Chemische Produkte

Chemikalien und deren Herstellung können nicht aus unserem täglichen Leben ausgeschlossen werden.

Malerfarben, Putzmittel, industrielle chemische Produkte, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel aber auch elektronische Geräte, Möbel, Wärmepumpen, Autos und viele weitere täglich verwendete Gegenstände enthalten chemische Substanzen. Obwohl alle diese Substanzen von großem Nutzen sind, können sie auch einen gefährlichen Charakter darstellen. Aus diesem Grunde sind Herstellung, Handel und Gebrauch verschiedenen Reglementen unterstellt, insbesondere dem Chemikalienrecht.

Neue Gesetzgebung für chemische Produkte

Das Gesetz über chemische Produkte und seine Verordnungen sowie die Verordnungen des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden überarbeitet und sind seit dem 1. August 2005 in Kraft. Diese neuen Fassungen ersetzen das Giftgesetz und die Verordnung über giftige Substanzen.

Wichtiges in Kurzfassung

  • Die Giftklassen und entsprechenden Farbbänder wurden fallen gelassen. Giftige Produkte werden nunmehr gemäß den Richtlinien der Europäischen Union klassiert und etikettiert (Gefahrensymbole, H-Sätze geben die spezielle Risikoart und P-Sätze die Vorsichtsmaßnahmen an).
  • Hersteller oder Importeure sind in Zukunft für die chemischen Produkte, die sie in den Handel bringen, verantwortlich (Selbstkontrolle). Für den Anwender dieser Produkte liegt keine Genehmigungspflicht mehr vor.
  • Die Kommerzialisierung chemischer Produkte unterliegt nicht mehr einer Bewilligung. Genehmigungen, Giftscheine und Giftbüchlein wurden fallen gelassen. Für die berufliche Nutzung gewisser besonders gefährlicher giftiger Substanzen muss jedoch weiterhin eine Genehmigung vorliegen.
  • Betriebe mit besonders gefährlichen Tätigkeiten müssen eine Kontaktperson ernennen und sie dem zuständigen kantonalen Inspektor bekanntgeben. Verkaufspersonal, das besonders gefährliche Substanzen und Präparate verkauft, muss über Fachkenntnisse verfügen.
  • Die Einschränkungen und Verbote, die für die Umwelt gefährliche Produkte betreffen und die bisher durch die Verordnung über gefährliche Substanzen geregelt wurden, wurden in die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) übernommen, die ebenfalls neue Richtlinien aus dem europäischen Recht enthält.