Gebrauchsgegenstände

Gebrauchsgegenstände ist ein Oberbegriff für diverse Produkte. Dazu gehören insbesondere Produkte die mit Lebensmitteln oder mit der Haut in Kontakt kommen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln wie z. Bsp. Lebensmittelverpackungen, Kochutensilien
  • Öffentliche Bade- und Duschwasser
  • Kosmetische Mittel
  • Utensilien und Farben für den Bereich Tätowierung, Permanent-Make-Up, Microblading oder verwandte Praktiken
  • Materialien mit direktem Hautkontakt wie z. Bsp. Schmuck
  • Spielzeuge und Scherzartikel

Tätowierung, Piercing, Permanent-Make-up, Microblading und verwandte Praktiken

Piercing, Tätowierung, Permanent-Make-up, Microblading und verwandte Praktiken sind im 2. Abschnitt des 2. Kapitels der Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (SR 817.023.41) geregelt. Zu berücksichtigen sind auch die Bestimmungen im übergeordneten Recht (Lebensmittelgesetz [LMG; SR 817.0]) und die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung [LGV; SR 817.02]): insbesondere Art. 5, 15, 26, 27 und 30 LMG sowie Art. 47, 61, 62, 73, 74, 75 und 77 LGV.

Im Kanton Wallis gibt es in diesem Segment rund 140 Betrieb welche durch unsere Dienststelle kontrolliert werden.

Betriebe/Personen, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten gilt die Meldeplicht.