Meldepflicht

Im Kanton Wallis sind rund 8‘000 kontrollpflichtige Betriebe registriert.

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, wie z. Bsp. der Wechsel der verantwortlichen Person oder die Betriebsschließung.

Für Betriebe, welche oben genannte Tätigkeiten im Kanton Wallis ausführen, erfolgt diese Meldung an die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Das Meldeformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet an unsere Dienststelle zurückgeschickt werden.

Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies ebenfalls zu melden.

Jeder neue Betrieb muss vor Aufnahme der Aktivität seine Tätigkeit der zuständigen Vollzugsbehörde melden. Die Registrierung ist kostenlos.

Empfänger:

Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV)
Rue Pré-d'Amédée 2
Postfach 670
1950 Sion
 
027 606 49 50
laboratoire@admin.vs.ch