allfällige Sanierungsmassnahmen sind die Gemeinden oder der Kanton zuständig.

Messungen an Arbeitsplätzen

Auch bei Messungen an Arbeitsplätzen werden die Dosimeter von der Messstelle vor Ort angebracht.

Bei Grenzwertüberschreitungen ist die Suva als Aufsichtsbehörde für die Industrie- und Gewerbebetriebe in diesem Bereich zuständig.