Kosmetische Mittel

Kosmetische Mittel kommen besonders mit der Haut, den Haaren, den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung.

Sie dienen dazu, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.

Spezifische Vorschriften sind in der Verordnung über kosmetische Mittel festgelegt:

  • Pflichten der Hersteller/innen, der Importeure/innen und der Händler/innen
  • Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei
  • Kennzeichnung, Werbung und Täuschungsverbot
  • Herstellung und Hygiene
  • Selbstkontrolle

Mit der Revision der schweizerischen Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 1. August 2017 wurden wichtige neue Anforderungen für kosmetische Mittel eingeführt, um eine Harmonisierung mit dem europäischen Recht zu erreichen. Eine Übergangszeit von 4 Jahren hat den Beteiligten Zeit gegeben, sich vorzubereiten und um sich auf diese neuen Anforderungen anzupassen. Diese Änderungen traten am 1. Mai 2021 in Kraft. Die Hauptelemente dieser Änderungen, ein Beispiel einer Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei und sonstige erläuternde Hilfsmittel, können Sie der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entnehmen.